Beiträge von soleilmoon

    Ich sollte ebenfalls noch dazu verpflichtet werden die pastellfarbenen Wände weiß zu streichen. Dazu habe ich dann ein Urteil des BGH aus dem letzten Jahr gefunden, dass Wände nicht weiß nachgestrichen werden müssen, im Prinzip muß ich garnicht renovieren, ein Übergabeprotokoll über den Zustand der Wohnung gibt es nicht. Meinem Vermieter habe ich freundlich aber bestimmt geantwortet. Ich hoffe, dass die Sache damit erledigt ist. Ich halte Euch auf dem Laufenden.

    Gruß Soleil

    Vielen Dank für Eure Antworten :)

    Auszug aus dem Mietvertrag: "Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen in Küchen, Bäder und Duschräumen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, in sonstigen Räumen alle 7 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses an fachgerecht auszuführen.

    Endet das Mietverhältnis vor Ablauf dieser Fristen und hat der Mieter im letzten Jahr vor der Beendigung die Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt, trägt er einen prozentualen Anteil an den Renovierungskosten. Dieser bemisst sich nach dem Verhältnis des Zeitraumes der Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit zum vollen Renovierungsturnus und wird aufgrund des Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes ermittelt."

    Ich ziehe in Kürze aus meiner Wohnung aus in der ich seit ca. 14 Jahren bewohne.
    Schlaf- und Wohnzimmer habe ich bei Einzug pastellfarben gestrichen. Seitdem wurden die Wände nicht mehr bearbeitet. Der Mietvertrag von 1996 verpflichtet mich, die Schönheitsreparaturen in Wohn- und schlafräumen nebst Flur alle 5 Jahre fachgerecht auszuführen. Sollte ich meinen Verpflichtungen nicht nachkommen, soll ich mich finanziell an der fachgerechten Ausführung des Malers beteiligen, darauf wurde ich heute nochmals schriftlich hingewiesen.
    Bei meinem Einzug in diese Wohnung waren die Wände auch nicht frisch gestrichen.

    Bin ich tatsächlich dazu verpflichtet?

    Ich freue und bedanke mich im Voraus für kompetente Antworten.

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