Warmwasserkosten bzw. Energieeinsatz immens hoch

  • Hallo zusammen,

    ich brauche dringend eine Einschätzung, weil meine Warmwasserabrechnung völlig aus dem Ruder gelaufen ist.

    Eckdaten zur Liegenschaft:

    Baujahr: 1994

    18 Einheiten (davon teilweise Arztpraxen + selten genutzte Wohnungen) im Schnitt 73 qm groß

    Zentrale Gasheizung, Warmwasserspeicher 2017

    Gesamt-Warmwasserverbrauch der Anlage 2024: ca. 100 m³

    dafür angeblich benötigte Energie ca.: 70.000 kWh = 700 kWh/m³

    Wärmemengenzähler für Heizung und WW sind getrennt vorhanden

    Eckdaten zu uns:

    2-Personen-Haushalt

    eigener Warmwasserverbrauch: knapp 37 m³ (Schwangerschaft und Kind kam dazu)

    Verbrauchskosten: rund 55 €/m³

    Warmwasserkosten (60% nach Verbrauch): ca. 2.000 €

    Meine Zählerstände Bad/Küche wurden korrekt erfasst

    Problem:

    Meiner Meinung nach ist der Energieeinsatz exorbitant hoch für die geringe Menge Wasser, die erhitzt wurde. Dieser Auffassung ist auch die Verbraucherzentrale für Energie. In meinem Fall wäre sogar eine dezentrale deutlich kostengünstiger (div. Rechner im Internet genutzt). Mir liegt auch die Abrechnung meines Nachbarn vor. Demnach haben 2 von 18 Einheiten 50% des gesamten Warmwassers in der Liegenschaft genutzt. Für die übrigen Einheiten bleiben pro Einheit ca. 3 m³. Das erscheint mir extrem wenig und lässt für mich darauf schließen, dass die Anlage unterausgelastet ist. Leider gibt es in der Liegenschaft Arztpraxen, Personen die kaum in Deutschland sind und Berufspendler die nur am Wochenende anwesend sind. Folglich tragen die wenigen Nutzer zwangsläufig die Betriebskosten der Anlage zu hohen Anteilen mit. Das war mir beim Vertragsschluss nicht bewusst.

    Unabhängig von der geringen Nutzung der Liegenschaft bin ich der Auffassung, dass die 700 kWh/m³ selbst bei einer geringen Nutzung zu hoch sind.

    Beim Einzug hat der Vermieter (4-Personen-Familie) uns 350 € Nebenkosten empfohlen. Ich schlug 300 € vor, da wir nur 2 Personen sind. Er hat es akzeptiert. Ende vom Lied ist eine Nachzahlung von über 2.000 € (was NK i.H.v. knapp 470€ entsprechen würden).

    Der NKA habe ich unmittelbar widersprochen und bisher nicht nachgezahlt. Ich habe technische sowie kostentechnische Stellungnahmen eingefordert, die bisher nicht geliefert wurden. Es heißt immer nur, dass die Anlage regelmäßig vom Kaminkehrmeister und Heizungsfirma gewartet wird und die Abrechnung korrekt sei. Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der Anlage wurde mir nur entgegnet, dass die WEG ja nicht einfach so eine kleinere Anlage hinstellen kann und auch die anderen Eigentümer es nicht einsehen, sich an den Kosten in irgendeiner anderen Art und Weise zu beteiligen. Man könne ja nicht hellsehen, dass der Warmwasserverbrauch im nächsten Jahr weniger/gleich/höher ausfällt. Ich habe gestern noch die Heiz- und Warmwasserabrechnung der letzten Jahre eingefordert. Zumindest für 2023 habe ich gesehen, dass der Warmwasserverbrauch fast identisch ist. Wenn es auch die Vorjahre so war, wäre es ein Indiz dafür, dass die WEG ihr Wirtschaftlichkeitsgebot verletzt.

    Ich weiß leider nicht mehr wie ich weitermachen soll. Die Beziehung mit meinem Vermieter möchte ich auch nicht gefährden, da es super liebe Menschen sind.

  • dafür angeblich benötigte Energie ca.: 70.000 kWh = 700 kWh/m³

    Wurde das mit einem Wärmemengenzähler erfasst? Hast du dir die Gasrechnung zeigen lassen und das scheint plausibel? Oder ist es denkbar, dass der Wärmemengenzähler in der Zirkulationsleitung verbaut wurde und munter das längst erwärmte, im Kreis drehende Wasser erfasst? Das wäre nicht das erste Mal, dass sowas passiert.

    Schon physikalisch ist der Verbrauch bei einer Anlage aus 2017 eigentlich nicht möglich. Der theoretische Bedarf liegt bei knapp 6000 kWh für 100 m³ von 10 auf 60 °C, wenn wir das für die Bereitstellung, Zirkulation, Abgasverlusten,... ganz großzügig verdreifachen (das ist bei 2017 schon viel), wären das 18 000 kWh. Mit so hohen Leitungsverlusten müsste euer Haus glühen, anders kann man das fast nicht sagen. Für mich klingt das unplausibel.

    Wenn du Einsicht in die Gasrechnung genommen hast, kann man weitersehen. Man kann an der Gasheizung sicherlich die Warmwasserbereitung ausschalten und dann kann man sehen, ob der Wärmemengenzähler weiterläuft oder nicht, sofern die Zirkulationspumpe weiterläuft.

  • Schweinchenfan danke für deine Antwort. Ja, ein Wärmemengenzähler für das Warmwasser ist laut Hausverwaltung vorhanden. Hausverwaltung hat lediglich „abgelesen am Wärmemengenzähler des WW-Speicher“ geschrieben.

    Darf ich die Einsicht in die Gasabrechnung verlangen? Auf was muss ich da achten bzw. nach welcher Angabe suchen? Ich habe die erste Seite der Abrechnung hochgeladen, wenn’s hilft. Demnach wurden insgesamt knapp 288.000 kWh Erdgas bezogen.

    Soll ich den Vermieter also auch danach fragen, wo der Wärmemengenzähler des Warmwassers eingebaut ist?

  • Darf ich die Einsicht in die Gasabrechnung verlangen?

    Ja, du musst ja prüfen können, ob die Abrechnung stimmt. Ich glaube aber, dass es da vermutlich kein Problem gibt. Mir ging es nur darum, wie viel die 70000 kWh am Gesamtverbrauch sind und ob der Rest für die Heizung plausibel ist.

    Die Aufteilung in Warmwasser/Heizung sieht auf den ersten Blick nicht so unplausibel aus, der Verbrauch pro m2 Heizung könnte gut zum Baujahr passen, allerdings ist das Gebäude so groß, dass es mit höherem Heizbedarf auch noch realistisch wäre. Schwer zu sagen.

  • Für mich sind die reine Heizkosten, sprich zum erwärmen der Wohnung, auch in Ordnung. Einzig und allein die WW-Kosten sind für mich höchst suspekt und unplausibel.

  • Ich würde mir nicht nur die Gasabrechnung zeigen lassen, sondern auch das komplette Protokoll des Wärmemengenzählers für das ganze Jahr. Zusätzlich würde ich nach einem Schema der Anlage fragen, also wo genau der Warmwasserzähler sitzt. Wenn der tatsächlich in der Zirkulationsleitung hängt, erklärt das die völlig überzogenen Werte. In so einem Fall liegt das Problem nicht bei den Bewohnern, sondern an einem fehlerhaften Einbau oder einer falsch geplanten Anlage. Und dann muss die Hausverwaltung bzw. die WEG nachbessern, nicht ihr.

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