Beiträge von byteprinz

    Bis jetzt hatte ich ja noch den Zweitwagen, was auch im Hause bekannt ist. Ich habe aber bereits gefragt wer mir ggf. den Mietwagen kommende Woche bezahlen wird worauf ich diese Antwort bekommen habe:

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    ich kann Ihnen nicht beantworten, wer einen Mietwagen zahlt, aber ich kann Ihnen sagen wer ihn nicht zahlt:

    - Vermieter

    - Mietverwalter

    - Kooperationspartner vom Mietverwalter

    Ich bitte um Verständnis.

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    tolle Antwort, oder?

    Ich habe auch bei meiner Verwaltung gefragt wer mich denn über die versperrte Garage vorab hätte informieren müssen, worauf ich bis jetzt keine Antwort erhalten habe.

    Hallo Leute,

    folgendes ist passiert:

    Am Haus (mehrere Wohnungen - ich bin Mieter) wurde ein Gerüst angebracht, um einiges zu streichen bzw. neu zu verputzen. Dies wurde auch von meinem Vermieter angekündigt. Als ich nun eines Abends nach Hause kam, musste ich feststellen das das Gerüst aufgebaut war und dadurch die Garagen versperrt sind. Man kann nicht mehr hinein und mein Wagen steht auch noch drin. Es handelt sich um eine Doppelgarage und man kann nicht einfach zwei oder drei Bauteile rausnehmen damit das Tor aufgeht. Jetzt habe ich zum Glück einen Zweitwagen, den ich gerade nutzen kann. Nächste Woche steht mir der Zweitwagen jedoch nicht zur Verfügung und es sieht so aus als würden die Arbeiten noch einige Zeit länger andauern. Was kann man hier tun? Ich denke hier hat es jemand versäumt mich zeitig zu informieren, das die Garagen durch das Gerüst versperrt werden. So hätte ich noch eine Chance gehabt den Wagen vorher raus zu fahren.

    Der Herr von der Wohnungsverwaltung hatte mir auf die Frage der Kostenübernahme eines Mietwagens geantwortet: Ich weiss nicht wer Ihnen den Mietwagen bezahlt, aber ich weiss wer ihn nicht bezahlt: - der Vermieter

    - die Verwaltung

    Wie seht ihr das? Die Garage ist nun schon zwei Wochen versperrt

    Der alte Kessel könnte schon so alt gewesen sein wie das Haus selbst(ca. 40 Jahre) Bin mir da aber im Moment nicht sicher.
    Ok, ich sehe ein das jetzt Heizkosten gespart werden, allein schon durch die moderne Regelelektronik.
    Die Wohnungen hier im Haus sind alle unterschiedlich groß. Ich denke das die Kosten hier auf die Quadratmeter der Eigentümer aufgeteilt wurden. (oder generell aus dem Rücklagentopf genommen, wie auch immer) Wie der Vermieter das aber nun auf meine Miete umlegt, bleibt abzuwarten. Dumm wäre nur wenn jetzt die ganze Ersparnis bei den Nebenkosten auf die Kaltmiete aufgeschlagen würde. Generell werde ich aber dagegen nichts tun können, da meine Miete schon seit 5 Jahren unverändert ist.

    Hallo,
    in meinem Haus (5 Parteien - davon zwei vermietet) wurde der Heizkessel erneuert. Die alte Heizung fiel in der Vergangenheit öfter mal aus und kam oft nicht auf eine angenehme Raumtemperatur im Winter. Nun will der Vermieter die Miete erhöhen, da ja eine neue, modernere und energiesparendere Heizung aktiv ist. Ist das gerechtfertigt?
    Meiner Meinung nach handelt es sich hier aber um eine notwendige Reparatur der Heizungsanlage, die zu Lasten der Eigentümer gehen müsste. Wovon ist das in diesem Fall abhängig wer zu zahlen hat?
    Wer muss hier was nachweisen?

    Ich habe jetzt mal ein freundliches Schreiben an den Vermieter /Verwaltung losgeschickt mit der Bitte das jetzt nach einigen Jahren mal anzupassen. Mal sehen wie generell die Akzeptanz dazu ist. Die Kaution damals bei Einzug wurde sowieso von mir komplett hinterlegt. Ob jetzt noch eine weitere Bürgschaft gewünscht und sinnvoll ist, weiß ich nicht.
    Ansonsten bleibt nur noch mein Umzug in eine andere Wohnung, womit eigentlich keinem geholfen ist und nur Kosten für Alle entstehen.
    Gruß
    BP

    Hallo, ich hab mal eine Frage:
    Meine Lebensgefährtin und ich haben eine Mietwohnung (beide Personen stehen im Mietvertrag). Nun, nach einer Trennung, wollten wir durch eine Vertragsanpassung sie aus dem Vertrag austragen lassen, was der Vermieter aber wegen Haftung, Sicherheiten,etc. nicht wollte. Wir sollten dann doch lieber beide ausziehen.
    Da ich diese Wohnung aber weiter behalten möchte, dachte ich jetzt an eine schriftliche Abmachung zwischen mir und meiner Expartnerin sie von allen Rechten und Pflichten dieser Wohnung gegenüber zu entbinden. Ist sowas für meine Partnerin rechtlich ausreichend, damit sie im Falle eines Falles nicht mehr belangt werden kann oder bringt ihr das nix?

    Gruß
    BP

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