Beiträge von Janine87

    okay, erstmal Danke euch allen für eure Hilfe. Allerdings habe ich immernoch Angst mich in etwas zu verrennen und werde morgen mal sehen ob ich einen Termin bei einer Anwältin für Mietrecht, die bei mir um die Ecke ihre Kanzlei hat, bekomme. Bin zwar nicht glücklich über die Kosten, die auf mich zukommen können, aber dann bin ich wenigstens auf der sicheren Seite und muss mir nicht mehr so viele Gedanken machen.

    Ich hoffe die Geschichte ist bald vorbei :(

    nochmals Danke an euch.

    Wenn nichts Passenderes angegeben ist, vlt. Mietschulden? Kenne das Formular nicht. Ich halte es für sinnvoll, die Forderung zunächst schriftlich zu erheben mit 14-tägiger Fristsetzung. SMS, Email etc. sind pillepalle und werden von keinem Gericht ernst genommen bzw. anerkannt.

    Dann werde ich ihr wohl zunächst eine eigene Mahnung schicken. Werde morgen mal zum örtlichen Amtsgericht gehen und mich beraten lassen. Vielleicht kann ich das gerichtliche Mahnverfahren ja auch ohne vorangegangene eigene Mahnung einleiten. Am wichtigsten ist allerdings für mich erst einmal die Frage ob ich überhaupt ein Recht dazu habe, da ich keine Ahnung habe wie lange sie meine Kaution einbehalten darf bei einem mündlichen Untermietvertrag. Ich schätze ich muss wohl doch einmal einen Anwalt aufsuchen :( was auch wieder mit hohen Kosten verbunden ist.

    Ob sich die Hauptmieterin tatsächlich in der Privatinsolvenz befindet, sollte sich umter Umständen hier feststellen lassen:

    https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl

    Haben Sie einen Nachweis für die Zahlung der Kaution an die Hauptmieterin? Denn Sie müssen unter Umständen damit rechnen, dass diese gegen den Mahn- oder den im Anschluss gegen den Vollstreckungsbescheid Widersprucn einlegt, wozu ihr jeweils 14 Tage Zeit nach Zustellung eingeräumt werden. Und in diesem Fall kommen Sie um entsprechende Nachweise nicht herum.

    Ja, habe selbstverständlich eine Quittung von ihr erhalten. Danke für den Link, habe sie allerdings nicht finden können in dieser Datenbank :/

    @ Berny: in dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids muss ich ja eine Katalognr. angeben (habe hier "ungerechtfertigte Bereicherung" gewählt) und dazu angeben in welcher Form ich dem Antragsgegner meine Forderung mitgeteilt habe. Allerdings habe ich ihr noch keine Mahnung o.ä. geschickt sondern nur mehrere SMS mit der Bitte mir die Kaution auszuzahlen. Hast du eine Idee was ich dort eintragen soll?

    @ Mainschwimmer: Wann habe ich denn das Recht, meine Kaution zurück zu erhalten? Meine ehemalige Mitbewohnerin hat sie definitiv schon zurück erhalten und sagte sie wolle nur noch ausrechnen was sie mir abzieht (Renovierung, Nebenkosten usw.) aber dazu ist sie doch meines Wissens überhaupt nicht berechtigt oder? Ich habe bisher überall gelesen, dass ich bei einem mündlichen Untermietvertrag quasi All-Inclusive lebe und bei Auszug keine NK Nachzahlung tätigen und keine Renovierung zahlen muss.

    Okay, dann habe ich das mit dem BGB wohl falsch verstanden *schande über mein Haupt* Aber weisst du, ob ich dadurch, dass wir einen mündlichen Untermietvertrag haben, einen All-Inclusive Preis gezahlt habe? d.h. ich muss keine Nebenkostennachzahlung leisten? Denn das ist auch etwas, was ich im BGB so verstanden habe.

    Mit Inkasso kenne ich mich halt überhaupt nicht aus und dachte, die machen mehr Druck evt. Ausserdem dachte ich, dass ich meine Forderung quasi "verkaufen" kann. Das hab ich allerdings auch nur mal irgendwo aufgeschnappt und habe überhaupt keine Ahnung ob das wahr ist.

    Ich werde wohl einen Online-Mahnverfahren einleiten und hoffe, dass ich irgendwann mein GEld sehe. Das mit den 30 Jahren beruhigt mich schon mal, da ich dachte, das verjährt nach ein paar Jahren schon.

    Lieben Dank für deine Hilfe.

    Hallo zusammen,

    habe bis vor 4 Monaten in einer Wohngemeinschaft gelebt zusammen mit einer Mitbewohnerin, die schon vorher in der Wohnung lebte und als Hauptmieter eingetragen war.
    Wir hatten einen mündlichen Untermietvertrag und sind nun beide ausgezogen. Allerdings wurde ich nie bei dem Vermieter gemeldet. Bei meinem Einzug habe ich 800 Euro auf ein Kautionskonto eingezahlt. Nun sind wir beide ausgezogen und laut BGB habe ich bereits direkt bei Auszug das REcht, meine Kaution zurück zu fordern, es sei denn ich habe einen Gegenstand oder die Wohnung im erheblichem Maß abgenutzt, was nicht der Fall ist. Da der Vermieter mich nicht kennt wurde ich an meine ehemalige Mitbewohnerin verwiesen um meine Kaution zurück zu fordern. Da sie selbst aber noch keine Rückzahlung erhalten hatte war ich damit einverstanden bis dahin zu warten. Nun wurde die Kaution ausgezahlt aber meine ehemalige Mitbewohnerin zahlt mir meinen Teil nicht zurück. Ständig darf ich mir neue Ausreden anhören und weiss aber jetzt definitiv, dass sie mein Geld dazu benutzt ihre eigenen Schulden zu begleichen.
    Nun habe ich ihr bereits mit einem Anwalt und einem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht worauf hin die Antwort kam, dass sie bereits privat Insolvenz angemeldet hat (sie ist sehr hoch verschuldet) und kein Geld hätte. Das ist die absolute Dreistheit, da sie ja kein Recht dazu hat MEIN Geld auszugeben. Jeder normale Mensch würde doch die 800 Euro, die ihm nicht gehören zur Seite legen oder nicht? Wie dem auch sei bin ich nun kurz vorm Verzweifeln, denn Sie versteht nicht dass ich im Recht bin und sieht es auch überhaupt nicht ein, dass die 800 Euro mir gehören. Da sie, wie gesagt, hoch verschuldet ist glaube ich auch schon gar nicht mehr daran, dass ich mein Geld je wieder bekomme. Allerdings will ich sie logischer weise nicht einfach so davon kommen lassen und wüsste nun gerne, was ich am besten tun kann. Zunächst dachte ich daran, mich an einen Anwalt zu wenden, habe allerdings Angst vor zu hohen Kosten auf denen ich sitzen bleibe. Dann kam ich auf das gerichtliche Mahnverfahren, weiss allerdings nicht wie hoch meine Chancen dabei sind, mein Geld zurück zu erhalten und mit was für Kosten dieses Verfahren verbunden ist. Ich weiss, dass ich ca. 23 Euro für das Einleiten eines Mahnverfahrens zahlen muss. Das ist auch okay, allerdings bin ich mir unsicher, was dann für weitere Kosten auf mich zu kommen und wir lange das ganze dauern kann. Nun habe ich überlegt, ob ich ein Inkassounternehmen damit beauftrage, kenne mcih aber mit dem Verfahren überhaupt nicht aus. Kann mir hier jemand weiter helfen und mir vielleicht sogar einen Tipp geben, wie ich am schnellsten und günstigsten wieder zu meinem Geld komme?

    Lieben Dank im Voraus.

    Hallo zusammen, bin vor ca.a 1,5 Jahren in eine Wohngemeinschaft gezogen. Habe einen mündlichen Untermietvertrag mit meiner Mitbewohnerin geschlossen. Demnach heisst es, dass ich einen "Pauschalbetrag" zahle mit dem alles abgedeckt ist (miete, nebenkosten usw.)
    Nun ziehen wir beide zum 30.06. aus. Vor kurzem war wohl der Hausmeister der Wohnbaugesellschaft da und hat sich die Wohnung angesehen, und gesagt, dass die Tapeten durch den einfluss von katzen erheblich mehr als normale gebrauchsspuren aufweisen und sie die wohnung so nicht abnehmen müssen. Die Tapeten müssen nun so ausgebessert werden, dass sie ein einheitliches Bild ergeben.

    Nun ist es so: ich habe eine Katze und meine mitbewohnerin hat zwei Katzen. Schon bei meinem Einzug waren Kratzspuren in den Tapeten. Meine Katze hat allerdings daraufhin auch an den Tapeten gekratzt und nun ist es logischer weise noch etwas schlimmer als vorher. ich sehe allerdings nicht ein, dass sie meine kaution einbehält wegen den tapeten und ich dafür aufkommen soll. Habt ihr eine Ahnung wer im Recht ist und ob ich dafür wirklich aufkommen muss? Dazu sei noch gesagt, dass ich schon seit Wochen hinterher bin und sie frage was mit renovierung ist und jetzt (!!!) ein paar Tage bevor ich ausziehe kommt sie mit sowas an.
    vielen Dank schon einmal im Voraus.

    Hallo, ich mal wieder ^^

    Zwar bin ich ja eh zum 31.05. aus der Wohnung raus allerdings habe ich noch eine allgemeine Frage. Und zwar seit einigen Monaten tropft die Küche unserer Wohnung. Die Küche gehört meiner Mitbewohnerin und ich zahle dafür sogar monatlich eine Abnutzungsmiete (oder so ähnlich). Jedenfalls habe ich sie schon gefühlte 1000 mal darauf hingewiesen das Spülbecken zu reparieren, da jeden Tag ein Eimer, der darunter steht, voll bis oben hin mit Wasser ist. Da ich an den Wochenenden meist nicht daheim bin und Sonntags heim komme ist dann meist der Eimer übergelaufen und die komplette Küche ist nass. Vor allem unter der Einbauküche dürfte bis heute ein riesen Wasserschaden entstanden sein.
    Diesbezüglich hat sie mir schon versichert, dass ich mir absolut keine Sorgen machen muss, dass ich dafür zahlen müsste. Die Sache ist soweit auch geklärt.

    Bis heute hat sie den Mangel nicht beseitigt. Vor ein paar Wochen habe ich dann festgestellt, dass auf dem gesamten unteren Küchenblock kleine weiße/gelbe "Flocken" liegen, von denen ich annahm dass es sich um eine Art Schimmel handelt. Jeden Tag wische ich sie weg und am nächsten Tag sind sie wieder da. Darauf habe ich sie auch sofort hingewiesen worauf sie antwortete, dass sie sich darum kümmert. Bis heute ist natürlich nichts passiert.

    Heute ist mir dann aufgefallen, dass diese "Flocken" kein Schimmel sind, sondern kleine "Tiere". Denn bei genauer Betrachtung ist mir aufgefallen, dass sie sich bewegen.

    Nun zu meiner Frage: Wäre diese Situation ein gerechtfertigter Grund für mich fristlos zu kündigen? Ich habe nicht vor fristlos zu kündigen, da mir mein Auszugstermin perfekt passt. Aber mich interessiert trotzdem, ob es ein Grund wäre.

    Danke mal wieder für deine Antwort :)
    Also außergewöhnlich abgenutzt habe ich nichts. Habe lediglich eine Lampe von ihr kaputt gemacht, die sie aber selbstverständlich ersetzt bekommt.
    Hauptsache ist, dass ich die Kaution schnellstmöglich zurück erhalte und sie nicht sagen kann, dass ich darauf noch Monate warten muss, bis die Abrechnung für Strom usw kommt und ich dafür etwas nachzahlen muss evt.

    Also, so wie es aussieht muss ich mir keine Sorgen mehr machen :) ein gutes Gefühl.

    Hallo nochmal, Danke nochmal an Berny für deine Antworten. Habe nun eigentlich alles geklärt mit Kündigung usw.
    Allerdings habe ich noch eine klitzekleine Frage: Da ich ja nur einen mündlichen Mietvertrag habe und sie mir beim Einzug gesagt hat ich zahle 420 euro warm darf sie mir bei Auszug keine Nebenkostennachzahlungen für Heizung, Strom usw. und für eventuell anfallende Renovierungsarbeiten in Rechnung stellen (das hab ich aus dem BGB). Allerdings konnte ich nicht herausfinden, wie es mit der Rückzahlung der Kaution aussieht. Ich werde nun zum 31.05. ausziehen und bestehe eigentlich darauf, dass meine Mitbewohnerin (oder in dem Sinne "Vermieterin") die Kaution umgehend zurückzahlt, da sie sagte die Kaution wird nur einbehalten wegen der Nebenkostenabrechnung. Habe ich eurer Meinung nach rechtlich gesehen ein Recht darauf meine Kaution sofort einzufordern? Was haltet ihr davon?

    Danke im Voraus

    Hallo Berny,

    erst mal Danke für deine Antwort.

    Also den VM hat sie nicht benachrichtigt, das steht fest.

    Der Satz ""Nun habe ich ihr gesagt, dass sie bitte die Wohnung kündigen soll," war wohl etwas unglücklich formuliert. Wir wollen beide definitiv ausziehen und ich habe ihr vorgeschlagen, die Wohnung dann auch endlich zu kündigen, da sie alleine nicht die Miete zahlen kann und ich ja definitiv ausziehen will.

    Mit 01.06. und 01.07. meinte ich natürlich Ende Mai und Ende Juni.

    Mit "Raus kommen" meinte ich, dass rechtlich gesehen der Mietvertrag erst ende Juni endet und wir somit auch erst dann ausziehen können, da wir ja sonst doppelte Miete zahlen müssen und das wollen wir ja nicht. Die Frage war im großen und ganzen eher, ob ich (völlig unabhängig davon, dass sie die Wohnung erst zu Ende Juni gekündigt hat)rechtlich gesehen schon Ende Mai ausziehen kann.

    Deine Antwort, dass ggü. dem VM keine Pflichten meinerseits bestehen, da kein Vertragsverhältnis existiert, bringt mich zum grübeln, da ich denke ich habe ja mit ihr einen mündlichen Vertrag geschlossen. Also habe ich auch ggü. dem Vermieter PFlichten. Oder nicht?

    Wann genau ich ihr gesagt habe, dass ich ausziehen will weiss ich leider nicht mehr so genau. Das ist ja auch alles nur mündlich erfolgt :/

    "ich, nachdem sie mir sagte dass die Kündigung nicht unterschrieben war und erst zum 01.07. gültig ist, ich gesagt habe das wäre okay."
    Welches WAS bedeutete...?

    Was bedeutet, dass ich mich quasi selbst ins Bein geschossen habe, da ich ja zuerst Ende Mai ausziehen wollte und dann aber doch gesagt habe "Naja okay. Wenn der Mietvertrag erst Ende Juni endet dann bleibe ich halt auch so lange." Da ich aber nun doch schon eine Wohnung gefunden habe, hab ich gehofft, ich könnte nun doch schon Ende Mai ausziehen was meiner neuen Vermieterin natürlich auch lieb wäre.

    Die Kaution habe ich auch ein Kautions-konto eingezahlt und dafür habe ich auch eine Quittung (wenigstens eine Sache die ich wohl hoffentlich richtig gemacht habe).

    Liebe Grüße

    Hallo zusammen,

    bin letztes Jahr im Januar in eine WG gezogen. Wir wohnen nun zu zweit. Bei der Wohnungsgesellschaft, also dem Vermieter, bin ich nicht gemeldet und einen Mietvertrag habe ich auch nicht. Meine Mitbewohnerin war immer zu faul das mal zu erledigen.
    Nun habe ich ihr gesagt, dass sie bitte die Wohnung kündigen soll, da wir nicht mehr zusammen wohnen wollen und uns beide was eigenes suchen wollen. Meine Kündigung habe ich ihr gegenüber mündlich geäußert und diese wäre eigentlich zum 01.06. wirksam. Sie hat daraufhin auch direkt die Kündigung an den Vermieter geschrieben aber vergessen den Brief auch zu unterschreiben. Daher hat sich das ganze verzögert und der Vertrag läuft erst zum 01.07. aus. Nun habe ich eine Wohnung gefunden und würde gerne zum 01.06. dort einziehen. Meine Mitbewohnerin sagte aber nun, dass wir da noch nicht raus können. Meine Frage nun: da ich keinen Mietvertrag habe und auch beim Vermieter nicht gemeldet bin (hab noch nicht mal ein Schild an der Klingel)muss ich trotzdem eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten? Oder kann ich meiner Mitbewohnerin auch sagen, dass ich trotzdem zum 01.06. ausziehe, da ich meine Kündigung ja bereits mündlich ausgesprochen habe? Dazu muss ich allerdings zugeben, dass ich, nachdem sie mir sagte dass die Kündigung nicht unterschrieben war und erst zum 01.07. gültig ist, ich gesagt habe das wäre okay.
    Darüber hinaus habe ich noch eine wichtige Frage: ich habe 800 Euro Kaution gezahlt, und meine Mitbewohnerin sagte, dass ich das Geld nicht sofort bei der Übergabe der Wohnung zurück bekomme, sondern der Vermieter das Geld noch eine Weile einbehalten darf. Stimmt das? Ich dachte, die Kaution würde ich sofort wieder bekommen.

    Vielen Dank schon einmal im Voraus für eure Hilfe.

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