Beiträge von mama24

    Hallo,

    es steht:

    Wie hoch kann eine Mieterhöhung ausfallen? Eine Mieterhöhung wird durch die Kappungsgrenze und die ortsübliche Vergleichsmiete begrenzt.

    • Kappungsgrenze: Innerhalb von 3 Jahren darf die Grundmiete im Stadtgebiet Münchens um maximal 15 % erhöht werden (§ 558 Abs. 3 Satz 2 BGB).

    • Obergrenze ortsübliche Vergleichsmiete: Eine Erhöhung der Grundmiete ist nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, die entweder durch ein Sachverständigengutachten oder durch den Mietspiegel für München ermittelt wird, zulässig.

    heißt das nun entweder oder, oder auch wenn 2. der Fall wäre trotzdem nur bis zur Kappungsgrenze?

    Das Berechnungsbeispiel ist :

    Durchschnittliche ortsübliche Miete 19,88 - 715,68

    Durchschnittliche ortsübliche Miete mit Spanne nach unten 17,07 - 614,52

    Durchschnittliche ortsübliche Miete mit Spanne nach oben 22,65 - 815,40

    Durchschnittliche ortsübliche Miete mit begründeten Abweichungen 19,88 - 715,68

    Jetztige Miete ist 660,- darf nun 15% oder bis 815,40 ?

    Hallo,

    Es handelt sich um ein 8 Familienhaus, im Erdgeschoss befinden sich 2 Appartements und eine 2- Zimmer Wohnung, an dieser Seite liegt ein ca. 300 qm grosser Garten, eingewachsen mit einer Hecke.

    In allen 8 Mietverträgen ist nur eine Terrasse bzw. ein Balkon aufgeführt, kein Garten, keine Gartennutzung. Der Mieter iin der 2 Zimmerwohnung nutzt den Garten. Was bisher niemand gestört hat, jetzt wurde jedoch ein Hausmeister (= dieser besagte Mieter) mit der Grundstückspflege und dem Winterdienst beauftragbeauftragt. Die Jahre zuvor wurden alle diese Arbeiten vom Eigentümer (der zwischenzeitlich verstorben ist) mit Hilfe von dem Mieter ausgeführt. Jetzt sind diese Nebenkosten durch die Beauftragung des HausmeisteHausmeisters natürlich erheblich gestiegen und auf uns alle umgelegt, was ja soweit auch alles korrekt ist. Aber die anderen Mieter sind nicht damit einverstanden, dass sie für die Pflege dieses Gartens zahlen müssen, den ja nur der eine Mieter nutzt. Selbst wollen sie aber den Garten auch nicht nutzen. Der Vermieter sagt jedoch, dass ist eben so.

    Jetzt wird nach einer Lösung gesucht, bzw. die Frage gestellt, ob die restlichen Mieter sich dagegen wehren können.

    Hallo,
    Wir Wohnen in einem 8 Fam. Haus mit 300 m2 Garten, der jedem zur Verfügung steht aber von keinem genutzt wird. Wir hatten jetzt Vermieterwechsel, der neue hat jetzt einen Mieter zum Hausmeister ernannt. Der soll jetzt
    Hecke schneiden, Rasenmähen, Gießen u. bewässern, Unkraut am Zaun entlang, außerhalb des Grundstücks entfernen, Eingangsbereich, Tiefgarage (ohne vermietete Stellplätze), u. Gehweg kehren, Winterdienst, Schneeräumen, streuen. Geräte und Materialien bekommt er vom Vermieter. Für seine Tätigkeit stellt er eine Rechnung über 500,-€ + Mwst,. Jetzt wollen wir anderen 7 Parteien natürlich wissen was davon wir bezahlen müssen? Denn das sind ja im Jahr 6000,-€. Und die Arbeiten die er ausführt sind ja soweit ich das verstanden habe, alle umlagefähig. Vielen Dank schonmal MaMami

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