Berechnung Nebenkosten bei 2 Stockwerken je 2 Personen

  • Hallo Forum,

    folgendes Problem, wir sind Mieter eines Obergeschoss und Dachgeschoss eine Zwei Parteien Haus und bewohnen

    dieses jeweils mit 2 Personen also gesamt 4 Personen. (im EG sind 3 Personen andere Partei)

    im Mietvertrag ist vereinbart das Sach- und Haftpflichtversicherungen nach "Personen anteilig" abgerechnet werden.


    Warum werden nun in der Nebenkostenarechnung für Gebäudeversicherung, Grundsteuer, u. Gebäudehaftpflicht u.a.

    als Gesamteinheiten der Liegenschaft mit 9 Personen gerechnet

    unsere Einheiten mit Obergeschoss 4 Personen und Dachgeschoss 2 Personen abgerechnet ?

    Dies führt dazu, dass wir mit 6 Personen abgerechnet werden obwohl im Haus gesamt 7 Personen wohnen und

    erheblich mehr Kosten zu tragen haben ?

    Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar !!!

  • Diese Frage müsste man dem Vermieter stellen, denn nur er kann wissen, warum er das so gemacht hat. Aber egal was er antwortet, wenn dort das ganze Jahr über nur 4 Personen gewohnt haben und nicht 6, dann ist das ein inhaltlicher Fehler, den man beanstanden kann.

  • Wie lange wohnt ihr dort schon?
    Ich frage das, weil mir das verdächtig so aussieht, als ob der Vermieter eine Vorlage des Vorjahres (wo die Situation vielleicht eine andere war) für die Abrechnung genutzt hat und es vielleicht deshalb zu einem Übertragungsfehler gekommen ist.

    Wie Fruggel schon schrieb, Vermieter fragen und um Erklärung bzw. Korrektur bitten. So wie die Abrechnung aktuell ist, ist sie inhaltlich falsch.

  • Hallo,

    wir wohnen seit 6 Jahren in der Wohnung, ich habe nun alle Jahresabrechnungen überprüft und festgestellt, dass dies wohl System hat.

    Bei der letzten Jahresabrechnung schreibt mir der Vermieter, da ein weiterer Sohn im Keller kurzfristig ein Zimmer im Keller bezog wie folgt:

    "Bei den Personen ist berücksichtigt, dass .....vom 20.07.2023 - 05.06.2024 bei Ihnen gewohnt hat.

    Zu ihrem Verständnis lautet die Abrechnung vom Abrechnungsdienstleister xy deshalb 4,85 Personen im Obergeschoss + Keller.

    Im Dachgeschoss sind 2, Personen und bei Familie......im Erdgeschoss 3 Personen, somit ergeben sich gesamt 9,85 Personen, welche

    zur Berechnung ausgewisen sind"

    Das Vorgehen ist für mich nicht zu verstehen bzw. nachvollziehbar, wir sind im Obergeschoss 2 Personen (Ehefrau und Ich)

    und im Dachgeschoss 2 Kinder. Kurzfristik im Keller 1 Kind für o.g. Zeitraum......

    Wie soll ich weiter vorgehen, ich beabsichtige dies zu reklamieren und den zuviel bezahlten Betrag zurückzuforden.....

    Bitte um weitere Hilfe....Danke !!!

    Zur Info Aufteilung der Gesamtkosten für Obergeschoss und Keller sowie Dachgeschoss

  • Zum einen ist es fast ein ganzes Jahr und es wären 3 Personen im OG + KE oder verstehe ich das falsch ? Auf ein paar Tage kommt es nicht an.....

    Bei den o.g.Bildern handelt es sich um das letzte Jahr da waren wir nur 4 Personen....

  • Zum einen ist es fast ein ganzes Jahr

    Kommt nun auf den Abrechnungszeitraum an. Ich bin bei meiner Antwort vom Kalenderjahr als Abrechnungszeitraum ausgegangen, und somit wird bei der Abrechnung 2024 eben nur betrachtet, was in 2024 war, also die dritte Person vom 1.1. bis 05.06.2024. Das muss man strikt trennen, was davor war betrifft die Abrechnung 2023. Für 2025 dann natürlich andere Situation mit 2 Personen. es bleibt also dabei, dass das ein Fehler ist, den man beanstanden kann und die Nachzahlung reduziert sich entsprechend.

    Eventuell sind noch mehr Fehler drin, was zu prüfen wäre. Wir haben jetzt nur über das eine Thema sprechen können.

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