Tag zusammen,
ich jetzt in der Nebenkosten für 2024 gesehen das mir da eine Position in Rechnung gestellt wurde mit der Bezeichnung TV Grundversorgung.
Ich wohne seit Oktober 2024 hier und habe mal bei der Hausverwaltung nachgefragt was das ist.
Daraufhin wurde mir folgendes erklärt "Unter der Position TV-Grundversorgung wurden die Bereitstellungskosten für die TV-Versorgung (5 Programme) abgerechnet.
Die Bereitstellung erfolgte bis zum 30.06.2024, die Aufteilung dieser Kostenposition erfolgt nach m²-Wohnfläche.".
1.gucke ich schon Jahre kein normales Fernseh und 2. bis 30.6.2024 ?Ich bin erst Oktober 2024 eingezogen.
Auf Nachfrage wurde mir dann erklärt "richtig genauso verhält es sich bei anderen Kostenarten ebenfalls, die Aufteilung erfolgt bei verbrauchsunabhängigen Kosten zeitanteilig.
Zum Beispiel: Wenn ein Nutzer nur über sie Sommermonate eine Wohnung anmietet (März bis Oktober), so muss dieser trotzdem zeitanteilig
für den Winterdienst zahlen. Obwohl er in seiner Mietdauer keine Beräumung von Schnee stattfand."
Das heisst es wurde etwas abgerechnet was es nur bis zum 30.6.2024 gab und ich bin erst im Oktober 2024 eingezogen,kann das so sein,da ich dachte das Mieter nur für die Betriebskosten aufkommen, die während ihrer tatsächlichen Wohnzeit entstehen
Eine Antwort wäre echt nett.
Gruss Axel