Nebenkostenabrechnung 2010 fehlt

  • Hallo

    ich bin neu hier und benötige Hilfe.

    Wir haben für 2010 (Oktober-Dezember) noch keine Abrechnung erhalten. Die Frist hierfür ist am 01.01.2012 abgelaufen. Da wir uns jedoch kulant zeigen wollten haben wir am 02.01.2012 unsere Vermieterin schriftlich informiert, dass uns noch die Abrechnung fehlt und Sie gebeten uns diese bis zum 03.01.2012 vorbei zu bringen soll. Wir sind davon ausgegangen das sie die Abrechnung bereits erstellt hat und den Übergabezeitraum nur wieder herraus zögert (leider nicht das erste mal) Aus dem Grund haben wir ihr nur eine Frist von einem Tag gegeben. Erst am 04.01.2012 teilte Sie uns mit das die Abrechnung in Arbeit ist. Nun sind 2 weitere Wochen vergangen und es ist nichts passiert. Sie ist Frührentnerin und hat somit viel Zeit die Rechnung umgehend zu erstellen. Was kann ich nun tun? Prinzipiell würde ich warten. Eine Nachzahlung kann Sie ja nicht mehr einfordern. Kann Sie aber eine Nachzahlung einfordern wenn ich jetzt mehr druck mache? So nach dem Motto: Sie wollten die Abrechnung jetzt bezahlen Sie auch.

    Ich kann leider auch nur schwer einschätzen ob wir für 2010 eine Nachzahlung oder Gutschrift erhalten. Oktober 2010 haben wir nur 2 Wochen da gewohnt und auch die 2 Monate danach haben wir kaum Heizung benötigt. Warm Wasser gab es des öfteren nicht. Ich habe vorher auch nocht nicht in so einer großen Wohnung gewohnt um die Heizkosten richtig abzuschätzen bzw. ich hatte keine Sommermonate wo man schon Heizkosten vorrauszahlt, wenn man sie dann im Winter benötigt.

    Über Antworten freue ich mich

    Danke

  • Zitat

    Die Frist hierfür ist am 01.01.2012 abgelaufen

    Wenn der Abrechnungszeitraum wirklich das Kalenderjahr ist, dann frage ich mich, warum man sich für Schnee von gestern Gedanken machen soll.

    Die Messe ist gelesen, eine Nachforderung ist nicht mehr möglich, ein Guthaben kann noch bis zum Ende der regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren eingefordert werden.

    Wenn du schon nicht weißt, ob Nachzahlung oder Guthaben, dann behaupte ich, dass das hier auch niemand weiß.

  • Hallo

    mir geht es halt darum, dass ich trotzdem gerne wissen möchte wie mein Verbrauch war und ob es eine Gutschrift oder Nachzahlung wäre.

    Ich weiß halt nicht ob meine Vermieterin auf zb. eine Nachzahlung bestehen kann, wenn ich die Abrechnung einfordere.

  • Der Vermieter ist verpflichtet über die Kosten eine verständliche Abrechnung zu erstellen. Das geschieht unabhängig von einer Nachforderung oder einer Rückzahlung.
    Erst im Ergebnis dessen kann darüber eine Aussage getroffen werden.
    Machen Sie der Vermieterin klar, dass Sie notfalls diese Abrechnung gerichtlich durchsetzen könnten.

  • vielen dank für die Mail.

    Dann werde ich noch eine Woche warten und danach eine weitere Fristsetzung setzen. Sollte es eine Gutschrift geben kann ich diese mit der nächsten Miete verrechnen. Eine Nachzahlung kann der Vermieter nicht mehr einfordern

  • Hallo,
    eigentlich braucht mann Sich nicht viel Gedanken zu machen.Nach Ablauf der Jahresfrist kann der Vermieter keine Nachforderung mehr stellen. ( Betriebskostenverordung )Man muss eher davon ausgehen, dass vielleicht eine Rückzahlung fällig ist. Es gibt nur eine Möglichkeit und zwar den Vermieter mit folgenden Schreiben zum Handeln zu zwingen.
    Sehrgeehrte/r, Name
    seit Beendigung des letzten Abrechnungszeitraumes für die Betriebskosten sind inzwischen 12 Monate vergangen. Ich möchte Sie deshalb bitten,mir bis zum (Frist setzen)die Abrechnung zuzuschicken.Nach Fristablauf werde ich die weiteren Vorauszahlung für die Betriebskosten bis zur Vorlage einer ordnungsgemäßen Abrechnung zurückbehalten. MfG

  • Hallo Eriknad44

    danke für deine Mail. Ich habe gestern meinen Rechtsanwalt angerufen. Er hat mir genau das gleiche gesagt. Unsere Vermieterin erhält heute/Morgen ein Schreiben mit einer erneuten Fristsetzung. Wir beziehen uns hier auch auf unser "Zurückbehaltungsrecht" (Vorrauszahlung einbehalten). Je nachdem wann wir ausziehen, können wir sogar eine Kostenrückerstattung fordern. Hier gibt es auch Fristen. Jedoch gibt es keine genau festgelegten. Hier kommt es auf mehrere Faktoren an. Klappt es jedoch, kann man Rückwirkend seine kompletten Nebenkosten, aus dem Jahr, wo es keine Abrechnung gab, zurück erstatten.

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