TV Versorgung obwol nicht da gewohnt?

  • Tag zusammen,

    ich jetzt in der Nebenkosten für 2024 gesehen das mir da eine Position in Rechnung gestellt wurde mit der Bezeichnung TV Grundversorgung.


    Ich wohne seit Oktober 2024 hier und habe mal bei der Hausverwaltung nachgefragt was das ist.


    Daraufhin wurde mir folgendes erklärt "Unter der Position TV-Grundversorgung wurden die Bereitstellungskosten für die TV-Versorgung (5 Programme) abgerechnet.

    Die Bereitstellung erfolgte bis zum 30.06.2024, die Aufteilung dieser Kostenposition erfolgt nach m²-Wohnfläche.".

    1.gucke ich schon Jahre kein normales Fernseh und 2. bis 30.6.2024 ?Ich bin erst Oktober 2024 eingezogen.


    Auf Nachfrage wurde mir dann erklärt "richtig genauso verhält es sich bei anderen Kostenarten ebenfalls, die Aufteilung erfolgt bei verbrauchsunabhängigen Kosten zeitanteilig.

    Zum Beispiel: Wenn ein Nutzer nur über sie Sommermonate eine Wohnung anmietet (März bis Oktober), so muss dieser trotzdem zeitanteilig

    für den Winterdienst zahlen. Obwohl er in seiner Mietdauer keine Beräumung von Schnee stattfand."


    Das heisst es wurde etwas abgerechnet was es nur bis zum 30.6.2024 gab und ich bin erst im Oktober 2024 eingezogen,kann das so sein,da ich dachte das Mieter nur für die Betriebskosten aufkommen, die während ihrer tatsächlichen Wohnzeit entstehen


    Eine Antwort wäre echt nett.


    Gruss Axel

  • Ob du das Fernsehen nutzt oder nicht, war bisher nicht von Belang. Seit 01.07.2024 ist es allerdings so, dass diese Kosten nicht mehr einfach so umgelegt werden dürfen, sondern man einen Vertrag dafür abschließen muss.

    Zitat

    kann das so sein,da ich dachte das Mieter nur für die Betriebskosten aufkommen, die während ihrer tatsächlichen Wohnzeit entstehen

    Im Allgemeinen ist die Aussage des Vermieters korrekt. Es ist in der Regel tatsächlich so, dass die Gesamtkosten, die im Jahr entstehen, zeitanteilig nach Mietdauer verteilt werden, ohne Preisunterschiede, die sich unterjährig ergeben, oder tatsächliche Umstände wie Reinigungseinsätze usw. zu berücksichtigen. Anderes Beispiel: in der Zeit vom Jan - Juni lag der Preis pro kWh Gas bei 10 ct, ab Juli bei 12 ct. Nun ist der Mieter im Juni ausgezogen und hätte gerne seinen Verbrauch nur mit 10 ct berechnet, mit den 12 ct hatte er ja nichts mehr zu tun, da war er ja bereits ausgezogen. Oder der Hausmeisterservice, der zum 01.10. die Preise erhöht hat. Hier muss der Vermieter nicht für jedes einzelne Mietverhältnis ausklamüsern, was wann wie viel gekostet hat und was er wem in Rechnung stellen muss. Das wäre auch extrem aufwändig.

    Bei deinem Fall bin ich mir nicht sicher, wie es korrekt zu handhaben ist. Es wäre hier absolut einfach, das dem Vormieter/Nutzer zuzuordnen, weil es hier eine ganz klare, gesetzliche Änderung zum 01.07.2024 gibt und anschließend die Kosten bei 0 sind. Zudem konntest du das Angebot auch gar nicht mehr nutzen. Allerdings widerspricht das aus meiner Sicht schon dem o.g. allgemeinen Konzept, wenn es Jahresabrechnungen gibt und grundsätzlich nach Wohnfläche verteilt wird. Mir ist hierzu allerdings aktuell keine Rechtsprechung bekannt, da die Nebenkostenabrechnungen, bei denen dieser Punkt strittig sein wird, erst nach und nach zugehen. Ich denke, sowas wird in den nächsten Jahren durchaus vor Gerichten landen. Ich als Vermieter würde eher deine Meinung teilen und das ausschließlich dem Nutzer bis Juni in Rechnung stellen, allerdings ohne zu wissen, ob das so korrekt ist. Ob dir die Summe einen Streit mit (meiner Meinung nach) ungewissen Ausgang mit dem Vermieter wert ist, musst du selbst wissen.

  • Der Vermieter hätte die Kosten dem vorherigen Mieter direkt zuordnen müssen. Denn in §556a Abs. 1 Satz 2 BGB sind Kosten je nach ihrer Verursachung umzulegen, sofern das möglich und sinnvoll ist.

    Das Thema ist aber allgemein gesagt nicht so einfach, weil in den Medien falsche Informationen stehen und alle haben das so nachgeplappert. Die Aussage, dass der Vermieter seit 1.7.2024 grundsätzlich keine TV Gebühren mehr umlegen darf, ist so allgemein nicht richtig. Das aber nur als Anmerkung, betrifft jetzt dieses Thema nicht.

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