Freisitz zur alleinigen Nutzung?

  • Hallo liebe Community,

    seit 22 Jahren wohne ich in einer Erdgeschosswohnung mit Freisitz, der zur alleinigen Nutzung im Mietvertrag vermerkt ist. Um diesen zu erreichen, muss ich durch zwei Türen: Wohnungs- und Haustür. Der Freisitz ist durch eine Pergola abgetrennt, um vor Blicken geschützt zu sein. Neben dem Grundstück verläuft eine Seitenstraße.
    Ich nutze also den nicht einsehbaren Bereich, der 2/3 der Gesamtfläche einnimmt.
    In die Etage über mir ist eine neue Mieterin eingezogen. Seitens der Vermieterin wurde ihr dieser Freisitz ebenfalls vertraglich zugesichert.

    Frage: ist das rechtens?

    Ich soll mich mit der neuen Mieterin einigen, wer wann draußen sitzen darf.
    Ich müsste also jedes mal, wenn sie an der Reihe ist, meine Gartenmöbel etc. ins Haus räumen. Und auch sonst stelle ich mir das äußerst schwierig vor.

    Ein anderer Vorschlag war, dass die neue Mieterin das verbleibende Drittel nutzen darf. Sie bekommt allerdings viel Besuch, hauptsächlich Raucher. Alle sind sehr laut, was mich in der Wohnung schon stört. Es handelt sich bei dem Haus um einen leider sehr hellhörigen Altbau, aber das ist ein anderes Thema, auf das ich vielleicht später noch kommen werde.
    So manches Mal war der Freisitz meine Rettung, dort hatte ich wenigstens meine Ruhe.
    Ich bin 66 Jahre alt und vertrage krankheitsbedingt diesen Stress nicht.
    Hat jemand vielleicht einen Rat, was ich unternehmen kann?

  • Hier wäre tatsächlich der Vermieter gefragt, eine Lösung zu finden. Beide Mietparteien haben einen Anspruch und wenn nicht eine davon darauf verzichten will, wird es immer Diskussionen geben. Allerdings wäre es durchaus ein Versuch Wert, mit der anderen Mietpartei zu sprechen um eine Lösung zu finden, mit der beide zufrieden sind.

    Man bedenke jedoch, dass ein Recht zur Alleinigen Nutzung nicht gleichzusetzen ist mit einem Teil der Mietsache. Allein nur das Recht zur Nutzung ist wie eine Leihe, die jederzeit entzogen werden kann. Man hat als Mieter keinen dauerhaften Anspruch darauf. Das ist ein Grund mehr, nicht auf das Recht zu bestehen und stattdessen kompromissbereit zu sein. Denn andernfalls könnte der Vermieter zur Auflösung des Streits von der Kündigung der Leihe Gebrauch machen.

    Welchen Vorschlag hat die andere Mietpartei denn gemacht, um mit dem Fehler des Vermieters zufriedenstellend umzugehen?

  • Vielen Dank für die Antwort.
    Hmm, so ganz verstehe ich das nicht, denn in meinem Vertrag steht:

    "1. Vermietet wird der nachfolgende Wohnraum/das nachfolgend beschriebene Haus.
    Die Wohnung (qm) liegt im EG, ... und besteht aus folgenden Räumen, die allein vom Mieter zu nutzen sind: (Aufzählung Zimmer) und folgenden Nebenräumen:
    1 Freisitz, 1 Keller, Bodenraum (zum Wäschetrocknen)
    ...
    3. Der Mieter ist berechtigt, Waschküche und Trockenraum ... zusammen mit den anderen Bewohnern zu nutzen. Nach billigem Interesse kann die Reihenfolge der Benutzung vom Vermieter festgelegt und geändert werden, soweit diese Änderung für den Mieter zumutbar ist."

    Sollte die Rechtslage tatsächlich so sein wie von dir beschrieben, ergibt sich daraus ein weiteres Problem, das zu den bereits bestehenden hinzu kommt.

    Ich mit meinem laienhaften Rechtsverständnis dächte jetzt, dass die neue Mieterin ja dann auch Anspruch auf meinen Kellerraum hätte. ;)

    Soweit ich weiß hat die neue Mieterin noch keinen Vorschlag gemacht, und für mich käme eine abwechselnde Nutzung nicht in Frage. Wie gesagt, ich kann nicht jedesmal die Gartenmöbel ins Haus räumen.
    Meine Lösung hieße dann: ich muss auf den Freisitz verzichten oder mir was anderes suchen

  • denn in meinem Vertrag steht

    Ich habe nicht gesagt, dass der Freisitz eine Leihe ist und nicht mitvermietet. Nach der Formulierung im Vertrag deutet es eher auf eine Mietsache hin. Ich darf es nicht genauer sagen, da bekanntlich Rechtsberatung hier nicht möglich ist.

    dass die neue Mieterin ja dann auch Anspruch auf meinen Kellerraum hätte

    Kommt darauf an, welcher Kellerraum gemeint ist. Das muss man schon im Zusammenhang mit den Räumlichkeiten sehen. Normalerweise ist es so, dass es mehrere Kellerräume gibt, die entsprechend zugewiesen werden.

    Es wäre zunächst zu klären, welchen Bereich die gemietete Fläche des Freisitzes genau umfassen soll. Im Eingangsbeitrag steht etwas von 2/3. Wenn das die vereinbarte Fläche wäre, dann dürfte der Vermieter die verbleibende Fläche durchaus an eine andere Partei vermieten. Allerdings kommt es dann wiederum darauf an, was den neuen Nachbarn genau zugesagt wurde.

    Am Besten, Sie suchen erneut das Gespräch mit dem Vermieter und lassen nicht locker, dass Ihnen etwas zugesagt wurde, worauf Sie nicht einfach so verzichten wollen. Das sollte dem Vermieter ganz freundlich aber bestimmt kommuniziert werden. Je nach Reaktion kann man dann weiter überlegen. Wollen wir so verbleiben, dass Sie diese weiteren Informationen einholen und sich dann hier wieder melden?

  • Danke vielmals für Ihre Nachricht!

    Jeder Mietpartei wurde jeweils ein Kellerraum zugewiesen. Und mir außerdem der Freisitz, leider nur mündlich. Zitat: "Zu der Wohnung gehört die Terrasse.")

    Im Vertrag steht weiter nichts zur Größe der gemieteten Fläche. Eine rechtssichere Vereinbarung diesbezüglich besteht daher eher nicht.
    Die auf dem Freisitz befindliche Pergola dient m. M. n. eher als Blickschutz denn als Abtrennung. Neben dem Grundstück verläuft eine Seitenstraße. Deshalb sitzt man auf dem verbleibenden Drittel wie auf dem Präsentierteller. Außerdem ist es ein wenig abschüssig, damit das Regenwasser ablaufen kann.

    Ja gut, ich werde noch mal das Gespräch suchen und mich anschließend gerne noch mal hier melden.
    Viele Grüße und nochmals Danke

  • Guten Morgen, ein kleines Update:
    Um auf der sicheren Seite zu stehen, habe ich für Montag einen Beratungstermin in Sachen Mietrecht bei der Verbraucherzentrale gebucht.
    Ich werde berichten, was dabei heraus gekommen ist.

  • Hallo, nach einem Gespräch mit einem freundlichen und kompetenten Berater der Verbraucherzentrale fühle ich mich doch ein wenig sicherer.
    Er ging davon aus, dass mir die gesamte Fläche des Freisitzes zugesprochen wurde, und ich das auch so kommunizieren soll.

    Allerdings werde nicht ich das Gespräch suchen, sondern abwarten, dass die andere Seite mich erneut anspricht.
    Bis dahin werde ich den Freisitz wie seit 22 Jahren gewohnt nutzen.

    Ich bedanke mich noch mal herzlich für den Rat, der mir hier zuteil wurde!
    Viele Grüße

  • Freut mich für Sie, dass Sie da eine gute Beratung gefunden haben und Ihren Standpunkt nun genauer kennen. Das ist sicherlich eine Erleichterung. Es deckt sich ja auch mit meiner etwas weniger direkten Aussage.

    Mit dem Vermieter sollten Sie die Situation aber dennoch erneut kommunizieren. Die Nachbarn werden sich vermutlich an ihn wenden um das eingeräumte Recht einzufordern. Und es ist gut, wenn er sich auf diesen Konflikt schon mal gedanklich einstellen kann. Wie er damit umgeht ist seine Sache, denn es ist sein Fehler, wenn er zwei Mietern dasselbe verspricht.

    Wollten denn die Nachbarn den Freisitz tatsächlich schon mal nutzen, wodurch das Problem aufgekommen ist, oder haben sie es nur beiläufig erwähnt?

  • Hallo, Entschuldigung, ich habe gerade erst Ihre Antwort gesehen.
    Bisher bin ich noch nicht wieder auf das Problem angesprochen worden.
    Ich hatte ja schon während des Gesprächs auf meinen Mietvertrag hingewiesen. Ob sich die Vermieterin dann selbst schlau gemacht hat, weiß ich nicht.
    Die Nachbarin hat sich wohl zu Anfang beschwert, dass sie den Freisitz auch mal nutzen möchte, daraufhin fand das Gespräch statt.
    Ich sehe es auch so, dass der Fehler bei der Vermieterin liegt, deshalb bin ich der Meinung, dass sie mich erneut ansprechen muss.

    Ich muss dazu sagen, dass die eigentliche Vermieterin 85 Jahre alt und nicht in der Lage ist, sich um alles zu kümmern. Bis zu seinem Tod vor 6 Jahren war ihr Mann Ansprechpartner. Das hat jetzt die Tochter übernommen.

    Normalerweise bin ich immer zu Gesprächen bereit.
    Mittlerweile liegt hier aber so viel im Argen, dass ich eine neue Wohnung suche, was sich natürlich schwierig gestaltet.

    Die neue Mieterin ist sehr laut. Hier im Forum gibt es einen Beitrag,ich glaube von Miriamm, der das Ganze genau beschreibt.
    Dann habe ich einen feuchten Keller.
    Seit 6 Jahren habe ich keine Nebenkostenabrechnung mehr bekommen.
    Und zu guter Letzt hat die neue Mieterin einen Wasserschaden verursacht (inzwischen vom Installateur und anderen Experten eindeutig festgestellt), der mir zunächst in die Schuhe geschoben werden sollte. Das sei Schimmel und ich würde nicht ausreichend lüften.
    Die Tochter hatte sich den Schaden an der Decke über meiner Dusche angesehen. Daraufhin wollte sie noch Küche und Wohnzimmer in Augenschein nehmen, fragte nach meiner Spülmaschine?

    Der Anwalt der Verbraucherzentrale meinte, nachdem ich all das aufgezählt hatte sogar, dass ich ein Recht auf fristlose Kündigung hätte. Hat er Recht?

    Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass Vermieterin und Tochter im Nachbarhaus wohnen.
    Wegen des Krachs hat man mit der neuen Mieterin gesprochen. Es hat sich geringfügig verbessert, trotzdem ist es vor allem an den Wochenenden kaum auszuhalten. Aus dem Grund lege ich auch Wert auf den Freisitz - der einzige Ort, an dem es einigermaßen ruhig ist.
    Die beiden Keller der anderen Mieter hat man letztes Jahr abgedichtet (das Wasser kommt aus unterirdischen Quellen/Hanglage). Der Vormieter über mir hatte extremen Schimmelbefall und musste länger als ein Jahr warten bis gehandelt wurde. Da wurde ebenfalls zunächst behauptet, es läge am Lüften. Deshalb ist er auch ausgezogen.
    Dass auch in meinem Keller manchmal Wasser durch den Boden dringt und ich dort nichts lagern kann, das Feuchtigkeit aufnimmt, weiß man seit über 20 Jahren.
    Die Miete ist ausgesprochen günstig und wurde noch nie erhöht, weswegen ich mich nicht wegen der fehlenden Nebenkostenabrechnung beschwert habe.
    Dafür pflege ich den Garten, die Wege und Gemeinschaftsräume, obwohl das nicht im Mietvertrag steht. So, sie ist zu Hause, ich begebe mich nach Draußen.

  • Bisher bin ich noch nicht wieder auf das Problem angesprochen worden.

    Okay, dann sollte man das Thema vielleicht besser ruhen lassen und es nicht aktiv aufmischen. Eventuell haben die Nachbarn das Interesse daran verloren.

    Der Anwalt der Verbraucherzentrale meinte, nachdem ich all das aufgezählt hatte sogar, dass ich ein Recht auf fristlose Kündigung hätte. Hat er Recht?

    Sagen wir so, ich wüsste nicht aus welchem Grund. Fassen wir die bisherigen Informationen zusammen:

    • Dann habe ich einen feuchten Keller: Das ist zunächst mal nur ein Mangel, sofern es über ein normales Maß hinaus geht. Ein bisschen Feucht ist ein Keller meistens, ist normal. Ein Kündigungsgrund ergibt sich nicht unmittelbar.
    • Seit 6 Jahren habe ich keine Nebenkostenabrechnung mehr bekommen: Hierfür sieht das Gesetz Möglichkeiten vor, diese einzufordern. Jedoch wollen Sie das nicht tun aufgrund der günstigen Miete, die vielleicht erhöht werden könnte. Es ist kein Kündigungsgrund, sondern höchstens ein Recht der Forderung.
    • Das sei Schimmel und ich würde nicht ausreichend lüften: Diese Aussage ist nur ein Vorwurf, der sich in diesem Fall entkräften ließ. Einen solchen Vorwurf zu bekommen ist aber kein Kündigungsgrund.
    • Die neue Mieterin ist sehr laut: Das kann eventuell zu einem Kündigungsgrund führen, ist aber kompliziert. "Sehr laut" sagt objektiv nichts aus, es würde eines genauen Lärmprotokolls bedürfen. Die Miete kann deswegen gemindert sein, aber fristlose Kündigung ist schwierig.

    Mittlerweile liegt hier aber so viel im Argen, dass ich eine neue Wohnung suche, was sich natürlich schwierig gestaltet.

    Das spricht eher gegen eine fristlose Kündigung, denn diese würde dazu führen, dass man baldmöglichst ausziehen muss.

    Wäre es eine Option für Sie, ein Lärmprotokoll mit genauer Uhrzeit und Art des Lärms zu führen, um der Tochter der Vermieterin mit handfesten Fakten zu konfrontieren?

  • Vielen Dank für die Antwort, das hilft mir enorm!

    Das spricht eher gegen eine fristlose Kündigung, denn diese würde dazu führen, dass man baldmöglichst ausziehen muss.


    Mittlerweile geht es an meine Gesundheit...

    In manchen Inseraten wird die zu vermietende Wohnung kurzfristig angeboten, was mir einen kleinen Vorteil gegenüber anderen Bewerbern verschaffen würde.

    Was den Lärm betrifft: zunächst hatte ich mit der neuen Mieterin gesprochen, sie in meine Wohnung geholt (Musik war oben zu laut). Keine Besserung.

    Danach haben ich und der andere Mieter uns bei der Vermieterin beschwert.
    Die neue Mieterin hat alles abgestritten. Keine Besserung.

    Dann habe ich die Tochter eingeladen sich das anzuhören.
    Sie war auch einsichtig: "So geht es nicht. So laut hatte ich mir das nicht vorgestellt."
    Ob sie anschließend noch mal mit der neuen Mieterin gesprochen hat, weiß ich nicht. Ich werde das noch mal ansprechen.

    Ein Lärmprotokoll führe ich bereits, wobei es einfacher wäre die Zeiten aufzuführen, in denen es ruhig ist. ;)
    Ich habe auch Zeugen, die allerdings nur an zwei Tagen anwesend waren. das wird ja wahrscheinlich nicht ausreichen, oder?

    LG

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