Beiträge von maniac

    Schweinchenfan danke für deine Antwort. Ja, ein Wärmemengenzähler für das Warmwasser ist laut Hausverwaltung vorhanden. Hausverwaltung hat lediglich „abgelesen am Wärmemengenzähler des WW-Speicher“ geschrieben.

    Darf ich die Einsicht in die Gasabrechnung verlangen? Auf was muss ich da achten bzw. nach welcher Angabe suchen? Ich habe die erste Seite der Abrechnung hochgeladen, wenn’s hilft. Demnach wurden insgesamt knapp 288.000 kWh Erdgas bezogen.

    Soll ich den Vermieter also auch danach fragen, wo der Wärmemengenzähler des Warmwassers eingebaut ist?

    Hallo zusammen,

    ich brauche dringend eine Einschätzung, weil meine Warmwasserabrechnung völlig aus dem Ruder gelaufen ist.

    Eckdaten zur Liegenschaft:

    Baujahr: 1994

    18 Einheiten (davon teilweise Arztpraxen + selten genutzte Wohnungen) im Schnitt 73 qm groß

    Zentrale Gasheizung, Warmwasserspeicher 2017

    Gesamt-Warmwasserverbrauch der Anlage 2024: ca. 100 m³

    dafür angeblich benötigte Energie ca.: 70.000 kWh = 700 kWh/m³

    Wärmemengenzähler für Heizung und WW sind getrennt vorhanden

    Eckdaten zu uns:

    2-Personen-Haushalt

    eigener Warmwasserverbrauch: knapp 37 m³ (Schwangerschaft und Kind kam dazu)

    Verbrauchskosten: rund 55 €/m³

    Warmwasserkosten (60% nach Verbrauch): ca. 2.000 €

    Meine Zählerstände Bad/Küche wurden korrekt erfasst

    Problem:

    Meiner Meinung nach ist der Energieeinsatz exorbitant hoch für die geringe Menge Wasser, die erhitzt wurde. Dieser Auffassung ist auch die Verbraucherzentrale für Energie. In meinem Fall wäre sogar eine dezentrale deutlich kostengünstiger (div. Rechner im Internet genutzt). Mir liegt auch die Abrechnung meines Nachbarn vor. Demnach haben 2 von 18 Einheiten 50% des gesamten Warmwassers in der Liegenschaft genutzt. Für die übrigen Einheiten bleiben pro Einheit ca. 3 m³. Das erscheint mir extrem wenig und lässt für mich darauf schließen, dass die Anlage unterausgelastet ist. Leider gibt es in der Liegenschaft Arztpraxen, Personen die kaum in Deutschland sind und Berufspendler die nur am Wochenende anwesend sind. Folglich tragen die wenigen Nutzer zwangsläufig die Betriebskosten der Anlage zu hohen Anteilen mit. Das war mir beim Vertragsschluss nicht bewusst.

    Unabhängig von der geringen Nutzung der Liegenschaft bin ich der Auffassung, dass die 700 kWh/m³ selbst bei einer geringen Nutzung zu hoch sind.

    Beim Einzug hat der Vermieter (4-Personen-Familie) uns 350 € Nebenkosten empfohlen. Ich schlug 300 € vor, da wir nur 2 Personen sind. Er hat es akzeptiert. Ende vom Lied ist eine Nachzahlung von über 2.000 € (was NK i.H.v. knapp 470€ entsprechen würden).

    Der NKA habe ich unmittelbar widersprochen und bisher nicht nachgezahlt. Ich habe technische sowie kostentechnische Stellungnahmen eingefordert, die bisher nicht geliefert wurden. Es heißt immer nur, dass die Anlage regelmäßig vom Kaminkehrmeister und Heizungsfirma gewartet wird und die Abrechnung korrekt sei. Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der Anlage wurde mir nur entgegnet, dass die WEG ja nicht einfach so eine kleinere Anlage hinstellen kann und auch die anderen Eigentümer es nicht einsehen, sich an den Kosten in irgendeiner anderen Art und Weise zu beteiligen. Man könne ja nicht hellsehen, dass der Warmwasserverbrauch im nächsten Jahr weniger/gleich/höher ausfällt. Ich habe gestern noch die Heiz- und Warmwasserabrechnung der letzten Jahre eingefordert. Zumindest für 2023 habe ich gesehen, dass der Warmwasserverbrauch fast identisch ist. Wenn es auch die Vorjahre so war, wäre es ein Indiz dafür, dass die WEG ihr Wirtschaftlichkeitsgebot verletzt.

    Ich weiß leider nicht mehr wie ich weitermachen soll. Die Beziehung mit meinem Vermieter möchte ich auch nicht gefährden, da es super liebe Menschen sind.

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