Beiträge von Eriknad44

    Hallo,

    Die Abrechnungsfrist von 12 Monaten ist eine Ausschlussfrist.Der Vermieter kann danach keine Nachforderung mehr stellen. ( BGH WuM 2008.283 )Dies hat nichts mit der 3 Jahresfrist zu tun.Keine Abrechnung keine Nachzahlung.Als Beispiel: Abrechungszeitraum 01.01.2008-31.12.2008 muß die Abrechnung bie 31.12.2009 vorliegen.
    Wenn nicht, hat der Vermieter das Nachsehen.Es gibt wenige Vermieter die so dämlich sind, oder Sie rechnen mit der Unwissenheit vieler Mieter.

    Eriknad44

    Hallo,
    eigentlich braucht mann Sich nicht viel Gedanken zu machen.Nach Ablauf der Jahresfrist kann der Vermieter keine Nachforderung mehr stellen. ( Betriebskostenverordung )Man muss eher davon ausgehen, dass vielleicht eine Rückzahlung fällig ist. Es gibt nur eine Möglichkeit und zwar den Vermieter mit folgenden Schreiben zum Handeln zu zwingen.
    Sehrgeehrte/r, Name
    seit Beendigung des letzten Abrechnungszeitraumes für die Betriebskosten sind inzwischen 12 Monate vergangen. Ich möchte Sie deshalb bitten,mir bis zum (Frist setzen)die Abrechnung zuzuschicken.Nach Fristablauf werde ich die weiteren Vorauszahlung für die Betriebskosten bis zur Vorlage einer ordnungsgemäßen Abrechnung zurückbehalten. MfG

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