Hallo,
wir haben eine Mietvertrag, in welchem in §X Punkt 1 folgendes steht:
Ziervögel, Zierfische und Kleintiere (wie z.B. Goldhamster oder Meerschweinchen), die üblicherweise in Käfigen, geschlossenen Terrarien oder Aquarien gehalten werden, darf der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters im haushaltsüblichen Umfang halten.
Wir hatten vor uns ein 350l hinzustellen. Vorsorglich haben wir unseren Vermieter gefragt, ob es Bedenken seinerseits geben würde. Es wurde abgelehnt, mit der Begründung das es im Haus wegen eines Aquariums schon mal einen Wasserschaden gegeben hätte. Es wurde angekündigt, das unser bestehender Mietvertrag bezüglich Tierhaltung geändert/angepasst wird.
Nun haben wir ein Schreiben des Vermieters erhalten, wie folgt:
"Sehr geehrter Herr / Frau...
hiermit teile ich Ihnen folgende Änderungen des Mietvertrag mit:
§X Tierhaltung
Dem Mieter ist es untersagt, Tiere in der Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters zu halten.
§Y Hausordnung
...
Vielen Dank und viele Grüße
Vermieter
Erhalt des Schreibens bestätigt
Mieter"
Meine Frage ist nun, ist diese\s Mitteilung\Schreiben rechtlich bindend, wenn wir dieses Unterzeichnen.
Für mich hört es sich nach einer einseitigen Willenserklärung seitens des Vermieters an.
Im Schreiben werden wir so, wie ich es Verstehe ja nicht um Zustimmung gebeten. Beidseitiges Einvernehmen
kann ich auch nicht erkennen.
Mit unserer Unterschrift bestätigen wir den Erhalt des Schreiben. Stimmen wir gleichzeitig zu, wenn wir unterschreiben
unter "Erhalt dieses Schreibens bestätigt" Wie gesagt, für mich hört und liest es sich so, dass es eine Einseitige Willenserklärung
des Vermieters ist. Aussage laut Vermieter ist, hiermit generell Haustierhaltung zu unterbinde/verbieten.
Vielleicht kann jemand etwas dazu sagen, wie es rechtlich aussieht.
Vielen Dank![]()