Hallo liebe Community,
der Fall ist folgender:
Da meine kleine Katze als portugiesische Straßenkatze gerettet und bis zu mir importiert wurde ist ihr Bedürfnis nach Freigang sehr groß. Daher gestatte ich ihr unter meiner Aufsicht 1h am Tag im Hof rumzurennen und alles zu untersuchen.
Die Vermieterin hat die Katze auch schon gesehen und wohlwollend kommentiert. Da ich mich bei meinem Aufenthalt jedoch auch mal setzen muss, habe ich mich auf den Betonstreifen der die Lüftung für den Keller an der Hausmauer abseits der Gehwege enthält, gesetzt und dort meine Tasche und Trinkflasche abgestellt. Heute hat mir die Vermieterin verboten, auf diesen Bereich, sei es auch nur zeitweise, Dinge abzustellen und implizit wahrscheinlich auch mich dort hinzusetzen.
Alle Verbote die nicht explizit in der Hausordnung und dem Mietvertrag geregelt sind (da steht nichts von Nutzung der Freiflächen) können zwar vom Vermieter "spontan" mit Regeln (Verboten) belegt werden, müssen aber immer verhältnismäßig sein, insofern sie die Interessen des Vermieters, der anderen Mieter und dem Bestand es Hauses maßgeblich betreffen.
Ich bezweifle stark die Verhältnismäßigkeit des Verbotes Dinge (Tasche und Trinkflasche) zeitweise im Hof abzulegen, da keine der oben genannten Interessen von diesen Handlungen negativ berührt waren. Die Vermieterin ist generell im Haus bekannt für ihre rigide Haltung gegenüber den Mietern.
Was denkt ihr darüber?
Danke schon einmal für euer Interesse und liebe Grüße