Beiträge von NoUser

    Hallo zusammen,

    ich habe gelesen, dass der Vermieter sich min 48 Std. ankündigen muss bevor er Zugang zu einer Wohnung erhält.
    Meine Frage ist nur,m wo für muss ich ihm den Zugang erlauben? Folgender Sachverhalt. Bei uns muss am Montag eine Wasserprobe genommen werden. Dafür will der Vermieter an den 4 Tagen zuvor alle Wasserhähne im Haus auf machen und das Wasser laufen lassen. natürlich nicht permanent sondern nur für einen bestimmten Zeitraum. Er meinte, dass nur er das machen kann und nicht wir als Mieter.
    Kosten wprden uns dadurch nciht entstehen - wir wohnen auf dem Land und haben Brunnenwasser. Muss ich den Vermieter für so eine Aktion in die Wohnung lassen? Mir scheint es eher so zu sein, dass er so das haus kontrollieren will.

    Vielen Dank

    NoUser

    Hallo zusammen,

    ich wohne als Mieter auf einem Bauernhof. Der Hof ist ab vom Schuss und nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Daher haben wir Brunnenwasser als Trinkwasser. Dieses wird immer von der Landwirtschaftskammer geprüft und bewertet. Bisher war das Wasser immer einwandfrei und als Trinkwasser zu gebrauchen. Seit etwas über 2 Wochen riecht das Wasser stark. Da unser Vermieter nichts gerochen hat, haben wir eine Überprüfung beauftrag. Heute kam heraus, dass das Wasser Keime enthält und nicht als Trinkwasser geeignet ist. Wir nutzen seit 2 Wochen nur Wasser aus der Flasche und haben dadurch hohe Kosten.
    Kann ich diese auf den Vermieter umlegen oder eine Mietminderung durchsetzen?

    Vielen Dank

    NoUser

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