Beiträge von Ratsuchender

    Es geht nicht darum, dass für den Vermieter Heizkosten anfallen, sondern, was im Mietvertrag vereinbart worden ist und demnach rechtsmäßig zu entrichten ist!

    Wenn im Handyvertrag z.B. Anschluss- und Abschlussgebühr nicht aufgeführt wird, dann braucht man das auch nicht bezahlen! Egal, ob dem Anbieter diese Kosten entstehen oder nicht!

    Hier noch die letzte Ausfahrt vor der Bauchlandung, Sie Rüpel ! Lesen Sie besonders Punkt 4. und 5.

    Jung, welche Ausfahrt meinst du? Die zu der Sinnlosigkeit deiner Antwort? Dein Schuss ging ja völlig nach hinten los!

    Dein Beitrag mit der Betriebskostenverordnung, speziell Punkt 4 und 5, hat meine These nur noch rechtlich untermauert, als zu entkräften!
    Ich sag nur, dumm gelaufen!

    Des Weiteren, wer lesen und denken kann, ist klar im Vorteil!

    Im Exposé steht Heizkosten in Nebenkosten enthalten! Und wenn im Mietvertrag außer Betriebskosten keine anderen Nebenkosten vorkommen, dann sind Nebenkosten = Betriebskosten!

    Und da laut § 2 Betriebskostenverordnung, die Betriebskosten auch die Kosten für die Heizungsanlage und Warmwasser mit enthalten, können somit rein rechtlich auch keine gesonderten Heizkosten von mir verlangt werden!

    Und dann frage ich mich, warum du nicht die Maklerin nach den Betriebskosten fragst, oder hast du angenommen, dass die hier im Forum antwortet?

    Das frage ich den Ratsuchenden auch.

    Ihr beide seid ja richtige Experten! Man, man, man!

    Es ging um eine rechtliche Angelegenheit und nicht um Ahnungslosigkeit bezüglich der Ausstattung der Wohnung und ihrer Kosten! Ich weiß, welche Ausstattung (Öl-Zentralheizung) die gemietete Wohnung hat und dass normalerweise für eine Wohnung Heizkosten, Betriebskosten und Kaltmiete anfallen!

    Wenn aber die Maklerin im Exposé, die ja rechtlich verbindlich ist, fehlerhafte Angaben macht und diese Fehler sich im Vertrag fortsetzen, dann ist das doch deren Dummheit! Mein Mietvertrag ist rechtlich gültig und da kommen keine Heizkosten vor!

    D.h. ich werde auch keine Heizkosten zahlen müssen! Ich wollte nur sichergehen, ob ich richtig liege!

    Eure voreingenommenen Kommentare waren echt..

    Hallo liebe Forum-Mitglieder,

    ich habe kürzlich über eine Maklerin einen Mietvertrag unterschrieben. Ich werde aber aus dem Inhalt des Wohnungsangebotes und des Mietvertrages nicht schlau! Im Wohnungsangebot steht, dass die Heizkosten in Nebenkosten enthalten sind. Aber die Höhe der Nebenkosten wird nicht erwähnt. Nur die Betriebskosten werden angezeigt.

    Und im Mietvertrag stehen nur Kaltmiete und Betriebskosten drin. Was heißt das jetzt für mich? So wie ich das im Internet gelesen habe, braucht der Mieter nur die Kosten zu zahlen, die im Mietvertrag auch angegeben sind. Seht euch bitte das verbindliche Wohnungsangebot der Maklerin und den Mietvertrag mal genau an und klärt mich bitte auf.


    Der gelinkte MV erscheint mir etwas komisch: Bis §3 ist von Betriebskosten, ab §4 von Nebenkosten die Rede.

    Da ist schon richtig so.

    Bei Betiebskosten werden nur Betriebskosten behandelt.

    Wenn aber von Nebenkosten die Rede ist, dann sind Betriebskosten zusammen mit Heizkosten gemeint.


    Es gibt übrigens auch die erheblich preiswertere Möglichkeit, dass M+VM zusammen ablesen (nicht der Mitarbeiter des Providers), das protokollieren und dann der Provider getrennte Abrechnungen erstellt.

    Ja das dachte ich auch. Deshalb rief ich beim Provider an und habe nachgefragt, ob es nicht möglich wäre, wenn Mieter und Vermieter gemeinsam ablesen und den Protokoll dem Provider zusenden würden. Die Dame meinte, dass das nicht machbar wäre. Es könnte ja zu wenig oder zu viel abgelesen werden. Geldmacherei!

    Ich danke für eure Bemühungen!

    Hallo Community-Freunde,

    ich habe den folgenden Mietvertrag unterschrieben.

    http://www.heuro.de/assets/plugind…trag%200609.pdf

    Meine Frage:

    Wenn ich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes kündige, d.h. bevor die Heizkostenverteiler regulär abgelesen werden, muss ich als Mieter die Gebühr für die vorzeitige Zwischenablesung tragen?

    Es gibt ein Urteil vom BGH (Aktenzeichen: VIII ZR 19/07), der besagt, dass der Vermieter diese Kosten zu tragen hat. Jedoch wird auch erwähnt, dass der Vermieter diese Kosten im Mietvertrag dem Mieter abwälzen kann.

    Ich habe zwar so eine Information aus meinem Vertrag s.o. nicht entnehmen können, bin mir dabei aber nicht sicher.:D

    Kann mir da jemand helfen oder muss ich doch zum Arzt?:rolleyes:

    Hallo Community Freunde,

    ich brauche dringend eure Ratschläge.

    Der Sachverhalt:

    Ich habe am 15.10.10 einen Mietvertrag abgeschlossen. Mit dem Vermieter wurde mündlich vereinbart, dass ich als Renovierungszuschuss die Mietzins vom Monat Oktober (zwei Wochen) nicht zahlen brauche. In den Folgemonaten kam es zu Meinungsverschiedenheiten aufgrund von Mietmängel. Als ich dem Vermieter eine Mängelliste (mit einer Frist zur Behebung) verschickt hatte, bekam ich prompt einen Brief von seinem Anwalt.

    In dem Schreiben von seinem Anwalt steht, dass ich fristlos gekündigt sei und ich aus der Wohnung nach vier Wochen ausziehen müsste. Die fristlose Kündigung wird damit begründet, dass ich den Vermieter beleidigt haben soll. Des Weiteren wäre der Mietzins vom Oktober zu begleichen.

    Den Mietzins vom Oktober hatte ich einbehalten, weil das so vereinbart war. In den restlichen Monaten habe ich den Mietzins immer rechtzeitig und in voller Höhe beglichen. Ich habe auch zu keiner Zeit den Vermieter beleidigt. Im Gegenteil, er hat sich des Öfteren ungehalten ausgedrückt und meine Mietmängel als beschissene Kleinigkeiten bezeichnet. Es sind definitiv keine Kleinigkeiten. Die Lärmbelästigung durch den Partykeller hat mir der Vermieter beim Vertragsabschluß verschwiegen. Ich hätte den Mietvertrag nie unterschreiben, wenn ich davon Kenntnis genommen hätte. Außer meiner Frau gibt es für die mündliche Vereinbarung und das Gespräch beim Vertragsabschluß keine Zeugen.

    Wie soll ich mich verhalten?

    Für eure Mühen bedanke ich mich im Voraus.

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