Beiträge von sonne98

    [quote='1']
    Das ändert garnichts. Euer Vertragspartner war und ist der VM, und DEM gebt Ihr die Mietsache zurück.

    also sind wir, weil wir nett sein wollten die dummen :(
    unsere nachmieter haben es gut,die haben jetzt aber auch alles per foto und schriftlich dokumentiert. und wir werden es in zukunft auch so machen.obwohl ich hoffe,dass wir so schnell nicht wieder umziehen werden!

    [quote='1']sonne98:

    "jedes loch in dem ein nagel war wurde fotografiert."
    Hättet Ihr vorher erledigen können. Eine Tube Spachtelmasse kostet bei Kodi 3€49.

    unsere nachmieter wollten,dass wir die löcher, bzw. haken und nägel drin lassen.sie wollen an den meisten stellen auch bilder hinhängen.sie waren bei der übergabe dabei und haben das bestätigt.

    wollte nur kurz berichten, dass gestern wohnungsübergabe war. wir hatten vorsichtshalber einen rechtsanwalt mitgenommen.die übergabe hat 3 stunden gedauert!jedes loch in dem ein nagel war wurde fotografiert.angeblich sind alle türen und türrahmen beschädigt.ebenso in allen zimmern der laminatboden.wir haben 14 monate dort gewohnt.mit 2 personen in 150 qm.....sowas hab ich echt noch nicht erlebt!und unser rechtsanwalt auch nicht!er war teilweise auch sprachlos.unser vermieter hat ihn dann als arschloch beschimpft und meinem mann den vogel gezeigt.zeitweise wär es fast zur schlägerei gekommen.unser vermieter ist komplett ausgerastet und halt laut rumgeschrien.ausserderm wollte er unserem rechtsanwalt den zutritt zur wohnung verbieten.das ganze war wirklich filmreif!ich werde weiter berichten was geschieht.

    wir haben so ein ähnliches problem.
    wir sind vor 14 monaten in eine wohnung gezogen die unrenoviert war.jetzt ziehen wir zum 22.8. aus und heute erhalten wir vom vermieter eine mail in der er folgendes schreibt:

    Sehr geehrter Herr xxxx, wir kommen zu der o.g.Abnahme.
    Sie sind lt. Mietvertrag verpflichtet die Wohnung zu renovieren. Da Sie das beim Einzug nicht getan haben ist sie beim Auszug fällig. In der Regel wird eine Wohnung alle 4 Jahre renoviert und zwar Decken, Wände, Fenster , Türen und Heizkörper.
    Der Preis der Renovierung beträgt ca. 4 500,-- Euro. Sie haben 14 Monate in der Wohnung gewohnt und ich schlage vor, dass Sie für die nicht ausgeführte Renovierun Euro 1 500,-- bezahlen. Damit wären auch kleinere Beschädigungen erledigt. Ich hoffe, dass Sie damit einverstanden sind.
    Mit freundl. Gruss

    im mietvertrag steht folgendes
    § 7 Schönheitsreparaturen während des Mietverhältnisses

    1. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen frei.
    2. Der Mieter verpflichtet sich , während der Dauer der Mietzeit die Schönheitsreparaturen (Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken, Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizungsrohre, der Innentüren samt Rahmen, der Einbauschränke, fentser und Außentüren von innen , Lasieren von Naturholztüren und -fenstern) auf eigene Kosten in handwerklicher Ausführung vornehm,en zu lassen oder vorzunehmen.
    3. Diese Verpflichtung gilt im allgemeinen nach folgenden Zeitabständen (Renovierungsfristen)
    a) Innentüren usw. 5 Jahre
    b)Tapeziere usw. 5 Jahre
    c)usw

    Die vorstehnden Fristen kommen je nach Zustand der Mietsache in Anwendung.

    § 18 Schönheitsreparaturen bei Auszug
    1. Endet das Mietverhältnis ist der Mieter verpflichtet, die Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund des Kostenvoranschlages eines Malerfachgeschäftes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen, wobei die nachstehenden genannten Fristen im Allgeminen zur Anwendung kommen:
    a) liegen die letzten Schönheitsreparaturen währen der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück,so zahlt der Mieter 25 % der Kosten aufgrund eines Voranschlages eines Malerfachg. an den Vermietr; liegen sie länger als 2 Jahre zurück 40 % usw.
    b) Für Nebenräume usw.
    c) Die Regelung nach a) und B) tritt im Allgemeinen in Kraft, wenn seit Mietbeginn die genannten Zeiträume verstrichen sind.
    2. der Mieter kann seine anteiligen Zahlungsverpflichtungen gem Ziffer 1a und b durch vollständige Vornahme der Schönheitsreparatiuren abwenden; die Arbeiten sind auf eigen Kosten in fachhandwerklicher Ausfüh´rung bis zur Rückgabe der Mietsache vornehmen zu laseen oder vorzunehmen.

    Hallo Berny,
    danke für deine antwort.im grunde sehe ich das ganze so wie du,aber aufgeregt hab ich mich schon!und zutrauen kann man diesem herrn wirklich alles leider :(
    die miete ist bei uns am 5.7. abgebucht,angeblich heute noch nicht auf seinem konto.
    liebe grüße
    sonne98

    von unserem vermieter haben wir heute folgendes schreiben erhalten:

    Sehr geehrte Frau u. Herr

    wie ich ihnen heute am 06. Juli migeteilt habe, ist die Miete noch nicht bei mir eingegangen. Wie Sie wissen, ist die Miete bis zum 3. jeden Monats zu bezahlen. Letzte Frist zur Begleichung ist Freitag, der 8.Juli.

    Sollten Sie den Termin nicht einhalten, muss ich die Angelegenheit meinem Anwalt, Dr. xxxxx , übergeben,der Ihnen für seine Arbeit sofort Euro 600,-- i Rechnung stellt. Ausserdem wird Ihr Arbeitgeber verständigt, davon möchte ich Sie verschonen. Dies gilt auch für den August 2011. Die Kaution mit der Miete zu verrechnen, ist nicht erlaubt, das wissen Sie auch.

    Mit freundlichen Gruss

    Hintergrund:

    wir haben die wohnung fristgerecht zum 30.08.2011 gekündigt. wir haben die kündigung ausgesprochen, da uns beim einzug eine ruhige wohnung angeboten wurde. im mietvertrag steht "mittagsruhe ist zwischen 12 und 14 uhr einzuhalten"l.

    verschwiegen wurden uns die 4 enkelkinder des vermieters, die in der etage über uns fast jedes wochenende den pogo tanzen. besonders gerne in der zeit von 12 bis 14 uhr!

    die miete ist bisher per dauerauftrag pünktlich am 1. des monats überwiesen worden. diesen monat haben wir den dauerauftarg gekündigt und händisch überwiesen. diese zahlung erfolgte laut kontoauszug am 5.07.2011.

    kann uns jemand sagen, wie wir mit diesem schreiben umgehen sollen? wir jedenfalls kochen innerlich und würden gerne wieder normaltemperatur erreichen.

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