Auszug des Partners aus Mietwohnung

  • Hallo, ich hab mal eine Frage:
    Meine Lebensgefährtin und ich haben eine Mietwohnung (beide Personen stehen im Mietvertrag). Nun, nach einer Trennung, wollten wir durch eine Vertragsanpassung sie aus dem Vertrag austragen lassen, was der Vermieter aber wegen Haftung, Sicherheiten,etc. nicht wollte. Wir sollten dann doch lieber beide ausziehen.
    Da ich diese Wohnung aber weiter behalten möchte, dachte ich jetzt an eine schriftliche Abmachung zwischen mir und meiner Expartnerin sie von allen Rechten und Pflichten dieser Wohnung gegenüber zu entbinden. Ist sowas für meine Partnerin rechtlich ausreichend, damit sie im Falle eines Falles nicht mehr belangt werden kann oder bringt ihr das nix?

    Gruß
    BP

  • Machen Sie mit dem vermieter einen Aufhebungsvertrag und schließen Sie mit ihm einen neuen Vertrag ab.
    Eine Abmachung zwischen Ihnen und der Expartnerin berührt aber das bestehende Mietverhältnis keineswegs

  • Als Grundatz gilt: Ein gemeinsam geschlossener Vertrag kann nur gemeinsam beendet, sprich gekündigt werden. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen einzelnen Mieter aus dem Vertrag zu entlassen.

    Alles andere beruht auf freiwillige Vereinbarungen mit dem Vermieter.

  • Ja, so habe ich mir das schon gedacht. Wenn der Vermieter sich querstellt, bleibt also nur ein kompletter Auszug aus der Wohnung oder den Vertrag so zu belassen. (zum Leide der Ex, die schon länger woanders wohnt)

  • Hallo byteprinz,
    das Verhalten des Vermieters ist schon ein wenig Nachvollziehbar. Wenn die Moeglichkeit besteht, dann koennen Sie Ihren Vermieter mit Nachweis ueber ausreichende finanzielle Mitteln, ( am besten vor Ort ) vielleicht zu einen neuen Mietvertrag ueberzeugen.
    Tipp: Eventuell auch in Form einer Buergschaft.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Ich habe jetzt mal ein freundliches Schreiben an den Vermieter /Verwaltung losgeschickt mit der Bitte das jetzt nach einigen Jahren mal anzupassen. Mal sehen wie generell die Akzeptanz dazu ist. Die Kaution damals bei Einzug wurde sowieso von mir komplett hinterlegt. Ob jetzt noch eine weitere Bürgschaft gewünscht und sinnvoll ist, weiß ich nicht.
    Ansonsten bleibt nur noch mein Umzug in eine andere Wohnung, womit eigentlich keinem geholfen ist und nur Kosten für Alle entstehen.
    Gruß
    BP

  • Lösung könnte sein:
    Eine Zwangszuweisung der Wohnung über einen Eilantrag beim Amtsgericht. Einfach mal beim örtlichen Amtsgericht anrufen und nachfragen! Aber schnell!


    Wer sollte warum sowas machen?

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