Kündigungsfrist so zulässig??

  • Hallo zusammen,

    meine Partnerin möchte gerne zu mir ziehen und als wir ihren Mietvertrag bzgl. der Kündigungsfristen angesehen haben, mussten wir leider feststellen, das der Vermieter eine jährliche Kündigungsfrist etwas wirr handschriftlich in dem Mietvertrag eingebracht hat.
    Ist das überhaupt so zulässig, bzw. wann vorher muss sie kündigen wenn sie am 30.06.2012 raus möchte??

    Habe die betreffenden Punkte aus dem Vertag eingescant.


    Einmal editiert, zuletzt von kessybel (1. November 2011 um 13:21)

  • Hallo kessybel,

    "der Vermieter eine jährliche Kündigungsfrist etwas wirr handschriftlich in dem Mietvertrag eingebracht hat.
    Ist das überhaupt so zulässig, bzw. wann vorher muss sie kündigen wenn sie am 30.06.2012 raus möchte??"
    Sie kann bereits jetzt zum 30.06.2012 kündigen.

  • Hallo Berny,

    erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Wann muss sie spätestens kündigen?

    Gruß Jörg

    Zum 3. Werktag des April, siehe § 573c BGB.
    Übrigens: Kompliment für Dich: Du bist einer der ganz wenigen geschickten User, die die benötigten Infos direkt im ersten Posting liefern...:)

  • Das Mietverhältnis beginnt am 1.5.10 - 30.4.11. Das Mietverhältnis läuft 1 Jahr.
    Das Jahr wurde am 30.4.11. beendet. Eine automatische Verlängerung von Mietverhältnisssen ist nach der Mietrechtsreform nicht mehr zulässig.
    Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (1. November 2011 um 16:22)

  • Eine automatische Verlängerung von Mietverhältnisssen ist nach der Mietrechtsreform nicht mehr zulässig.


    Rüchtüch: Dat jibbet nur noch im Gewerbe-Mietrecht.:)

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