Berechnung der korrekten Mieterhöhung

  • Hallo,

    es steht:

    Wie hoch kann eine Mieterhöhung ausfallen? Eine Mieterhöhung wird durch die Kappungsgrenze und die ortsübliche Vergleichsmiete begrenzt.

    • Kappungsgrenze: Innerhalb von 3 Jahren darf die Grundmiete im Stadtgebiet Münchens um maximal 15 % erhöht werden (§ 558 Abs. 3 Satz 2 BGB).

    • Obergrenze ortsübliche Vergleichsmiete: Eine Erhöhung der Grundmiete ist nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, die entweder durch ein Sachverständigengutachten oder durch den Mietspiegel für München ermittelt wird, zulässig.

    heißt das nun entweder oder, oder auch wenn 2. der Fall wäre trotzdem nur bis zur Kappungsgrenze?

    Das Berechnungsbeispiel ist :

    Durchschnittliche ortsübliche Miete 19,88 - 715,68

    Durchschnittliche ortsübliche Miete mit Spanne nach unten 17,07 - 614,52

    Durchschnittliche ortsübliche Miete mit Spanne nach oben 22,65 - 815,40

    Durchschnittliche ortsübliche Miete mit begründeten Abweichungen 19,88 - 715,68

    Jetztige Miete ist 660,- darf nun 15% oder bis 815,40 ?

  • heißt das nun entweder oder, oder auch wenn 2. der Fall wäre trotzdem nur bis zur Kappungsgrenze?

    Nicht entweder oder, sondern zuerst das eine und dann das andere. Zuerst berechnet man die ortsübliche Höhe der Miete vergleichbarer Wohnungen. Und wenn diese Erhöhung dann die Kappungsgrenze überschreiten würde, wird entsprechend gekürzt.

    ortsübliche Miete mit Spanne nach oben 22,65 - 815,40

    Es ist zwar möglich, in der Spanne nach oben zu gehen, aber nicht beliebig. Normalerweise geht man vom Mittelwert aus. Nach oben kann man gehen, wenn es wohnwertsteigernde Merkmale gibt. Nach unten geht im umgekehrten Fall natürlich entsprechend. Aber das sind alles Dinge, die ein Vermieter in seinem Mieterhöhungsverlangen erklären muss, sodass man nachvollziehen kann, wie er auf den Wert gekommen ist.

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