Berechnung des Grundsteuer und Versicherungs Anteils

  • Hallo zusammen,

    mir ist bewusst, dass die Grundsteuer und Gebäudeversicherung auf die Mieter umgelegt werden kann.

    Wir sind ein Mehrfamilienhaus mit 8 Parteien.

    2 Parteien sind aber von der Zahlung der Grundsteuer und Gebäudeversicherung ausgeschlossen. (Es sind zwei ältere Damen, sie wohnen ca. 40-45 Jahre schon in dem Haus)

    Sie haben bestimmt einen alten Mietvertrag, wo nicht drin steht, dass die Grundsteuer und Gebäudeversicherung umgelegt werden kann.

    Meine Frage ist nun. Müssen die übrigen 6 Parteien für sie aufkommen bzw. mit bezahlen?

    Laut unserem BKA.

    Grundsteuer: 2005,40 € (ganze Jahr) : 562 m² (Gesamtfläche) x 78 m² (Wohnfläche) = 368,92 €. (Das ist doch falsch.)

    Normal müsste es doch so sein.

    2005,40 € : 562 m² = 3,57 € x 78 m² = 278,45 €.  Eine Differenz von 90,47 €

    Gebäudeversicherung: 1741,84 € : 562 m² (Gesamtfläche) x 78 m² (Wohnfläche) = 320,43 €. Auch falsch.

    Richtig wäre doch.

    1741,84 € : 562 m² = 3,09 € x 78 m² = 241,02 €. Eine Differenz von 79,41 €

    Das macht zusammen 169,88 €, die zu viel berechnet wurden. Bei den übrigen 5 Parteien wird das wohl auch so sein.

    Ich bedanke mich im Voraus schon mal für jede Antwort von euch. Have a nice Weekend.

  • Da scheint sich jemand schlicht verrechnet zu haben. Die Rechnungen, die da stehen, sind ja genau wie deine, nur mit einem falschen Ergebnis.

    Wenn laut Mietvertrag gewisse Posten nicht umgelegt werden können, muss der Vermieter diese Kosten tragen.

  • Hallo Schweinchenfan,

    erstmals vielen Dank für deine Antwort.

    Ich weiß jetzt, wie die auf diese Summe kommen.

    In unserer BKA steht, Grundsteuer (WF ohne WE 1 u. 8 (100 %) m².

    Die haben deren Wohnfläche (78 m² und 60 m² = 138 m²) von der Gesamtfläche (562 m²) abgezogen.

    Also 562 m² - 138 m² = 424 m²

    Grundsteuer: 2005,40 € : 424 m² = 4,73 € x 78 m² = 368,92 €

    Gebäudeversicherung: 1741,84 € : 424 m² = 4,10 € x 78 m² = 320,43 €

    Also bezahlen wir anderen 6 Mietern für die die nicht umgelegten BK (für die zwei älteren Mieter) also mit.

    Hammer. Echt.:cursing::cursing:

    Du meinst ja, dass der ET für nicht umlegbare BK selbst aufkommen muss. Richtig.

    Danke dir nochmals. ;)

  • Also bezahlen wir anderen 6 Mietern für die die nicht umgelegten BK (für die zwei älteren Mieter) also mit.

    Und ich vermute sehr stark, dass der Vermieter sehr genau weiß, dass das nicht in Ordnung ist. Denn andernfalls würde er auch die 424 qm in die Abrechnung schreiben und nicht durch die volle qm Zahl darüber hinweg täuschen.

  • Sie haben bestimmt einen alten Mietvertrag, wo nicht drin steht, dass die Grundsteuer und Gebäudeversicherung umgelegt werden kann.

    Das geht schon seit weit mehr als 40 Jahre. Damals noch unter dem Begriff Berechnungsverordnung der Weimarer Republik

    In den 1950er wurde die damalige Berechnungsverordnung überarbeitet und der Nachfolger Betriebskostenverordnung geboren.


    Wenn du Gewissheit über diese beiden Mietverträge haben möchtest, frage diese Mieter einfach, ob du so alte Verträge mal sehen darfst.

    Betriebskostenumlage war damals schon üblich, entweder als Auflistung einzelner Kostenpunkte oder als Verweis auf die Betriebskostenverordnung.


    Und ich vermute sehr stark, dass der Vermieter sehr genau weiß, dass das nicht in Ordnung ist. Denn andernfalls würde er auch die 424 qm in die Abrechnung schreiben und nicht durch die volle qm Zahl darüber hinweg täuschen.

    Keine Ahnung, was der Vermieter weiß oder nicht.

    Ich weiß nur, dass ein Generationenwechsel oder Eigentümerwechsel über Verkauf innerhalb von 40 Jahren nicht ungewöhnlich ist.

    Oft wird dabei ein funktionierendes System einfach beibehalten. Das kann mit und ohne Wissen um Fehler erfolgen.

    Ich sehe nur einen Rechengang der nicht i.O. ist, keinen Hinweis auf Wer diesen Fehler eingeführt hat.

  • Der ist von 1968 und da steht es schwarz auf weiß, dass auch alt Mieter die Grundsteuer und Versicherung zahlen müssen.

    Diese Erkenntnis hift jetzt nur überhaupt nicht weiter, denn diese betrifft ja eine andere Wohnung. Die Nebenkostenabrechnung kann man aber nur für seine eigene Wohnung prüfen und dafür Einwände geltend machen.

    Es kann einem egal sein, wenn der Vermieter einem Nachbarn Kosten erlässt. Egal ob er das macht, weil er es muss, oder weil er jemandem etwas aus Sympathie erlässt, es ist sein Vergnügen. Jedoch darf er diese Kosten nicht auf andere Bewohner umverteilen, sondern er trägt sie selbst. Von daher war es überflüssig, sich den Vertrag des Nachbarn zeigen zu lassen.

  • Der ist von 1968 und da steht es schwarz auf weiß, dass auch alt Mieter die Grundsteuer und Versicherung zahlen müssen.

    Diese Erkenntnis bitte nur unter 4 Augen mit deinem Vermieter zur Sprache bringen, wenn überhaupt.

    Rechtlich ist das irrelevant.


    Rein zwischenmenschlich kann das einen anderen Stellenwert haben, wenn eine friedliche einvernehmliche Lösung Vorrang vor rechtlich ganz korrekt hat. Man darf sich abseits der gesetzlichen Vorgaben einigen, man muss seine Rechte nicht (vollumfänglich) einfordern. Die besten Lösungen sind immer die, mit denen alle zufrieden sind.

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