Beiträge von boboklatsch

    Hallo Schweinchenfan,

    erstmals vielen Dank für deine Antwort.

    Ich weiß jetzt, wie die auf diese Summe kommen.

    In unserer BKA steht, Grundsteuer (WF ohne WE 1 u. 8 (100 %) m².

    Die haben deren Wohnfläche (78 m² und 60 m² = 138 m²) von der Gesamtfläche (562 m²) abgezogen.

    Also 562 m² - 138 m² = 424 m²

    Grundsteuer: 2005,40 € : 424 m² = 4,73 € x 78 m² = 368,92 €

    Gebäudeversicherung: 1741,84 € : 424 m² = 4,10 € x 78 m² = 320,43 €

    Also bezahlen wir anderen 6 Mietern für die die nicht umgelegten BK (für die zwei älteren Mieter) also mit.

    Hammer. Echt.:cursing::cursing:

    Du meinst ja, dass der ET für nicht umlegbare BK selbst aufkommen muss. Richtig.

    Danke dir nochmals. ;)

    Hallo zusammen,

    mir ist bewusst, dass die Grundsteuer und Gebäudeversicherung auf die Mieter umgelegt werden kann.

    Wir sind ein Mehrfamilienhaus mit 8 Parteien.

    2 Parteien sind aber von der Zahlung der Grundsteuer und Gebäudeversicherung ausgeschlossen. (Es sind zwei ältere Damen, sie wohnen ca. 40-45 Jahre schon in dem Haus)

    Sie haben bestimmt einen alten Mietvertrag, wo nicht drin steht, dass die Grundsteuer und Gebäudeversicherung umgelegt werden kann.

    Meine Frage ist nun. Müssen die übrigen 6 Parteien für sie aufkommen bzw. mit bezahlen?

    Laut unserem BKA.

    Grundsteuer: 2005,40 € (ganze Jahr) : 562 m² (Gesamtfläche) x 78 m² (Wohnfläche) = 368,92 €. (Das ist doch falsch.)

    Normal müsste es doch so sein.

    2005,40 € : 562 m² = 3,57 € x 78 m² = 278,45 €.  Eine Differenz von 90,47 €

    Gebäudeversicherung: 1741,84 € : 562 m² (Gesamtfläche) x 78 m² (Wohnfläche) = 320,43 €. Auch falsch.

    Richtig wäre doch.

    1741,84 € : 562 m² = 3,09 € x 78 m² = 241,02 €. Eine Differenz von 79,41 €

    Das macht zusammen 169,88 €, die zu viel berechnet wurden. Bei den übrigen 5 Parteien wird das wohl auch so sein.

    Ich bedanke mich im Voraus schon mal für jede Antwort von euch. Have a nice Weekend.

    @ Leipziger82

    danke für die Antwort.

    Ob dann darin Altmieter wohnen, welche diese Kosten nicht tragen müssen, spielt dann keine Rolle. Dann muss der Vermieter diese Kosten tragen.

    Was/Wie wären denn die nächsten Schritte?

    1.Wiederspruch für die Nbk.Abr. 2019 bei der Verwaltung einlegen?

    Kann man vom ET für falsch berechnete Nbk.Abr.(ca.5-6 Jahre der Grundsteuer & Gebäudeversicherung ) das Geld evtl. zurück verlangen?


    Hallo zusammen.

    Wie ich schon in einem vorherigem Beitrag erwähnt habe, bekamen wir vor kurzem unsere Nk. Abrechnung für 2019. Der Verteilerschlüssel wurde nach Wohnfläche und Personen kombiniert.

    Das Haus wird von 8 Mietparteien bewohnt.

    Davon Wohnen 3 Mietparteien schon ihr halbes Leben lang hier. (ca.40-50 Jahre)

    Der ET hat nun diese 3 Mieter aus der Gebäudeversicherung und der Grundsteuer B heraus genommen bzw. sie müssen für diese Positionen nichts bezahlen.(Begründung wegen Altmietvertrag usw.) Was mir auch einleuchtet.

    Gesamt Fläche vom Haus sind 562m².

    Nun zieht der ET aber die m² von den 3 Wohnungen (216 m²) vom ganzem Haus ab.

    562 m² – 216 m² = 346 m² Fläche vom Haus.

    Die Kosten für Versicherung und Steuer B (768,91 € & 1.234,65 €) werden nun jeweils durch 346 m² Dividiert , und dann mit der jeweiligen m² der Wohnung Multipliziert.

    (768,91 € : 346 m² = 2,22 € pro m²) x 78 m² Wohnung = 173,16 €

    (1.234,65 € : 346 m² = 3,57 € pro m²) x 78 m² Wohnung = 278,46 €

    Da sich die m² zahl vom ganzem Haus nun verringert hat, tragen die anderen 5 Parteien die Kosten mit.

    Normal müssten die o.g Beträge doch durch die ganze Fläche m² vom Haus 562m² berechnet werden.

    Ist dieses so richtig /erlaubt ??

    Der ET müsste doch für den Rest aufkommen/tragen.?

    Was ist z.B wenn ich in ein 4 Parteien Haus ziehe, und 3 Mieter einen Altmietvertrag haben .

    Müsste ich dann diese Kosten alleine tragen?

    Danke euch schon mal im voraus.

    Und diese Kosten sind Pflicht und wären es beim vorigen Hausmeister auch gewesen, oder sollen die Arbeiten weiterhin "schwarz" ausgeführt werden. Arbeitest du auch ohne Sozialabgaben?

    Hallo!

    Wer spricht hier von "schwarz" Arbeiten. Davon war nie die Rede.

    Der vorherige HM ist Selbständig.Sogar mit Vertrag samt Auflistung der zu ausführenden Tätigkeit.

    (Rasen mähen, Gehweg fegen, Mülltonnen, Laub entfernen,Winterdienst etc.)

    Dies wurde dem Vermieter monatlich mit 130,00 € inkl. MwSt.in Rechnung gestellt. Und das Jahre lang.

    Und ob die Kosten für Knappschaft nun Pflicht sind, ist mir erstmal egal. Wir haben dafür nie bezahlen und war auch nie Bestandteil der Nbk. Abrechnung.

    Fakt ist nun mal das wir jetzt erst nach 10 Monaten erfahren müssen/haben, was der neue HM monatlich verdient. Dazu noch die Mehrkosten für die Knappschaft.

    Ist doch normal das man da nach Hacken will. Oder

    Das mit dem Vergleichsangebot hab ich kapiert.

    Aber wie ich schon sagte, Vermieter und neuer HM kennen sich schon lange. Nämlich bevor er HM wurde, war er im Auftrag des Vermieters hier im Haus schon paar mal tätig gewesen. Vermieter hat mehrere Häuser ,und dieser ist wohl ein Mädchen für alles für ihn.


    Hallo zusammen,

    Wir haben seit Oktober 2019 einen neuen Hausmeister.

    Der vorherige HM mit dem wir ziemlich zu frieden waren, wurde aber vom Vermieter gekündigt.

    Der alte HM ist selber Mieter hier im Haus,was natürlich auch vorteile hatte.

    Jedes Jahr haben/hatten wir ärger mit der Heizungsanlage.Kurze Info an ihm und wir wussten

    das er sich drum kümmert.

    Nun ja.

    Wie oben schon erwähnt,haben wir seit Oktober 2019 einen neuen Hausmeister vom Vermieter vor die Nase gesetzt bekommen.

    Ein Rundschreiben Informierte uns Mieter,das ab Okt.19 Hr...xxxxx die Hausmeistertätigkeiten übernehmen würde.

    Wir haben nun die Betriebskostenabrechnung für 2019 bekommen.

    Erhöhte Mehrkosten für HM um 50%.

    Alter HM wurde mit 130.00 € im Monat berechnet.

    130 € x 12 = 1.560.00 €

    1.560,00 € : 562m² = 2.77 € pro m²

    2.77 € x 78m² (unsere Woh.) = 216,51 €. Diesen Betrag haben wir und die anderen Mietparteien Jahre lang bezahlt.

    Bis auf eine,sind die anderen Woh. fast gleich groß.(8 Parteien Haus)

    Neuer HS wird mit 200,00 € berechnet.

    200 x 12 = 2.400 €

    2.400 : 562m² = 4.27€ pro m²

    4.27€ x 78m² = 333,06 €

    Also 116,55 € Mehrkosten im Jahr.

    Zudem kommt noch eine neue Umlage dazu,die wir bis Dato noch nie hatten.

    Knappschaft HM 186,90€ fürs Jahr.(unser Anteil wären 25,94 €) Die noch zu den 116,55€ dazu kommen.

    Also 142,49 € Mehrkosten pro Jahr.

    Der Neue HM kommt ca.alle 14 Tage mal vorbei,um bei vollem Sonnenschein den Rasen zu gießen bzw.um die Haufen zusammen zu kehren,die ich vorher vor meiner Garage zusammen gekehrt habe.

    Ich finde das riecht hier ziemlich nach Vetternwirtschaft. Es wurde weder ein Vergleichsangebote eingeholt oder sonst noch was.Eher unter der Hand vergeben.Auch nicht unerwähnt sollte bleiben,das sich Vermieter und HM schon sehr lange kennen.

    Das kann der Vermieter doch nicht einfach so? oder..
    Ich zahl doch nicht weit über 50% mehr, für 50% weniger Arbeit.

    Gehts noch...........

    Vorab vielen Dank für die Antworten.

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