Hallo,
es steht:
Wie hoch kann eine Mieterhöhung ausfallen? Eine Mieterhöhung wird durch die Kappungsgrenze und die ortsübliche Vergleichsmiete begrenzt.
• Kappungsgrenze: Innerhalb von 3 Jahren darf die Grundmiete im Stadtgebiet Münchens um maximal 15 % erhöht werden (§ 558 Abs. 3 Satz 2 BGB).
• Obergrenze ortsübliche Vergleichsmiete: Eine Erhöhung der Grundmiete ist nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, die entweder durch ein Sachverständigengutachten oder durch den Mietspiegel für München ermittelt wird, zulässig.
heißt das nun entweder oder, oder auch wenn 2. der Fall wäre trotzdem nur bis zur Kappungsgrenze?
Das Berechnungsbeispiel ist :
Durchschnittliche ortsübliche Miete 19,88 - 715,68
Durchschnittliche ortsübliche Miete mit Spanne nach unten 17,07 - 614,52
Durchschnittliche ortsübliche Miete mit Spanne nach oben 22,65 - 815,40
Durchschnittliche ortsübliche Miete mit begründeten Abweichungen 19,88 - 715,68
Jetztige Miete ist 660,- darf nun 15% oder bis 815,40 ?