Vielen lieben Dank für Eure wirklich aufschlussreichen Antworten!
Beiträge von Sirton32
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nochmal eine kleien Nachfrage: der Verkauf, bei dem ich nach 577 BGB beteiligt wurde, ist nicht der Verkauf, der eine Eigenbedarfskündigung auslösen soll. Vielmehr kauft erst eine GmbH die Wohnung und will diese dann an eine Privatperson weiterverkaufen. Wird der 577 bzw. 577a dann nochmal ausgelöst?
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Perfekt, vielen Dank für die schnelle Antwort. Wir werden wahrscheinlich ohne Anwalt nicht durchkommen, aber bei der klaren Rechtslage, sollte ja die Gegenseite nicht auf eine Klage bestehen...
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Wie Ihr schon richtig vermutet habt, liegt der Kaufvertrag wg. Vorkaufsrecht nach § 577 BGB vor.
Verstehe ich Euch nun richtig, dass ich deswegen davon ausgehen kann, dass der § 577a BGB somit greift?
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Vielen Dank für die Antwort. Ich war bzw. bin Erstbezieher der Wohnung. In der Abrechnung wird der Gesamtbetrag durch die Gesamtfläche auf die Wohnungsfläche heruntergerechnet, demnach gehe ich davon aus, dass es nur einen Grundsteuerbescheid gibt.
Aus dem vorliegenden Kaufvertrag geht allerdings hervor, dass die Grundfläche und alle Wohnungen bzw. Stellplätze extra im Grundbuch eingetragen sind. Ich bin verwirrt...
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Hallo zusammen,
ich wohne seit 7 Jahren in einer Wohnanlage mit 20 Wohnungen. Die gesamte Wohnanlage gehört einer Firma. Diese Firma verkauft nun 15 Wohnungen an einen Investor. Die restlichen 5 Wohnungen gehen an eine andere Firma, die sie im selben Zuge an Privatpersonen veräußert. Nun ist hiervon meine Wohnung betroffen. Der Käufer will wohl Eigenbedarf anmelden.
Hat jemand Erfahrungen mit einer solchen Konstellation und weiß, ob die Sperrfrist (3 Jahre lt. § 577a BGB) in die Kündigungsfrist mit eingezählt wird?
Vielen Dank bereits vorab!
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