Hallo liebe Community,
der Fall ist folgender:
Da meine kleine Katze als portugiesische Straßenkatze gerettet und bis zu mir importiert wurde ist ihr Bedürfnis nach Freigang sehr groß. Daher gestatte ich ihr unter meiner Aufsicht 1h am Tag im Hof rumzurennen und alles zu untersuchen.
Die Vermieterin hat die Katze auch schon gesehen und wohlwollend kommentiert. Da ich mich bei meinem Aufenthalt jedoch auch mal setzen muss, habe ich mich auf den Betonstreifen der die Lüftung für den Keller an der Hausmauer abseits der Gehwege enthält, gesetzt und dort meine Tasche und Trinkflasche abgestellt. Heute hat mir die Vermieterin verboten, auf diesen Bereich, sei es auch nur zeitweise, Dinge abzustellen und implizit wahrscheinlich auch mich dort hinzusetzen.
Alle Verbote die nicht explizit in der Hausordnung und dem Mietvertrag geregelt sind (da steht nichts von Nutzung der Freiflächen) können zwar vom Vermieter "spontan" mit Regeln (Verboten) belegt werden, müssen aber immer verhältnismäßig sein, insofern sie die Interessen des Vermieters, der anderen Mieter und dem Bestand es Hauses maßgeblich betreffen.
Ich bezweifle stark die Verhältnismäßigkeit des Verbotes Dinge (Tasche und Trinkflasche) zeitweise im Hof abzulegen, da keine der oben genannten Interessen von diesen Handlungen negativ berührt waren. Die Vermieterin ist generell im Haus bekannt für ihre rigide Haltung gegenüber den Mietern.
Was denkt ihr darüber?
Danke schon einmal für euer Interesse und liebe Grüße
Hofbenutzung durch Verbote eingeschränkt
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KaiC -
21. September 2025 um 14:46 -
Erledigt
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Ist die (Mit-)Benutzung des Hofs/Gartens im Mietvertrag vereinbart - oder gibt es andere zwingende Gründe für dessen Benutzung (z.B. als einziger Weg in die eigene Wohnung - analog zum Treppenhaus, das auch nicht im Mietvertrag erwähnt wird)?
Wenn nicht, dann kann die Vermieterin eine solche Nutzung dulden - muss es aber nicht. Eine Duldung kann jederzeit widerrufen oder auch an Bedingungen geknüpft werden.Rechtlich gesehen hast Du vermutlich wenig Chancen, auch wenn ihre Bedingungen aus menschlicher Sicht zweifelhaft sind.
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Danke für die Antwort
Nein, weder im Mietvertrag noch in der Hausordnung sind die Freiflächen auch nur erwähnt. Die Wege im Hof werden benutzt für die Hauseingänge. Ich denke auch, dass ich das ertragen und meine Katze ab jetzt stehend überwachen muss. Ich hoffe nur dass sie mir nicht noch den Freigang meiner Katze verbietet, nur weil sie mal wieder nen schlechten Tag hat. Leider wohnt die Verwalterin bei uns im Haus und man begegnet der recht häufig. -
Nicht das der Schuss noch nach hinten los geht.
Ist die Katzenhaltung in der Wohnung zulässig?
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Heute hat mir die Vermieterin verboten, auf diesen Bereich, sei es auch nur zeitweise, Dinge abzustellen
Bitte etwas präziser... Was genau hat sie gesagt? Soll man sich gar nicht im Hof aufhalten? Oder geht es der Vermieterin eventuell eher um die Funktion der Lüftung. Fragen Sie bei der Vermieterin genauer nach, wenn das unklar sein sollte.
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Die Verwalterin, oder die Vermieterin? Eine Verwalterin kann solche Regeln NICHT aufstellen.
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