Kaution wird nicht zurück gezahlt

  • Hallo zusammen,

    habe bis vor 4 Monaten in einer Wohngemeinschaft gelebt zusammen mit einer Mitbewohnerin, die schon vorher in der Wohnung lebte und als Hauptmieter eingetragen war.
    Wir hatten einen mündlichen Untermietvertrag und sind nun beide ausgezogen. Allerdings wurde ich nie bei dem Vermieter gemeldet. Bei meinem Einzug habe ich 800 Euro auf ein Kautionskonto eingezahlt. Nun sind wir beide ausgezogen und laut BGB habe ich bereits direkt bei Auszug das REcht, meine Kaution zurück zu fordern, es sei denn ich habe einen Gegenstand oder die Wohnung im erheblichem Maß abgenutzt, was nicht der Fall ist. Da der Vermieter mich nicht kennt wurde ich an meine ehemalige Mitbewohnerin verwiesen um meine Kaution zurück zu fordern. Da sie selbst aber noch keine Rückzahlung erhalten hatte war ich damit einverstanden bis dahin zu warten. Nun wurde die Kaution ausgezahlt aber meine ehemalige Mitbewohnerin zahlt mir meinen Teil nicht zurück. Ständig darf ich mir neue Ausreden anhören und weiss aber jetzt definitiv, dass sie mein Geld dazu benutzt ihre eigenen Schulden zu begleichen.
    Nun habe ich ihr bereits mit einem Anwalt und einem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht worauf hin die Antwort kam, dass sie bereits privat Insolvenz angemeldet hat (sie ist sehr hoch verschuldet) und kein Geld hätte. Das ist die absolute Dreistheit, da sie ja kein Recht dazu hat MEIN Geld auszugeben. Jeder normale Mensch würde doch die 800 Euro, die ihm nicht gehören zur Seite legen oder nicht? Wie dem auch sei bin ich nun kurz vorm Verzweifeln, denn Sie versteht nicht dass ich im Recht bin und sieht es auch überhaupt nicht ein, dass die 800 Euro mir gehören. Da sie, wie gesagt, hoch verschuldet ist glaube ich auch schon gar nicht mehr daran, dass ich mein Geld je wieder bekomme. Allerdings will ich sie logischer weise nicht einfach so davon kommen lassen und wüsste nun gerne, was ich am besten tun kann. Zunächst dachte ich daran, mich an einen Anwalt zu wenden, habe allerdings Angst vor zu hohen Kosten auf denen ich sitzen bleibe. Dann kam ich auf das gerichtliche Mahnverfahren, weiss allerdings nicht wie hoch meine Chancen dabei sind, mein Geld zurück zu erhalten und mit was für Kosten dieses Verfahren verbunden ist. Ich weiss, dass ich ca. 23 Euro für das Einleiten eines Mahnverfahrens zahlen muss. Das ist auch okay, allerdings bin ich mir unsicher, was dann für weitere Kosten auf mich zu kommen und wir lange das ganze dauern kann. Nun habe ich überlegt, ob ich ein Inkassounternehmen damit beauftrage, kenne mcih aber mit dem Verfahren überhaupt nicht aus. Kann mir hier jemand weiter helfen und mir vielleicht sogar einen Tipp geben, wie ich am schnellsten und günstigsten wieder zu meinem Geld komme?

    Lieben Dank im Voraus.

  • Zitat

    Nun sind wir beide ausgezogen und laut BGB habe ich bereits direkt bei Auszug das REcht, meine Kaution zurück zu fordern,

    So, so, du hast also ein eigenes BGB, in meinem steht nämlich etwas ganz anderes.

    Zitat

    Nun habe ich ihr bereits mit einem Anwalt und einem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht worauf hin die Antwort kam, dass sie bereits privat Insolvenz angemeldet hat (sie ist sehr hoch verschuldet) und kein Geld hätte.

    Mit dem ewigen Fegefeuer und der 1.000 jährigen Verdammnis droht man. Anwalt und/oder Mahnbescheid sind real, die lässt man demnach auf eine Schuldnerin los.

    Zitat

    habe allerdings Angst vor zu hohen Kosten auf denen ich sitzen bleibe.

    Wenn bei der Schuldnerin nichts zu holen ist, hast du die Anwaltskosten an der Backe.

    Zitat

    Ich weiss, dass ich ca. 23 Euro für das Einleiten eines Mahnverfahrens zahlen muss.

    Dann leite solch ein Verfahren ein. Das geht auch übers Internet mit einem Onlinemahnverfahren. Da kämen dann noch ein paar Euros für die Verhandlung dazu, aber du hättest dann einen Titel, der dir das Recht gibt, innerhalb von 30 Jahren den Betrag plus Zinsen pfänden zu lassen.

    Zitat

    Nun habe ich überlegt, ob ich ein Inkassounternehmen damit beauftrage

    das ist doch Unsinn. Die können und dürfen auch nicht mehr als schriftlich oder telefonisch zu mahnen. Die Geschichten mit Moskau-Inkasso sind doch Märchen aus dem Privatfernsehen.

  • Okay, dann habe ich das mit dem BGB wohl falsch verstanden *schande über mein Haupt* Aber weisst du, ob ich dadurch, dass wir einen mündlichen Untermietvertrag haben, einen All-Inclusive Preis gezahlt habe? d.h. ich muss keine Nebenkostennachzahlung leisten? Denn das ist auch etwas, was ich im BGB so verstanden habe.

    Mit Inkasso kenne ich mich halt überhaupt nicht aus und dachte, die machen mehr Druck evt. Ausserdem dachte ich, dass ich meine Forderung quasi "verkaufen" kann. Das hab ich allerdings auch nur mal irgendwo aufgeschnappt und habe überhaupt keine Ahnung ob das wahr ist.

    Ich werde wohl einen Online-Mahnverfahren einleiten und hoffe, dass ich irgendwann mein GEld sehe. Das mit den 30 Jahren beruhigt mich schon mal, da ich dachte, das verjährt nach ein paar Jahren schon.

    Lieben Dank für deine Hilfe.

  • Kolinum:

    "Machen Sie Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter geltend."
    MannFrau sagt (um abzuwiegeln oder abzuwimmeln) schon mal gerne, dass MannFrau insolvent ist...;)

    "Alles Andere ist umsonst."
    Ähem..., "umsonst"...
    Ernsthaft: (Auch) ich empfehle den Weg über den Mahnbescheid, kostet zweistellig im unteren Bereich.
    Ist der Zahlungspflichtige tatsächlich insolvent und das Verfahren läuft gem. § 305 InsO., wird die Geschichte nach 6-7 Jahren sterben.
    Macht der Zahlungspfl. kein Insovensverf., kann der Gläubiger 30 Jahre lang vollstrecken (versuchen).

  • @ Mainschwimmer: Wann habe ich denn das Recht, meine Kaution zurück zu erhalten? Meine ehemalige Mitbewohnerin hat sie definitiv schon zurück erhalten und sagte sie wolle nur noch ausrechnen was sie mir abzieht (Renovierung, Nebenkosten usw.) aber dazu ist sie doch meines Wissens überhaupt nicht berechtigt oder? Ich habe bisher überall gelesen, dass ich bei einem mündlichen Untermietvertrag quasi All-Inclusive lebe und bei Auszug keine NK Nachzahlung tätigen und keine Renovierung zahlen muss.

  • @ Berny: in dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids muss ich ja eine Katalognr. angeben (habe hier "ungerechtfertigte Bereicherung" gewählt) und dazu angeben in welcher Form ich dem Antragsgegner meine Forderung mitgeteilt habe. Allerdings habe ich ihr noch keine Mahnung o.ä. geschickt sondern nur mehrere SMS mit der Bitte mir die Kaution auszuzahlen. Hast du eine Idee was ich dort eintragen soll?

  • Ob sich die Hauptmieterin tatsächlich in der Privatinsolvenz befindet, sollte sich umter Umständen hier feststellen lassen:

    https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl

    Haben Sie einen Nachweis für die Zahlung der Kaution an die Hauptmieterin? Denn Sie müssen unter Umständen damit rechnen, dass diese gegen den Mahn- oder den im Anschluss gegen den Vollstreckungsbescheid Widersprucn einlegt, wozu ihr jeweils 14 Tage Zeit nach Zustellung eingeräumt werden. Und in diesem Fall kommen Sie um entsprechende Nachweise nicht herum.

  • @ Berny: in dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids muss ich ja eine Katalognr. angeben (habe hier "ungerechtfertigte Bereicherung" gewählt) und dazu angeben in welcher Form ich dem Antragsgegner meine Forderung mitgeteilt habe. Allerdings habe ich ihr noch keine Mahnung o.ä. geschickt sondern nur mehrere SMS mit der Bitte mir die Kaution auszuzahlen. Hast du eine Idee was ich dort eintragen soll?


    Wenn nichts Passenderes angegeben ist, vlt. Mietschulden? Kenne das Formular nicht. Ich halte es für sinnvoll, die Forderung zunächst schriftlich zu erheben mit 14-tägiger Fristsetzung. SMS, Email etc. sind pillepalle und werden von keinem Gericht ernst genommen bzw. anerkannt.

  • Ob sich die Hauptmieterin tatsächlich in der Privatinsolvenz befindet, sollte sich umter Umständen hier feststellen lassen:

    https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl

    Haben Sie einen Nachweis für die Zahlung der Kaution an die Hauptmieterin? Denn Sie müssen unter Umständen damit rechnen, dass diese gegen den Mahn- oder den im Anschluss gegen den Vollstreckungsbescheid Widersprucn einlegt, wozu ihr jeweils 14 Tage Zeit nach Zustellung eingeräumt werden. Und in diesem Fall kommen Sie um entsprechende Nachweise nicht herum.

    Ja, habe selbstverständlich eine Quittung von ihr erhalten. Danke für den Link, habe sie allerdings nicht finden können in dieser Datenbank :/

  • Wenn nichts Passenderes angegeben ist, vlt. Mietschulden? Kenne das Formular nicht. Ich halte es für sinnvoll, die Forderung zunächst schriftlich zu erheben mit 14-tägiger Fristsetzung. SMS, Email etc. sind pillepalle und werden von keinem Gericht ernst genommen bzw. anerkannt.

    Dann werde ich ihr wohl zunächst eine eigene Mahnung schicken. Werde morgen mal zum örtlichen Amtsgericht gehen und mich beraten lassen. Vielleicht kann ich das gerichtliche Mahnverfahren ja auch ohne vorangegangene eigene Mahnung einleiten. Am wichtigsten ist allerdings für mich erst einmal die Frage ob ich überhaupt ein Recht dazu habe, da ich keine Ahnung habe wie lange sie meine Kaution einbehalten darf bei einem mündlichen Untermietvertrag. Ich schätze ich muss wohl doch einmal einen Anwalt aufsuchen :( was auch wieder mit hohen Kosten verbunden ist.

  • Dann werde ich ihr wohl zunächst eine [eigene] Mahnung schicken. Werde morgen mal zum örtlichen Amtsgericht gehen und mich beraten lassen.


    Beim AG kannste Klagen einreichen. Rechtsberatung gibt es dort nicht.
    Eine schriftliche Mahnung ist an keine Formalitäten gebunden. Nur Forderung beschreiben, die Höhe und die Zahlungsfrist, Deine Bankverbindung.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (7. November 2011 um 18:19)

  • okay, erstmal Danke euch allen für eure Hilfe. Allerdings habe ich immernoch Angst mich in etwas zu verrennen und werde morgen mal sehen ob ich einen Termin bei einer Anwältin für Mietrecht, die bei mir um die Ecke ihre Kanzlei hat, bekomme. Bin zwar nicht glücklich über die Kosten, die auf mich zukommen können, aber dann bin ich wenigstens auf der sicheren Seite und muss mir nicht mehr so viele Gedanken machen.

    Ich hoffe die Geschichte ist bald vorbei :(

    nochmals Danke an euch.

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