Beiträge von Mieterin66

    Danke vielmals für Ihre Nachricht!

    Jeder Mietpartei wurde jeweils ein Kellerraum zugewiesen. Und mir außerdem der Freisitz, leider nur mündlich. Zitat: "Zu der Wohnung gehört die Terrasse.")

    Im Vertrag steht weiter nichts zur Größe der gemieteten Fläche. Eine rechtssichere Vereinbarung diesbezüglich besteht daher eher nicht.
    Die auf dem Freisitz befindliche Pergola dient m. M. n. eher als Blickschutz denn als Abtrennung. Neben dem Grundstück verläuft eine Seitenstraße. Deshalb sitzt man auf dem verbleibenden Drittel wie auf dem Präsentierteller. Außerdem ist es ein wenig abschüssig, damit das Regenwasser ablaufen kann.

    Ja gut, ich werde noch mal das Gespräch suchen und mich anschließend gerne noch mal hier melden.
    Viele Grüße und nochmals Danke

    Vielen Dank für die Antwort.
    Hmm, so ganz verstehe ich das nicht, denn in meinem Vertrag steht:

    "1. Vermietet wird der nachfolgende Wohnraum/das nachfolgend beschriebene Haus.
    Die Wohnung (qm) liegt im EG, ... und besteht aus folgenden Räumen, die allein vom Mieter zu nutzen sind: (Aufzählung Zimmer) und folgenden Nebenräumen:
    1 Freisitz, 1 Keller, Bodenraum (zum Wäschetrocknen)
    ...
    3. Der Mieter ist berechtigt, Waschküche und Trockenraum ... zusammen mit den anderen Bewohnern zu nutzen. Nach billigem Interesse kann die Reihenfolge der Benutzung vom Vermieter festgelegt und geändert werden, soweit diese Änderung für den Mieter zumutbar ist."

    Sollte die Rechtslage tatsächlich so sein wie von dir beschrieben, ergibt sich daraus ein weiteres Problem, das zu den bereits bestehenden hinzu kommt.

    Ich mit meinem laienhaften Rechtsverständnis dächte jetzt, dass die neue Mieterin ja dann auch Anspruch auf meinen Kellerraum hätte. ;)

    Soweit ich weiß hat die neue Mieterin noch keinen Vorschlag gemacht, und für mich käme eine abwechselnde Nutzung nicht in Frage. Wie gesagt, ich kann nicht jedesmal die Gartenmöbel ins Haus räumen.
    Meine Lösung hieße dann: ich muss auf den Freisitz verzichten oder mir was anderes suchen

    Hallo liebe Community,

    seit 22 Jahren wohne ich in einer Erdgeschosswohnung mit Freisitz, der zur alleinigen Nutzung im Mietvertrag vermerkt ist. Um diesen zu erreichen, muss ich durch zwei Türen: Wohnungs- und Haustür. Der Freisitz ist durch eine Pergola abgetrennt, um vor Blicken geschützt zu sein. Neben dem Grundstück verläuft eine Seitenstraße.
    Ich nutze also den nicht einsehbaren Bereich, der 2/3 der Gesamtfläche einnimmt.
    In die Etage über mir ist eine neue Mieterin eingezogen. Seitens der Vermieterin wurde ihr dieser Freisitz ebenfalls vertraglich zugesichert.

    Frage: ist das rechtens?

    Ich soll mich mit der neuen Mieterin einigen, wer wann draußen sitzen darf.
    Ich müsste also jedes mal, wenn sie an der Reihe ist, meine Gartenmöbel etc. ins Haus räumen. Und auch sonst stelle ich mir das äußerst schwierig vor.

    Ein anderer Vorschlag war, dass die neue Mieterin das verbleibende Drittel nutzen darf. Sie bekommt allerdings viel Besuch, hauptsächlich Raucher. Alle sind sehr laut, was mich in der Wohnung schon stört. Es handelt sich bei dem Haus um einen leider sehr hellhörigen Altbau, aber das ist ein anderes Thema, auf das ich vielleicht später noch kommen werde.
    So manches Mal war der Freisitz meine Rettung, dort hatte ich wenigstens meine Ruhe.
    Ich bin 66 Jahre alt und vertrage krankheitsbedingt diesen Stress nicht.
    Hat jemand vielleicht einen Rat, was ich unternehmen kann?

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