Für was muss der Vermieter Zugang zur Wohnung bekommen?

  • Hallo zusammen,

    ich habe gelesen, dass der Vermieter sich min 48 Std. ankündigen muss bevor er Zugang zu einer Wohnung erhält.
    Meine Frage ist nur,m wo für muss ich ihm den Zugang erlauben? Folgender Sachverhalt. Bei uns muss am Montag eine Wasserprobe genommen werden. Dafür will der Vermieter an den 4 Tagen zuvor alle Wasserhähne im Haus auf machen und das Wasser laufen lassen. natürlich nicht permanent sondern nur für einen bestimmten Zeitraum. Er meinte, dass nur er das machen kann und nicht wir als Mieter.
    Kosten wprden uns dadurch nciht entstehen - wir wohnen auf dem Land und haben Brunnenwasser. Muss ich den Vermieter für so eine Aktion in die Wohnung lassen? Mir scheint es eher so zu sein, dass er so das haus kontrollieren will.

    Vielen Dank

    NoUser

  • Wenn er Wasserproben nehmen will/muss ist es doch in eurem Interesse wenn auch eures geprüft wird.
    Ihr müsst ihn ja nicht in eure Schlafzimmer etc. lassen. Ich denke, dass es reicht, wenn er zur Entnahmestelle (also Bad und/oder Küche) gelangt.

    Und was heißt er will das Haus kontrollieren? Habt ihr denn was zu verbergen, oder ist es nicht sogar lobenswert vom Vermieter, wenn er nach dem Zustand des Hausen und evtl. vorhandenen Mängeln schauen möchte?

  • Zitat


    Muss ich den Vermieter für so eine Aktion in die Wohnung lassen? Mir scheint es eher so zu sein, dass er so das haus kontrollieren will.

    Auch das darf er. Der Grund ist einleuchtend.

    WARNUNG: Sollten Sie vielleicht Hempel heißen, dann lassen Sie ihn nicht unter Ihr Sofa schauen.

  • Für was muss der Vermieter Zugang zur Wohnung bekommen?
    Bei uns muss am Montag eine Wasserprobe genommen werden. Dafür will der Vermieter an den 4 Tagen zuvor alle Wasserhähne im Haus auf machen und das Wasser laufen lassen.


    Wie schön, dass Du Deine Frage schon selbst beantworten konntest.

  • Der Vermieter darf in die Wohnung, wenn es einen Grund gibt und er sich auch früh genug ankündigt. Ich bin mir nicht sicher ob es der Grund ist, warum bei euch das Wasser überprüft wird, aber es gibt oder soll eingeführt werden, ein Gesetzt, wo der Vermieter verpflichtet ist, die Wasserqualität zu prüfen. Wenn man dann ein paar Tage davor nicht viel Wasser laufen gelassen hat, setzen sich in den Rohren Bakterien etc. ab, was die Wasserqualität mindert. Somit würde ich sagen, handelt der Vermieter eher für euch. Denn die Kosten für den Aufwand können auf Mieter abgewälzt werden, falls zb. neue Rohre nötig sind. Ihr müsst Ihn ja nicht in alle Räume lassen. Und wenn die Wohnung nicht gerade chaotisch aussieht, wird er auch nichts sagen :o)

  • Mieter88:

    "es gibt oder soll eingeführt werden, ein Gesetzt, wo der Vermieter verpflichtet ist, die Wasserqualität zu prüfen."
    Ähem, richtig ist, dass die seit dem 01.11.2011 geltende Trinkwasserverordnung Überprüfungen in bestimmten Objekten vorschreibt. Abschnitt 1: DVGW

    "die Kosten für den Aufwand können auf Mieter abgewälzt werden,"
    im Rahmen der Betriebskostenabrechnung.

    "falls zb. neue Rohre nötig sind."
    treffen die Kosten hierfür einzig und allein den Vermieter.

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