Ich ziehe in Kürze aus meiner Wohnung aus in der ich seit ca. 14 Jahren bewohne.
Schlaf- und Wohnzimmer habe ich bei Einzug pastellfarben gestrichen. Seitdem wurden die Wände nicht mehr bearbeitet. Der Mietvertrag von 1996 verpflichtet mich, die Schönheitsreparaturen in Wohn- und schlafräumen nebst Flur alle 5 Jahre fachgerecht auszuführen. Sollte ich meinen Verpflichtungen nicht nachkommen, soll ich mich finanziell an der fachgerechten Ausführung des Malers beteiligen, darauf wurde ich heute nochmals schriftlich hingewiesen.
Bei meinem Einzug in diese Wohnung waren die Wände auch nicht frisch gestrichen.
Bin ich tatsächlich dazu verpflichtet?
Ich freue und bedanke mich im Voraus für kompetente Antworten.