Hohe Nebenkosten für TG Stellplatz

  • Hallo Zusammen.

    Ich habe eine Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus. Zu der Wohnung habe ich einen Stellplatz in der Tiefgarage, für den ich monatlich 28€ bezahle. Ich bekomme zwei getrennte Betriebskostenabrechnungen, eine für die Wohnung und eine für den Stellplatz. Der Posten der die meisten Kosten verursacht ist "Hausmeisterleistung". Der Betrag dafür wird mir in beiden Abrechnungen von einem Gesamtpreis von 54000€ berechnet.

    Meine Fragen sind jetzt:

    1. Darf mir mein Vermieter überhaupt noch zusätzlich Nebenkosten für den Stellplatz berechnen?

    2. Ist das mit den Hausmeister Diensten eine Doppelberechnung? Die MEA in den Rechnungen sind verschiedene, aber der Grundbetrag ist gleich.


    LG Sally

  • Fragen sind jetzt:

    1. Darf mir mein Vermieter überhaupt noch zusätzlich Nebenkosten für den Stellplatz berechnen?

    Was ist dazu im Mietvertrag vereinbart?

    2. Ist das mit den Hausmeister Diensten eine Doppelberechnung? Die MEA in den Rechnungen sind verschiedene, aber der Grundbetrag ist gleich.

    Das wird keine Doppelberechnung sein, sondern der Stellplatz hat Miteigentumsanteile und die Wohnung auch. Die Gesamtsumme wird durch die Gesamtsumme der MEA geteilt und dann eben verteilt. Damit werden die Hausmeisterkosten teilweise auf die Wohnungen, teilweise auf die Stellplätze verteilt, was ja auch Sinn macht. Sonst würden Eigentümer, die nur Stellplätze haben, evtl gar nichts bezahlen.

  • Ich unterstelle mal, dass die Abrechnung rechnerisch richtig ist. Das kann man aber aus den Informationen nicht allgemein sagen, sondern man müsste die Abrechnung genauer prüfen. Das viel häufigere Problem ist aber, dass ein Hausmeister oftmals auch Reparaturen oder Verwaltungstätigkeiten ausführt, welche aber nicht umlagefähig sind und zeitanteilig heraus gerechnet werden müssen. Dafür muss man den Tätigkeitsbericht des Hausmeisters einsehen.

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