Änderung Mietvertrag Tierhaltung

  • Hallo,

    wir haben eine Mietvertrag, in welchem in §X Punkt 1 folgendes steht:
    Ziervögel, Zierfische und Kleintiere (wie z.B. Goldhamster oder Meerschweinchen), die üblicherweise in Käfigen, geschlossenen Terrarien oder Aquarien gehalten werden, darf der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters im haushaltsüblichen Umfang halten.

    Wir hatten vor uns ein 350l hinzustellen. Vorsorglich haben wir unseren Vermieter gefragt, ob es Bedenken seinerseits geben würde. Es wurde abgelehnt, mit der Begründung das es im Haus wegen eines Aquariums schon mal einen Wasserschaden gegeben hätte. Es wurde angekündigt, das unser bestehender Mietvertrag bezüglich Tierhaltung geändert/angepasst wird.

    Nun haben wir ein Schreiben des Vermieters erhalten, wie folgt:

    "Sehr geehrter Herr / Frau...

    hiermit teile ich Ihnen folgende Änderungen des Mietvertrag mit:

    §X Tierhaltung
    Dem Mieter ist es untersagt, Tiere in der Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters zu halten.

    §Y Hausordnung
    ...

    Vielen Dank und viele Grüße

    Vermieter

    Erhalt des Schreibens bestätigt

    Mieter"


    Meine Frage ist nun, ist diese\s Mitteilung\Schreiben rechtlich bindend, wenn wir dieses Unterzeichnen.
    Für mich hört es sich nach einer einseitigen Willenserklärung seitens des Vermieters an.
    Im Schreiben werden wir so, wie ich es Verstehe ja nicht um Zustimmung gebeten. Beidseitiges Einvernehmen
    kann ich auch nicht erkennen.
    Mit unserer Unterschrift bestätigen wir den Erhalt des Schreiben. Stimmen wir gleichzeitig zu, wenn wir unterschreiben
    unter "Erhalt dieses Schreibens bestätigt" Wie gesagt, für mich hört und liest es sich so, dass es eine Einseitige Willenserklärung
    des Vermieters ist. Aussage laut Vermieter ist, hiermit generell Haustierhaltung zu unterbinde/verbieten.

    Vielleicht kann jemand etwas dazu sagen, wie es rechtlich aussieht.

    Vielen Dank:)

  • Mietern Tierhaltung ganz verbieten ist nur in Ausnahmefällen möglich.

    Mit unserer Unterschrift bestätigen wir den Erhalt des Schreiben. Stimmen wir gleichzeitig zu, wenn wir unterschreiben
    unter "Erhalt dieses Schreibens bestätigt" Wie gesagt, für mich hört und liest es sich so, dass es eine Einseitige Willenserklärung
    des Vermieters ist. Aussage laut Vermieter ist, hiermit generell Haustierhaltung zu unterbinde/verbieten.

    Eine Empfangsbestätigung ist genau das was der Name sagt: man bestätigt ein bestimmtes Schreiben erhalten zu haben.

    Das ist keine Zustimmung zu einer Vertragsänderung.


    Aber:

    Die Zustimmung zur Tierhaltung, auch normalerweise zulässiger Kleintierhaltung, kann in seltenen Fällen untersagt werden.

    Bedingung dafür ist regelmäßig, dass es im laufenden Mietverhältnis zu Vorfällen kam, die eine Tierhaltung für den Vermieter unzumutbar machen. Das könnte z. B. auf deine Vögel zutreffen, wenn sie sehr laut oder sprachbegabt sind und Schimpfwörter zum Besten geben oder zu Geruchsbelästigung führen.


    Solltest du mit deinem Vermieter unter einem Dach leben und dieses Haus nur 2 Wohneinheiten haben:

    Besser dem Vermieter nachgeben als einen Streit um Haustiere beginnen. Den Streit um eine Aquarium würdest du zwar sehr wahrscheinlich gewinnen, spätestens mit entsprechender Haftpflichtversicherung, die Wohnung aber ziemlich sicher verlieren. Im vom Vermieter selbst bewohntem ZFH mit nur einer Mietpartei, darf Mietern ohne Begründung gekündigt werden. In diesem Fall muss nur die richtige Kündigungsfrist beachtet werden.

    Wenn dir die Haustiere entsprechend wichtig sind, besser in einer anderen Wohnung diesen Wunsch ausleben. Mit Dauerstreit wird niemand glücklich.

  • §X Tierhaltung
    Dem Mieter ist es untersagt, Tiere in der Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters zu halten.


    Guten Morgen Mieter123

    Ich glaube nicht, dass das so einfach ist, Fische zu verbieten - Fische sind doch Kleintiere.
    Komplett darf man das nicht verbieten, da würde ich mal einen Anwalt um Rat fragen.

    Ich weiß noch, wie mein Vermieter mal fast ausgerastet ist, als ich 2 Meerschweinchen hatte. Die wollte er auch verbieten, aber im Mietvertrag stand: "Dem Mieter ist es erlaubt, nicht störende Kleintiere, wie Hamster, Zierfische- und vögel, Kaninchen, Meerschweinchen,Schildkröten, Degus ... zu halten"

  • Ich glaube nicht, dass das so einfach ist, Fische zu verbieten

    Es geht hier in diesem Thema weniger um die Fische an sich, sondern mehr um das recht große Aquarium, welches einen Wasserschaden verursachen kann, der bei der Wassermenge nicht unerheblich wäre. Und in Altbauten kann es aufgrund des Gewichts sogar auch ein statisches Problem werden.

  • Ich würde hier einfach den Kompromiss eingehen und ein kleineres Aquarium anschaffen. Bei den 350l zzgl. Eigengewicht des Aquariums sehe ich hier auch ein kleines statisches Problem. Da bist Du bei einem gefüllten Aquarium schnell mal bei >450kg.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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