Schönen Guten Tag
Ich habe sehr oft Probleme mit meinem Vermieter...
So Jetzt Habe ich eine Ordnungsgemäße Kündigung Geschrieben,
und Per einschreiben Losgeschickt.
Jetzt sagt mein Vermieter das die Kündigung erst Rechtskräftig
ist wenn sie von ihm unterschrieben wurde.
So steht es auch im Mietvertrag.
Jetzt ist er aber 2 Wochen im Urlaub und danach hat er auch keine zeit,
also ich denke das er das hinauszögern möchte...
Er hatte mir auch schon mal gedroht die Schlösser auszutauschen darf er das einfach???
Es bestehen keinerlei Mietrückstände oder sonstiges wir haben uns nie fehl verhalten.
Es ist nur mal so ich komme aus dem Sächsischen Vogtland und hier ist es sehr schwierig,
Nachmieter zu finden.... Und deswegen denke ich das er alles versucht um es hinauszuzögern.
Ich wende mich an euch weil ich leider keine Arnung vom Mietrecht habe ... Und ich denke
er versucht mit mir zu machen was er will ...
Vielen Dank im voraus für die Antworten.
MFG
Kündigung
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BennyB -
13. November 2016 um 08:48 -
Erledigt
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Jetzt sagt mein Vermieter das die Kündigung erst Rechtskräftig
ist wenn sie von ihm unterschrieben wurde.
So steht es auch im Mietvertrag.Eine Kündigung ist eine Willenserklärung und bedarf lediglich der Unterschrift des Erklärenden - in diesem Fall wäre das der Mieter. Eine hiervon abweichende Regelung im Mietvertrag dürfte der inhaltlichen Kontrolle gem. § 307 BGB nicht standhalten, denn eine solche Vereinbarung würde den Mieter unangemessen benachteiligen.
Er hatte mir auch schon mal gedroht die Schlösser auszutauschen darf er das einfach???
Sollte der Vermieter sich eigenmächtig Zutritt zur Mietsache verschaffen, dürfte Hausfriedensbruch vorliegen. Natürlich ist es dem Vermieter nicht gestattet, die Schlösser eigenmächtig auszutauschen. Eine Ausnahme würde lediglich periculum in mora bilden, also Gefahr im Verzug. Dies ist jedoch nach den bisherigen Ausführungen nicht erkennbar.
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Okay Vielen vielen Dank.
Da ich geh ich am besten zur Verbraucherzentrale gehen die sollen mir helfen ein Ordentliches Schreiben aufzusetzen.
Das nichts Schief Läuft..
Mfg -
Zitat
Jetzt sagt mein Vermieter das die Kündigung erst Rechtskräftig
ist wenn sie von ihm unterschrieben wurde.Blödsinn. Auch wenn es im Vertrag steht.
Ich würde ihn mal nach der Rechtsgrundlage dazu fragen.
ZitatEr hatte mir auch schon mal gedroht die Schlösser auszutauschen darf er das einfach???
Natürlich nicht. Aber Du darfst das. Schließzylinder austauschen reicht. Den Originalen + Schlüssel aufheben und bei Mietende wieder einsetzen.
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Jetzt sagt mein Vermieter das die Kündigung erst Rechtskräftig
ist wenn sie von ihm unterschrieben wurde.
So steht es auch im Mietvertrag.Das ist Unsin³.
§ 573c BGB Fristen der ordentlichen Kündigung
(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
(2)...
(3)...
(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.Na, also keine bange.
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Okay Vielen vielen Dank.
Da ich geh ich am besten zur Verbraucherzentrale gehen die sollen mir helfen ein Ordentliches Schreiben aufzusetzen.
Das nichts Schief Läuft..
MfgWenn dann eher zum Mieterbund.
Aber wozu Zeit und vor allem Geld dafür verschwenden?
Wenn der Vermieter meint die Kündigung wird erst durch seine Unterschrift wirksam, soll er die entsprechende Rechtsgrundlage dafür benennen.
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Du hast eine ordnungsgemäße Kündigung geschrieben, diese auch rechtssicher zugestellt (der VM hat diese ja erhalten), das genügt vorerst. Im Moment bedarf es keiner weiteren Erklärungen deinerseits.
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So Jetzt Habe ich eine Ordnungsgemäße Kündigung Geschrieben, und Per einschreiben Losgeschickt.
Bitte gib' uns die Kündigung wortwörtlich wieder.
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