Nebenkostennachzahlung rechtens?

  • Hallo zusammen,


    mein Hauptmieter will dass ich die hälfte der Nebenkostennachzahlung und Nebenkostenerhöhung bezahle. So wie ich das aber verstehe zahle ich eine pauschale und muss NICHT die Nebenkostennachzahlung zahlen. Sondern nur anteilig die Nebenkosten Erhöhung und das auch nur nach Quadratmeter oder liege ich da falsch?

    In meinem Untermietvertrag steht folgendes:


    3.1. Die Gesamtmiete, inklusiver Nebenkosten für das Mietobjekt beträgt 600 Euro monatlich.

    3.2. Der Hauptmieter kann erhöhte Zahlungen vom Untermieter erst verlangen, wenn er die Erhöhung im Hauptmietverhältnis schriftlich nachweist.

    3.3. Ändern sich die Miete oder die Vorauszahlungen bzw. Pauschalen des Hauptmietvertrages, so gelten die Änderungen auch im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter.



    Danke im Voraus und viele Grüße

    Maria

  • So wie ich das aber verstehe zahle ich eine pauschale und muss NICHT die Nebenkostennachzahlung zahlen

    Ja. Bei einer vereinbarten Pauschale kann rückwirkend nichts verlangt werden. Allenfalls für die Zukunft eine Erhöhung offen gehalten werden.

    Der Hauptmieter kann erhöhte Zahlungen vom Untermieter erst verlangen, wenn er die Erhöhung im Hauptmietverhältnis schriftlich nachweist.

    Dabei genügt aber nicht die Erhöhung der Vorauszahlung, sondern es kommt auf die zu erwartenden Kosten an. Die Vorauszahlung könnte ja höher als die Kosten sein. Das muss etwas genauer dargelegt werden.

  • Ihr Verständnis ist im Kern richtig, und Fruggel hat den entscheidenden Punkt schon genannt: Bei einer echten Nebenkosten-Pauschale (nicht Vorauszahlung) sind die Nebenkosten mit der Zahlung abgegolten - eine rückwirkende Nachforderung aus einer Abrechnung gibt es dabei grundsätzlich nicht, unabhängig davon, was im Hauptmietverhältnis herauskommt. Der Hauptmieter kann die Pauschale nach Ihrer Ziff. 3.3 allenfalls für die Zukunft anpassen, und auch das nur, wenn er die tatsächlich zu erwartende Kostensteigerung schriftlich nachweist - eine bloß erhöhte Vorauszahlung im Hauptvertrag genügt dafür nicht, da die Vorauszahlung ja über den echten Kosten liegen kann. Eine anteilige Nachzahlung 'zur Hälfte' für einen bereits abgelaufenen Zeitraum müssen Sie bei einer Pauschale also in der Regel nicht leisten. Ich würde ihn schriftlich um genau diesen Nachweis der realen Kostensteigerung bitten, bevor Sie irgendetwas zahlen.

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