Hallo Fruggel!
Wow, vielen Dank für die Erläuterungen, hat sehr geholfen!
Mir ist diesbezüglich noch etwas eingefallen. Wenn die Firma, die für die Gartenpflege, Straßenreinigung und Winterdienst verantwortlich war die Rechnung für das Jahr 24 und auch 25 selbst zusammengezogen hat und diese bei unserem Vermieter auch erst Ende 25 einreichte, liegt dieser Umstand dennoch außerhalb der Abrechnungsfrist oder kann der Vermieter auch nichts dafür, wenn er keine Rechnung erhält? Wahrscheinlich muss man individuell schauen was vertraglich vereinbart wurde....
Noch etwas. Diese Firma war auch nur diese 2 Jahre für die Pflege tätig, für 2026 Jahr hat man eine neue Firma beauftragt, aber im gleichen Atemzug wurden die Kosten als Vorauszahlung für die Straßenreinigung und Winterdienst um 50 % und die Miete speziell in unserem Fall dadurch um knapp über 20 % erhöht. Dh. man zog als Berechnungsgrundlage die Gesamtsumme beider Jahre heran, sucht sich eine neue Firma und erhöht die Vorauszahlung um die Hälfte. Versteh ich es richtig, dass dieser Umstand einem mangelnden Wirtschaftlichkeitsgebots zugrunde liegt?
Ich hatte mit einigen anderen Mietparteien gesprochen, da beide Grundstücke aufgrund des Parkplatzbaus zusammengelegt wurden und scheinbar nicht mehr einzeln betrachtet werden, dabei kam heraus, dass im Durchschnitt alle 10 Parteien um die 1000 Euro nachzahlen müssen und bei jedem um 100 Euro erhöht wurde, sodass Mehrkosten in Höhe von 12000 Euro Miete im Jahr anfallen, für ein Grundstück, das nicht größer als 400 qm ist, im Sommer aller 3 Wochen Rasen gemäht und der Bürgersteig davor gekehrt wird, mal ganz zu Schweigen von unserem Winter in unserer Region, in der es 4 mal schneit im Jahr. Und noch dazu, hat sich seit 10 Jahren nichts verändern, nur dass im Januar 25 der Parkplatz gebaut und jetzt 26 die Fassade an beiden Häusern instand gesetzt wird, das wirkt doch irgendwie komisch?
Vielen lieben Dank für eure Zeit und Mühe sich damit zu befassen! Liebe Grüße!