Hallo zusammen,
ich habe gelesen, dass der Vermieter sich min 48 Std. ankündigen muss bevor er Zugang zu einer Wohnung erhält.
Meine Frage ist nur,m wo für muss ich ihm den Zugang erlauben? Folgender Sachverhalt. Bei uns muss am Montag eine Wasserprobe genommen werden. Dafür will der Vermieter an den 4 Tagen zuvor alle Wasserhähne im Haus auf machen und das Wasser laufen lassen. natürlich nicht permanent sondern nur für einen bestimmten Zeitraum. Er meinte, dass nur er das machen kann und nicht wir als Mieter.
Kosten wprden uns dadurch nciht entstehen - wir wohnen auf dem Land und haben Brunnenwasser. Muss ich den Vermieter für so eine Aktion in die Wohnung lassen? Mir scheint es eher so zu sein, dass er so das haus kontrollieren will.
Vielen Dank
NoUser