Hallo zusammen,
meine Partnerin möchte gerne zu mir ziehen und als wir ihren Mietvertrag bzgl. der Kündigungsfristen angesehen haben, mussten wir leider feststellen, das der Vermieter eine jährliche Kündigungsfrist etwas wirr handschriftlich in dem Mietvertrag eingebracht hat.
Ist das überhaupt so zulässig, bzw. wann vorher muss sie kündigen wenn sie am 30.06.2012 raus möchte??
Habe die betreffenden Punkte aus dem Vertag eingescant.

