Muss bei Vermietung Dachgeschossboden und Kellerdecke gedämmt bzw. isoliert sein?

  • Muss bei Vermietung Dachgeschossboden und Kellerdecke gedämmt bzw. isoliert sein?

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Die Frage muss man dem Bauamt stellen, da die Vorschriften regional unterschiedlich sein können. Üblicherweise ist es aber so, dass die Bestimmungen zum Zeitpunkt des Baujahrs gelten und ein Bestandschutz gegeben ist, solange keine größeren Umbaumaßnahmen durchgeführt werden.

  • Es gibt eine Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. Dach, die auch zur Nachrüstung verpflichtet. Das gilt nach GEG bundesweit. Allerdings nur, wenn ein extrem niedriger Mindeststandard nicht eingehalten wird, den bereits die meisten Holzbalkendecken aus dem 19. Jahrhundert erfüllen. Nur Betondecken wird man in der Regel nachdämmen müssen.

    Eine Pflicht zur Kellerdeckendämmung ist mir nicht bekannt.

  • Allerdings nur, wenn ein extrem niedriger Mindeststandard nicht eingehalten wird

    Wie kann ich das erkennen, das Haus ist Baujahr 1950.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Wie kann ich das erkennen, das Haus ist Baujahr 1950.

    Das fällt genau in die Zeit, in der man von Holzbalkendecken zu Betondecken übergegangen ist. Genauere Informationen sollte der Vermieter haben.

    Die Frage ist, was du hier erreichen möchtest. In erster Linie handelt es sich hier um einen Verstoß gegen das GEG, was mit Mietrecht überhaupt nichts zu tun hat. Der Vermieter verletzt hier in erster Linie eine öffentlich-rechtliche Pflicht, aus diesem Umstand ergeben sich aber keine Folgen für das Mietverhältnis. Bevor man hier an eine Mietminderung denkt, sollte man dringend einen Anwalt konsultieren, der einen berät.

  • Das fällt genau in die Zeit, in der man von Holzbalkendecken zu Betondecken übergegangen ist. Genauere Informationen sollte der Vermieter haben.

    Wir haben nur eine Hausverwaltung, die wird das vermutlich nicht wissen.

    Die Frage ist, was du hier erreichen möchtest.

    Die Frage stellt sich mir, ob wegen fehlender dämmung bzw. isolierung die Heizkosten höher ausfallen.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Die Frage stellt sich mir, ob wegen fehlender dämmung bzw. isolierung die Heizkosten höher ausfallen.

    Je weniger Dämmung vorhanden ist, desto höher die zu erwartenden Heizkosten. Dies ist im Energieausweis ersichtlich, der bei der Besichtigung vorgelegt werden musste.

  • Dies ist im Energieausweis ersichtlich, der bei der Besichtigung vorgelegt werden musste.

    Den Energieausweis gab es vor 20 Jahren noch nicht wie ich hier eingezogen bin zumindestens habe ich keinen vorgelegt bekommen.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

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