Hallo Zusammen.
Ich habe eine Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus. Zu der Wohnung habe ich einen Stellplatz in der Tiefgarage, für den ich monatlich 28€ bezahle. Ich bekomme zwei getrennte Betriebskostenabrechnungen, eine für die Wohnung und eine für den Stellplatz. Der Posten der die meisten Kosten verursacht ist "Hausmeisterleistung". Der Betrag dafür wird mir in beiden Abrechnungen von einem Gesamtpreis von 54000€ berechnet.
Meine Fragen sind jetzt:
1. Darf mir mein Vermieter überhaupt noch zusätzlich Nebenkosten für den Stellplatz berechnen?
2. Ist das mit den Hausmeister Diensten eine Doppelberechnung? Die MEA in den Rechnungen sind verschiedene, aber der Grundbetrag ist gleich.
LG Sally