Beiträge von Hubi14

    Da ist mir nach intensiven Lesens des Mietvertrags noch folgender Absatz aufgefallen:

    Der Verbrauch von Energie (Strom und Heizenergie, soweit das gesamte Anwesen nicht durch eine zentrale Anlage versorgt wird) innerhalb der Mieträume des Mieters geht zu seinen Lasten. Der Mieter hat unverzüglich nach Beginn des Mietverhältnisses den Direktbezug auf eigen Kosten und Rechnung von einem Versorgungsunternehmen sicherzustellen und sich dort anzumelden.


    Wäre ja aber technisch gar nicht möglich gewesen, da es nur einen Zähler für das Ganze 2-Parteienhaus bzgl. Netzbezug gibt.

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir weiter helfen.


    Sachverhalt:

    Ich und meine Frau haben in einem Mehrfamilienhaus (2 Parteien) zur Miete gewohnt.

    Auf dem Haus war eine Photovoltaikanlage installiert und ein BHKW war auch vorhanden. Bei Einzug in die Wohnung wurde uns gesagt wir bräuchten keinen Stromvertrag abschließen, da die Stromkosten über die Nebenkostenabrechnung mit abgerechnet werden (siehe Anhang, das sind die Tabellen für die NK Abrechnung 2023 im Bezug auf Strom - wir waren Wohnung 1).

    Ich habe mir zu diesem Zeitpunkt darüber ehrlich gesagt dann nicht so viele Gedanken gemacht. Im Mietvertrag steht nichts von der Photovoltaikanlage oder dem BHKW. Weder wie das genau abgerechnet wird, noch zu welchem Preis.

    Aus der Nebenkostenabrechnung geht hervor, dass der Strombezug aus dem Netz unter dem tatsächlichen Verbrauch der beiden Wohnungen incl. Allgemeinstrom ist. Demzufolge hat uns ja der Vermieter Strom seiner Photovoltaikanlage bzw. dem BHKW verkauft. Der Preis ist unten angegeben und ist ja quasi aus meiner Sicht recht willkürlich ermittelt: "Strompreis des örtlichen Versorgers abzüglich 3% ohne Grundgebühr".

    Der Grundversorgungspreis Strom kostet dort 35,66 ct/kWh (brutto) + 145,08 €/Jahr Grundpreis Zähler.


    Meine Fragen:

    - Da wir ja keinerlei Vertrag über irgendwelchen Stromkauf vom Vermieter oder ähnliches haben, ist es überhaupt zulässig das dieser uns mit einem von Ihm festgelegten Preis Strom verkauft bzw. in der Nebenkostenabrechnung abrechnet?

    - Wenn ich zu diesem Thema mal Google bemühe, dann steht da letztendlich überall dass es das Prinzip der Freiwilligkeit gibt, so dass ich hätte auch die Wahl haben müssen mit einem lokalen Stromversorger einfach einen Vertrag zu machen.

    - Auch lese ich überall das wenn so eine Mieterversorgung erfolgt der Strompreis vertraglich Frei verhandelbar ist, aber maximal 90% des Grundversorgungspreises betragen darf, was ja hier nicht der Fall ist.

    - Wie würdet ihr hier weiter vorgehen? Die Widerspruchsfrist für das Jahr 2023 läuft aktuell noch bis Ende November und das Jahr 2024 ist gerade heute eingetrudelt.


    LG

    Hubi

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