Schönheitsreparatur bei Auszug

  • Ich ziehe in Kürze aus meiner Wohnung aus in der ich seit ca. 14 Jahren bewohne.
    Schlaf- und Wohnzimmer habe ich bei Einzug pastellfarben gestrichen. Seitdem wurden die Wände nicht mehr bearbeitet. Der Mietvertrag von 1996 verpflichtet mich, die Schönheitsreparaturen in Wohn- und schlafräumen nebst Flur alle 5 Jahre fachgerecht auszuführen. Sollte ich meinen Verpflichtungen nicht nachkommen, soll ich mich finanziell an der fachgerechten Ausführung des Malers beteiligen, darauf wurde ich heute nochmals schriftlich hingewiesen.
    Bei meinem Einzug in diese Wohnung waren die Wände auch nicht frisch gestrichen.

    Bin ich tatsächlich dazu verpflichtet?

    Ich freue und bedanke mich im Voraus für kompetente Antworten.

  • Hallo soleilmoon,

    "Schlaf- und Wohnzimmer habe ich bei Einzug pastellfarben gestrichen. Seitdem wurden die Wände nicht mehr bearbeitet."
    OK

    "Der Mietvertrag von 1996 verpflichtet mich, die Schönheitsreparaturen in Wohn- und schlafräumen nebst Flur alle 5 Jahre fachgerecht auszuführen."
    Fristenpläne wurden durch den BGH gekippt.

    "Sollte ich meinen Verpflichtungen nicht nachkommen, soll ich mich finanziell an der fachgerechten Ausführung des Malers beteiligen, darauf wurde ich heute nochmals schriftlich hingewiesen."
    >Verpflichtungen nicht nachkommen< könnte u.U. umgedeutet werden auf >nicht wie im Übergabezustand<.

    "Bei meinem Einzug in diese Wohnung waren die Wände auch nicht frisch gestrichen."
    Nachweisbar lt. Übergabeprotokoll bzw. Mietvertrag?

  • Um eine definitive Antwort geben zu können, brauchte man den genauen Wortlaut dieser Klausel zu den Schönheitsreparaturen, weil es oft nur kleine Wörter sind, die aus einer starren eine weiche (demnach gültige) Klausel machen.

  • Vielen Dank für Eure Antworten :)

    Auszug aus dem Mietvertrag: "Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen in Küchen, Bäder und Duschräumen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, in sonstigen Räumen alle 7 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses an fachgerecht auszuführen.

    Endet das Mietverhältnis vor Ablauf dieser Fristen und hat der Mieter im letzten Jahr vor der Beendigung die Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt, trägt er einen prozentualen Anteil an den Renovierungskosten. Dieser bemisst sich nach dem Verhältnis des Zeitraumes der Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit zum vollen Renovierungsturnus und wird aufgrund des Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes ermittelt."

  • soleilmoon:

    "Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen in Küchen, Bäder und Duschräumen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, in sonstigen Räumen alle 7 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses an fachgerecht auszuführen."
    Diese Fristenklausel wurde vom BGH gekippt.

    "Endet das Mietverhältnis vor Ablauf dieser Fristen und hat der Mieter im letzten Jahr vor der Beendigung die Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt, trägt er einen prozentualen Anteil an den Renovierungskosten. Dieser bemisst sich nach dem Verhältnis des Zeitraumes der Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit zum vollen Renovierungsturnus"
    Halte ich ebenso für unwirksam, da auf den Fristenplan aufbauend.

    "wird aufgrund des Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes ermittelt."
    Halte ich ebenfalls für unwirksam, da der Mieter hier unangemessen benachteiligt werden kann (bspw. der Malermeister ist des VM's Bruder).

  • wir haben so ein ähnliches problem.
    wir sind vor 14 monaten in eine wohnung gezogen die unrenoviert war.jetzt ziehen wir zum 22.8. aus und heute erhalten wir vom vermieter eine mail in der er folgendes schreibt:

    Sehr geehrter Herr xxxx, wir kommen zu der o.g.Abnahme.
    Sie sind lt. Mietvertrag verpflichtet die Wohnung zu renovieren. Da Sie das beim Einzug nicht getan haben ist sie beim Auszug fällig. In der Regel wird eine Wohnung alle 4 Jahre renoviert und zwar Decken, Wände, Fenster , Türen und Heizkörper.
    Der Preis der Renovierung beträgt ca. 4 500,-- Euro. Sie haben 14 Monate in der Wohnung gewohnt und ich schlage vor, dass Sie für die nicht ausgeführte Renovierun Euro 1 500,-- bezahlen. Damit wären auch kleinere Beschädigungen erledigt. Ich hoffe, dass Sie damit einverstanden sind.
    Mit freundl. Gruss

    im mietvertrag steht folgendes
    § 7 Schönheitsreparaturen während des Mietverhältnisses

    1. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen frei.
    2. Der Mieter verpflichtet sich , während der Dauer der Mietzeit die Schönheitsreparaturen (Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken, Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizungsrohre, der Innentüren samt Rahmen, der Einbauschränke, fentser und Außentüren von innen , Lasieren von Naturholztüren und -fenstern) auf eigene Kosten in handwerklicher Ausführung vornehm,en zu lassen oder vorzunehmen.
    3. Diese Verpflichtung gilt im allgemeinen nach folgenden Zeitabständen (Renovierungsfristen)
    a) Innentüren usw. 5 Jahre
    b)Tapeziere usw. 5 Jahre
    c)usw

    Die vorstehnden Fristen kommen je nach Zustand der Mietsache in Anwendung.

    § 18 Schönheitsreparaturen bei Auszug
    1. Endet das Mietverhältnis ist der Mieter verpflichtet, die Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund des Kostenvoranschlages eines Malerfachgeschäftes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen, wobei die nachstehenden genannten Fristen im Allgeminen zur Anwendung kommen:
    a) liegen die letzten Schönheitsreparaturen währen der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück,so zahlt der Mieter 25 % der Kosten aufgrund eines Voranschlages eines Malerfachg. an den Vermietr; liegen sie länger als 2 Jahre zurück 40 % usw.
    b) Für Nebenräume usw.
    c) Die Regelung nach a) und B) tritt im Allgemeinen in Kraft, wenn seit Mietbeginn die genannten Zeiträume verstrichen sind.
    2. der Mieter kann seine anteiligen Zahlungsverpflichtungen gem Ziffer 1a und b durch vollständige Vornahme der Schönheitsreparatiuren abwenden; die Arbeiten sind auf eigen Kosten in fachhandwerklicher Ausfüh´rung bis zur Rückgabe der Mietsache vornehmen zu laseen oder vorzunehmen.

  • Sehr geehrter Herr xxxx, wir kommen zu der o.g.Abnahme.
    Sie sind lt. Mietvertrag verpflichtet die Wohnung zu renovieren. Da Sie das beim Einzug nicht getan haben ist sie beim Auszug fällig. In der Regel wird eine Wohnung alle 4 Jahre renoviert und zwar Decken, Wände, Fenster , Türen und Heizkörper.
    Der Preis der Renovierung beträgt ca. 4 500,-- Euro. Sie haben 14 Monate in der Wohnung gewohnt und ich schlage vor, dass Sie für die nicht ausgeführte Renovierun Euro 1 500,-- bezahlen. Damit wären auch kleinere Beschädigungen erledigt. Ich hoffe, dass Sie damit einverstanden sind.
    Mit freundl. Gruss

    im mietvertrag steht folgendes
    § 7 Schönheitsreparaturen während des Mietverhältnisses

    1. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen frei.
    2. Der Mieter verpflichtet sich , während der Dauer der Mietzeit die Schönheitsreparaturen (Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken, Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizungsrohre, der Innentüren samt Rahmen, der Einbauschränke, fentser und Außentüren von innen , Lasieren von Naturholztüren und -fenstern) auf eigene Kosten in handwerklicher Ausführung vornehm,en zu lassen oder vorzunehmen.
    3. Diese Verpflichtung gilt im allgemeinen nach folgenden Zeitabständen (Renovierungsfristen)
    a) Innentüren usw. 5 Jahre
    b)Tapeziere usw. 5 Jahre
    c)usw

    Die vorstehnden Fristen kommen je nach Zustand der Mietsache in Anwendung.

    § 18 Schönheitsreparaturen bei Auszug
    1. Endet das Mietverhältnis ist der Mieter verpflichtet, die Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund des Kostenvoranschlages eines Malerfachgeschäftes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen, wobei die nachstehenden genannten Fristen im Allgeminen zur Anwendung kommen:
    a) liegen die letzten Schönheitsreparaturen währen der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück,so zahlt der Mieter 25 % der Kosten aufgrund eines Voranschlages eines Malerfachg. an den Vermietr; liegen sie länger als 2 Jahre zurück 40 % usw.
    b) Für Nebenräume usw.
    c) Die Regelung nach a) und B) tritt im Allgemeinen in Kraft, wenn seit Mietbeginn die genannten Zeiträume verstrichen sind.
    2. der Mieter kann seine anteiligen Zahlungsverpflichtungen gem Ziffer 1a und b durch vollständige Vornahme der Schönheitsreparatiuren abwenden; die Arbeiten sind auf eigen Kosten in fachhandwerklicher Ausfüh´rung bis zur Rückgabe der Mietsache vornehmen zu laseen oder vorzunehmen.


    Ich halte alles ausser §§ 7 (2) und 18 (2) für unwirksam, da der Mieter unangemessen benachteiligt wird.
    Die Fristenregelung wurde übrigens vom BVerfGericht gekippt.

  • Zitat

    Sie sind lt. Mietvertrag verpflichtet die Wohnung zu renovieren. Da Sie das beim Einzug nicht getan haben ist sie beim Auszug fällig. In der Regel wird eine Wohnung alle 4 Jahre renoviert und zwar Decken, Wände, Fenster , Türen und Heizkörper. Der Preis der Renovierung beträgt ca. 4 500,-- Euro. Sie haben 14 Monate in der Wohnung gewohnt und ich schlage vor, dass Sie für die nicht ausgeführte Renovierun Euro 1 500,-- bezahlen. Damit wären auch kleinere Beschädigungen erledigt. Ich hoffe, dass Sie damit einverstanden sind.

    Das Schreiben des Vermieters ist an sich schon einmal Blödsinn. Wurde eine Wohnung unrenoviert vermietet, so kann daraus nicht automatisch eine Renovierungspflicht für den Mieter abgeleitet werden.

  • Ich sollte ebenfalls noch dazu verpflichtet werden die pastellfarbenen Wände weiß zu streichen. Dazu habe ich dann ein Urteil des BGH aus dem letzten Jahr gefunden, dass Wände nicht weiß nachgestrichen werden müssen, im Prinzip muß ich garnicht renovieren, ein Übergabeprotokoll über den Zustand der Wohnung gibt es nicht. Meinem Vermieter habe ich freundlich aber bestimmt geantwortet. Ich hoffe, dass die Sache damit erledigt ist. Ich halte Euch auf dem Laufenden.

    Gruß Soleil

  • wollte nur kurz berichten, dass gestern wohnungsübergabe war. wir hatten vorsichtshalber einen rechtsanwalt mitgenommen.die übergabe hat 3 stunden gedauert!jedes loch in dem ein nagel war wurde fotografiert.angeblich sind alle türen und türrahmen beschädigt.ebenso in allen zimmern der laminatboden.wir haben 14 monate dort gewohnt.mit 2 personen in 150 qm.....sowas hab ich echt noch nicht erlebt!und unser rechtsanwalt auch nicht!er war teilweise auch sprachlos.unser vermieter hat ihn dann als arschloch beschimpft und meinem mann den vogel gezeigt.zeitweise wär es fast zur schlägerei gekommen.unser vermieter ist komplett ausgerastet und halt laut rumgeschrien.ausserderm wollte er unserem rechtsanwalt den zutritt zur wohnung verbieten.das ganze war wirklich filmreif!ich werde weiter berichten was geschieht.

  • sonne98:

    "jedes loch in dem ein nagel war wurde fotografiert."
    Hättet Ihr vorher erledigen können. Eine Tube Spachtelmasse kostet bei Kodi 3€49.

    "angeblich sind alle türen und türrahmen beschädigt.ebenso in allen zimmern der laminatboden."
    Sachverständige reiben sich schon jetzt die Hände: Vierstellige Honorare winken.

    "wir haben 14 monate dort gewohnt.mit 2 personen in 150 qm."
    Das sagt nichts aus.

    "unser vermieter hat ihn dann als arschloch beschimpft und meinem mann den vogel gezeigt."
    § 185 StGB: Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    "ausserderm wollte er unserem rechtsanwalt den zutritt zur wohnung verbieten."
    Erfolglos, denn NOCH war das Eure Mietsache.

    "das ganze war wirklich filmreif!ich werde weiter berichten was geschieht."
    Ich/Wir warte/n.:rolleyes:

  • [quote='1']sonne98:

    "jedes loch in dem ein nagel war wurde fotografiert."
    Hättet Ihr vorher erledigen können. Eine Tube Spachtelmasse kostet bei Kodi 3€49.

    unsere nachmieter wollten,dass wir die löcher, bzw. haken und nägel drin lassen.sie wollen an den meisten stellen auch bilder hinhängen.sie waren bei der übergabe dabei und haben das bestätigt.

  • [quote='1']sonne98:
    "jedes loch in dem ein nagel war wurde fotografiert."
    Hättet Ihr vorher erledigen können. Eine Tube Spachtelmasse kostet bei Kodi 3€49.
    unsere nachmieter wollten,dass wir die löcher, bzw. haken und nägel drin lassen.sie wollen an den meisten stellen auch bilder hinhängen.sie waren bei der übergabe dabei und haben das bestätigt.


    Das ändert garnichts. Euer Vertragspartner war und ist der VM, und DEM gebt Ihr die Mietsache zurück.

  • [quote='1']
    Das ändert garnichts. Euer Vertragspartner war und ist der VM, und DEM gebt Ihr die Mietsache zurück.

    also sind wir, weil wir nett sein wollten die dummen :(
    unsere nachmieter haben es gut,die haben jetzt aber auch alles per foto und schriftlich dokumentiert. und wir werden es in zukunft auch so machen.obwohl ich hoffe,dass wir so schnell nicht wieder umziehen werden!

  • sonne98:

    "also sind wir, weil wir nett sein wollten die dummen :-("
    Gutheit ist Dummheit.

    "unsere nachmieter haben es gut,die haben jetzt aber auch alles per foto und schriftlich dokumentiert."
    Eure NM haben es sogar noch besser, da sie das Temperament des VM kennengelernt haben...:mad:

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