Abrechnung bei der Kaution

  • Guten Tag zusammen,

    ich bitte um eure Einschätzung zu folgender Abrechnung meines Vermieters. Mich interessiert, ob und in welchem Umfang er diese Beträge einbehalten darf. Konkret geht es um folgende Punkte:

    A) Positionen 2, 3 und 4 – Couch

    • Flecken in der Couch, die trotz Reinigung nicht entfernt werden konnten
    • Reinigungsversuch mit ausgeliehener Reinigungsmaschine inkl. Reinigungsmittel
    • Zeitaufwand für Reinigung sowie Abholung/Rückgabe der Maschine (1,5 Stunden)

    B) Position 6 – Esstische

    • Esstischstühle angeblich stark verschmutzt zurückgelassen

    C) Positionen 7 und 8 – Ergometer

    • Ergometer angeblich mangelhaft (Widerstand nicht einstellbar, laute Geräusche)

    Meine Fragen dazu:

    Zu A (Couch):
    Darf der Vermieter mir die Kosten eines erfolglosen Reinigungsversuchs in die Rechnung stellen? Zusätzlich noch seinen eigenen Zeitaufwand? Dies kommt natürlich hinzu zu den Kosten, die er für den Couch geschrieben hat (absolutes Billigteil, nicht, dass dies relevant ist).
    Ich habe nie gesagt, dass der Fleck entfernbar ist. Außerdem wurde es nicht von einem Fachbetrieb gereinigt, sondern vom Vermieter selbst. Hier will ich ihm nicht sagen, er solle nun einen Profi ranlassen, sonst schreibt er es mir noch in der Rechnung. Es geht aber darum, dass man ja nicht beliebig eigene Versuche unternehmen und diese anschließend vollständig dem Mieter in Rechnung stellen kann. Oder sind solche absurden Sachen erlaubt?

    Zu B (Esstische):
    Etwa 2,5 Monate vor dem Auszug war ich für drei Wochen abwesend und habe dem Vermieter für Wohnungsbesichtigungen den Schlüssel überlassen. Als ich zurückkam, waren die Esstischstühle weg und wurden durch andere ersetzt, vermutlich für Besichtigungen.
    Nun werden mir die verschmutzte Esstische berechnet. Woher will der Vermieter wissen, in welchem Zustand diese bei meinem Auszug gewesen wären? Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine Abnahme.

    Zu C (Ergometer und weitere Gegenstände):
    Ich habe dem Vermieter aus Stressvermeidung vor dem Auszug meinen Fernseher (55"), eine Waschmaschine und ein Trainingsrad für 200€ überlassen. Es war klar, dass dies nur so billig war, da ich alles einfach loswerden wollte (der Fernseher allein hat gebraucht einen Wert von über 200 EUR). Alles war auch voll funktionsfähig etc. aber es sollte trotzdem gesagt werden, eine schriftliche Zusicherung habe ich nie gemacht.

    Ich habe ihm ausdrücklich angeboten:

    • Fernseher: 120–150 EUR
    • Waschmaschine: 75–100 EUR
    • weiteres Bike: 35 EUR
      Bei Übernahme aller Geräte zusammen: 200 EUR.

    De facto hat er mir jedoch nur ca. 140 EUR angerechnet. Zudem hat er die Geräte so übernommen, wie sie waren, und hatte sowohl während meiner Abwesenheit (3 Wochen) als auch bei der Schlüsselübergabe ausreichend Zeit zur Prüfung. Er hatte damals nichts erwähnt.

    Das Ergometer funktionierte bei Übergabe an der Stelle einwandfrei. Die Schwierigkeit konnte problemlos angepasst werden. Es war zwar ein billiges Modell und entsprechend laut, aber nicht defekt. Einen Mangel sehe ich hier nicht. Außerdem frage ich mich, wo hierfür der Nachweis ist. (Er meint, er hat es weggeschmissen).

    Zusammengefasst:
    Welche dieser Positionen darf der Vermieter rechtlich tatsächlich abrechnen?
    Wie sollte ich nun sinnvoll vorgehen?

    Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

    Verzeiht den langen Post.

  • Alle diese Fragen lassen sich nicht so pauchal beantworten. Zunächst mal gilt, dass man als Mieter nicht für das aufkommen muss, was sich durch normale Abnutzung verschlechtert (§538 BGB). Weiterhin wäre die Frage, wie der Zustand bei Übergabe dokumentiert wurde. Es macht einen Unterschied, ob der Vermieter die Sachen schon bei Rückgabe der Wohnung angemerkt hat oder erst im Nachinein damit ankommt.

    Nächstes Problem ist, dass dem Vermieter die Schlüssel für Besichtigungen bekommen hat. So weiß man nicht genau, was er da gemacht hat und im Zweifel ist man als Mieter nun dafür verantwortlich, wenn der Vermieter etwas verändert hat. Das ist eine sehr unglückliche Situation.

    Zusammenfassend wird man über das eine oder andere berechtigt streiten können, komplett aufklären aber nicht, sodass man sich letztlich auf einen Betrag wird einigen müssen. Hier Abstriche zu machen und es als Lehrgeld zu sehen wird günstiger kommen als wenn es bei Gericht zu einem Vergleich kommt und das Ergebnis dann auch kein anderes sein wird.

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