Photovoltaikanlage und Blockheizkraftwerk - Nebenkostenabrechnung

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir weiter helfen.


    Sachverhalt:

    Ich und meine Frau haben in einem Mehrfamilienhaus (2 Parteien) zur Miete gewohnt.

    Auf dem Haus war eine Photovoltaikanlage installiert und ein BHKW war auch vorhanden. Bei Einzug in die Wohnung wurde uns gesagt wir bräuchten keinen Stromvertrag abschließen, da die Stromkosten über die Nebenkostenabrechnung mit abgerechnet werden (siehe Anhang, das sind die Tabellen für die NK Abrechnung 2023 im Bezug auf Strom - wir waren Wohnung 1).

    Ich habe mir zu diesem Zeitpunkt darüber ehrlich gesagt dann nicht so viele Gedanken gemacht. Im Mietvertrag steht nichts von der Photovoltaikanlage oder dem BHKW. Weder wie das genau abgerechnet wird, noch zu welchem Preis.

    Aus der Nebenkostenabrechnung geht hervor, dass der Strombezug aus dem Netz unter dem tatsächlichen Verbrauch der beiden Wohnungen incl. Allgemeinstrom ist. Demzufolge hat uns ja der Vermieter Strom seiner Photovoltaikanlage bzw. dem BHKW verkauft. Der Preis ist unten angegeben und ist ja quasi aus meiner Sicht recht willkürlich ermittelt: "Strompreis des örtlichen Versorgers abzüglich 3% ohne Grundgebühr".

    Der Grundversorgungspreis Strom kostet dort 35,66 ct/kWh (brutto) + 145,08 €/Jahr Grundpreis Zähler.


    Meine Fragen:

    - Da wir ja keinerlei Vertrag über irgendwelchen Stromkauf vom Vermieter oder ähnliches haben, ist es überhaupt zulässig das dieser uns mit einem von Ihm festgelegten Preis Strom verkauft bzw. in der Nebenkostenabrechnung abrechnet?

    - Wenn ich zu diesem Thema mal Google bemühe, dann steht da letztendlich überall dass es das Prinzip der Freiwilligkeit gibt, so dass ich hätte auch die Wahl haben müssen mit einem lokalen Stromversorger einfach einen Vertrag zu machen.

    - Auch lese ich überall das wenn so eine Mieterversorgung erfolgt der Strompreis vertraglich Frei verhandelbar ist, aber maximal 90% des Grundversorgungspreises betragen darf, was ja hier nicht der Fall ist.

    - Wie würdet ihr hier weiter vorgehen? Die Widerspruchsfrist für das Jahr 2023 läuft aktuell noch bis Ende November und das Jahr 2024 ist gerade heute eingetrudelt.


    LG

    Hubi

  • Grundsätzlich gilt:

    1. Strom (außer Allgemeinstrom) hat auf der Nebenkostenabrechnung nichts zu suchen, da es keine mietrechtlich erlaubten Betriebkosten sind.

    2. Stromversorgung benötigt IMMER einen schriftlichen Vertrag mit dem Stromversorger (außer beim örtlichen Grundbversorger, da kommt der Vertrag konkludent durch Benutzung des Stroms zustande). Es muss dann auch eine separate Stromrechnung geben, die einige Voraussetzungen erfüllen muss und es muss nach geeichten Zählern abgerechnet werden.

    3. In fast allen Fällen hat der Mieter die freie Versorgerwahl - der Vermieter muss das technisch ermöglichen.

    4. Die Begrenzung auf 90% des Grundversorgertarifs gilt nur bei manchen PV-Anlagen, bei BHKW gar nicht.

    Nun dazu, was Du tun kannst:

    - Wenn der Vermieter noch Geld von Dir fordert, dann teile ihm obiges mit und warte ob er klagt (wahrscheinlich nicht).

    - Wenn Du Geld vom Vermieter möchtest (z.B. die gesamten Vorauszahlungen für Strom), dann fordere das schriftlich und wenn er nicht zahlt, klage.

    - Oder rede mit dem Vermieter und einige Dich auf etwas, was für beide o.k. ist - das ist in den allermeisten Fällen das Beste!

  • Da ist mir nach intensiven Lesens des Mietvertrags noch folgender Absatz aufgefallen:

    Der Verbrauch von Energie (Strom und Heizenergie, soweit das gesamte Anwesen nicht durch eine zentrale Anlage versorgt wird) innerhalb der Mieträume des Mieters geht zu seinen Lasten. Der Mieter hat unverzüglich nach Beginn des Mietverhältnisses den Direktbezug auf eigen Kosten und Rechnung von einem Versorgungsunternehmen sicherzustellen und sich dort anzumelden.


    Wäre ja aber technisch gar nicht möglich gewesen, da es nur einen Zähler für das Ganze 2-Parteienhaus bzgl. Netzbezug gibt.

  • Aber wahrscheinlich hast Du nicht einmal versucht, einen Vertrag mit einem Versorgungsunternehmen abzuschließen, oder?

    Dann musst Du dem Vermieter vermutlich die tatsächlichen laufenden Kosten Deines Stromverbrauchs als Schadensersatz erstatten. Wie er die tatsächlichen Kostzen (vor allem beim PV-Strom) ermittelt, ist sein Problem. Verdienen darf er jedenfalls nichts dran.

    Nochmal: Einige Dich mit ihm, alles andere wird kompliziert!

  • ist es überhaupt zulässig das dieser uns mit einem von Ihm festgelegten Preis Strom verkauft bzw. in der Nebenkostenabrechnung abrechnet?

    Man kann alles mögliche in die Abrechnung schreiben, ist nicht verboten. Aber ob das dann zu einem Anspruch führt, ist etwas anderes. Der Haushaltsstrom gehört aber nicht zu den Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung, und dürfte ohne gesonderte Vereinbarung darin auch nicht abgerechnet werden. Im Streitfall würde ein Richter die Position daher streichen.

    so dass ich hätte auch die Wahl haben müssen mit einem lokalen Stromversorger einfach einen Vertrag zu machen.

    Man muss dabei unterscheiden, ob der Vermieter als Stromerzeuger auftritt, oder nur die Kosten eines Lieferanten verteilt werden. Bei einem Versorgungsvertrag mit dem Vermieter darf man höchstens 2 Jahre daran gebunden werden und muss dann wechseln dürfen.

    Wie würdet ihr hier weiter vorgehen?

    Man könnte mit dem Vermieter sprechen um sich auf einen geringeren Preis für die Strom Belieferung zu einigen, weil man ansonsten gerne bei einem anderen Versorger sich anmelden möchte. Dass es keinen sepraten Zähler gibt, wäre dann das Problem des Vermieters. Dieser müsste halt einen beim Netzbeteiber anfordern.

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