Hallo zusammen,
ich wohne seit 7 Jahren in einer Wohnanlage mit 20 Wohnungen. Die gesamte Wohnanlage gehört einer Firma. Diese Firma verkauft nun 15 Wohnungen an einen Investor. Die restlichen 5 Wohnungen gehen an eine andere Firma, die sie im selben Zuge an Privatpersonen veräußert. Nun ist hiervon meine Wohnung betroffen. Der Käufer will wohl Eigenbedarf anmelden.
Hat jemand Erfahrungen mit einer solchen Konstellation und weiß, ob die Sperrfrist (3 Jahre lt. § 577a BGB) in die Kündigungsfrist mit eingezählt wird?
Vielen Dank bereits vorab!