Ich sollte ebenfalls noch dazu verpflichtet werden die pastellfarbenen Wände weiß zu streichen. Dazu habe ich dann ein Urteil des BGH aus dem letzten Jahr gefunden, dass Wände nicht weiß nachgestrichen werden müssen, im Prinzip muß ich garnicht renovieren, ein Übergabeprotokoll über den Zustand der Wohnung gibt es nicht. Meinem Vermieter habe ich freundlich aber bestimmt geantwortet. Ich hoffe, dass die Sache damit erledigt ist. Ich halte Euch auf dem Laufenden.
Gruß Soleil