Servus,
ich stehe im Moment kurz davor, mein aktuelles Miet-Verhältnis zu kündigen.
Dieses Mietverhältnis ist eine WG-Wohnung ohne Hauptmieter, das heißt, jeder WG-Bewohner hat einen eigenen Vertrag mit dem Besitzer der Wohnung.
Der Grund warum ich das Mietverhältnis beenden will, ist ein Arbeitsplatswechsel.
Mein letztes Arbeitsverhältnis endete (ich habe nicht gekündigt), was dazu führte, dass ich mehrere Monate arbeitssuchend war.
Nun habe ich ein neues Arbeitsverhältnis, wozu aber ein Umzug notwendig ist und ich daher meinen bisherigen Miet-Vertrag kündigen muss.
In meinem bisherigen Mietvertrag steht aber, dass ich nur zum 1.3. oder 1.9. kündigen darf.
Der Grund ist, dass in diesen beiden Monaten an der UNI Semester-Wechsel ist und ein Nachmieter leichter gefunden werden kann.
Diese Wohnung ist kein Studenten-Wohnheim. Sie wird privat vermietet und ist in einem Gebäude, das fast vollständig aus Eigentums-Wohnungen besteht.
Ist die Klausel, dass ich erst wieder zum 1.3. kündigen kann, gültig?
Wenn nicht, kann mir jemand sagen, wo im Gesetz ich das nachlesen und meinem aktuellen Vermieter schriftlich nachweisen kann?
Der beharrt nämlich darauf, dass eine Kündigung erst zum 1.3.2017 wieder möglich ist, ich will aber zum 1.11.2016 kündigen.
Beste Grüße und vielen Dank ![]()