Hohe Nebenkostennachzahlung aus Heizöllieferung von 2022

  • Guten Tag liebe Community,

    Ende Februar wurden mein Mann und ich von einer hohen Nebenkostennachzahlung für den Abrechnungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 regelrecht erschlagen. Laut Begleitschreiben unserer Vermieter ist der hohe Betrag auf einen Heizölpreis von 1,84 € pro Liter zurückzuführen.

    Seitdem läuft meine Recherche, welche Möglichkeiten wir in dieser Situation haben, und ob vielleicht ein Fehler bei der Abrechnung unterlaufen ist. Bisher bin ich zu folgendem Ergebnis gekommen:

    Die Menge des verbrauchten Heizöls entspricht der Lieferung aus dem Jahr 2022, sodass der angesetzte Preis von 1,84 € pro Liter wohl korrekt ist. Ich habe die Rechnung der Heizöllieferung angefordert, sie stammt tatsächlich aus dem Jahr 2022 und bestätigt diesen Preis. Im Internet habe ich gelesen, dass bei der Heizölabrechnung meist das FIFO-Verfahren gilt – bitte korrigiert mich, falls ich das falsch verstanden habe.

    Wie ich kürzlich herausgefunden habe, gab es eine Härtefallregelung zur finanziellen Entlastung. Diese hätte allerdings von den Eigentümern (in unserem Fall also den Vermietern) beantragt werden müssen. Mieter würden davon indirekt profitieren. Es scheint aber, dass viele Vermieter nicht informiert waren oder keinen Anspruch hatten. Bevor ich das Thema anspreche, würde ich gerne wissen, ob ich selbst ermitteln kann, ob unserem Vermieter diese Unterstützung zugestanden hätte. Und falls ja, aber er sie nicht beantragt hat – welche Möglichkeiten haben wir als Mieter dann, bzw. welche Konsequenzen sind daraus entstanden?

    Dem muss ich hinzufügen, dass wir erst seit dem 15.9.23 die Wohnung angemietet haben und davor im Ausland lebten.

    Vor ca. einer Woche war ich bei der Energiekostenberatung der Verbraucherzentrale bei uns vor Ort. Der Berater überflog kurz die Nebenkostenabrechnung und fand keine entsprechenden Hinweise darauf, dass das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) berücksichtigt wurde, und damit die Nebenkostenabrechnung formal nicht ganz korrekt sei. Sollten wir diese nachfordern, oder spielt das keine große Rolle für die Nachzahlung?

    Grundsätzlich pflegen wir ein sehr gutes und unkompliziertes Verhältnis zu unseren Vermietern. Es sind ältere Herrschaften – Ende 60 Jahre alt – und demnach keine Experten, die sich bis ins kleinste Detail mit den Formalitäten eines Mietverhältnisses und einer Nebenkostenabrechnung auskennen, und es liegt mir auch nichts daran, nun jeden einzelnen Formfehler anzukreiden. Allerdings ist es bei einer solch hohen Nachzahlung trotzdem sehr wichtig für uns, dass die Kosten korrekt berechnet wurden – auch im Sinne zukünftiger Nebenkostenabrechnungen.

    Eine ausführliche Analyse der Nebenkostenabrechnung war im Rahmen der Energiekostenberatung nicht möglich. Dafür sollten wir uns an den Mieterbund oder Verbraucherschutz wenden und die Nebenkostenabrechnung einschicken. Mein Mann und ich sind weder im Besitz einer Rechtsschutzversicherung noch Mitglied eines Mieterbundes. Die Erfahrungen mit dem Mieterbund sind nach meiner Recherche und den Erfahrungen im Familien- und Bekanntenkreis eher durchwachsen – trotzdem lasse ich mich gerne vom Gegenteil überzeugen oder freue mich über anderweitige Tipps.

    Tatsächlich ist das alles für uns eine große Zwickmühle. Wir möchten das Verhältnis zu unseren Vermietern nicht unnötig auf die Probe stellen, dass wir genauere Nachforschungen betreiben, gleichzeitig geht es aber auch darum, dass wir am Ende nicht 500 € oder mehr zu viel bezahlt haben.

    Ich bin sehr dankbar für eure Unterstützung und kann gerne auf Nachfrage eine geschwärzte Version der Nebenkostenabrechnung zur Verfügung stellen.

    Einen schönen Freitag!

  • Bevor ich das Thema anspreche, würde ich gerne wissen, ob ich selbst ermitteln kann, ob unserem Vermieter diese Unterstützung zugestanden hätte.

    Nein, das kannst du nicht, denn dazu bräuchtest du dir vorherige Rechnung. Eine der Bedingungen war, dass sich der Preis verdoppelt hat.

    O₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) berücksichtigt wurde, und damit die Nebenkostenabrechnung formal nicht ganz korrekt sei. Sollten wir diese nachfordern, oder spielt das keine große Rolle für die Nachzahlung?

    Auch das lässt sich aus den bisherigen Angaben nicht ermitteln. Dazu benötigt man Informationen über den Verbrauch, die beheizten Flächen, zur Warmwasserbereitung,... Das kann schon ein relevanter Betrag sein. Fakt ist, dass die CO2-Kosten jedes Jahr steigen und vermutlich in wenigen Jahren sehr deutlich über dem heutigen Niveau liegen werden. Dann will man schon, dass der Vermieter das richtig rechnet, egal ob er alt ist und sich nicht ins Detail auskennt. Wenn das der Fall ist, muss er eben jemanden beauftragen, der diese Kompetenzen hat.

  • Es wäre tatsächlich interessant, die Abrechnung (anonymisiert) zu sehen. Denn wenn von der Lieferung von 2022 die Rede ist, würde das bedeuten, dass es in 2023 gar keine Lieferung gab. Das wäre etwas ungewöhnlich, kann aber möglich sein.

  • Die Abrechnung ist formell und rechnerisch in Ordnung. Nur ein paar Details gibt es zu bemängeln. Auch ist es richtig, dass die Darstellung der CO2 Kosten fehlt, wodurch man das Recht hat, die Heizkosten um 3% zu kürzen. Außerdem fehlt ein Wärmemengenzähler, um die Aufteilung zwischen Warmwasser und Heizung zu machen. Dass das mit einer Formel erledigt wurde, gibt die Möglichkeit einer weiteren Kürzung. Für eine weitere Prüfung müsste man die ganzen Rechnungen einsehen.

    Die Hauptursache der Kosten ist aber durch Sie selbst verursacht, da Sie viel heizen. Es sind 7946 von 15997 auf Ihrer Wohnung, also fast 50% der Heizenergie bei 3 Wohnungen. Klar dass sich das auf die Kosten auswirken muss.

    Alles in allem sind die Kosten von 3,83€ je Qm im Monat bei den derzeitigen Energiepreisen aber völlig im normalen Rahmen.

  • Vielen Dank fürs drüberschauen. Auf Nachfrage bei der Firma, die die Nebenkostenabrechnung im Auftrag meiner Vermieter erstellt, kam heraus, dass die CO2-Kosten in dieser Rechnung noch nicht aufgeführt werden müssen, da es sich um den Verbrauch der Heizöllieferung aus dem Jahr 2022 handelt.

    Die Hauptursache der Kosten ist aber durch Sie selbst verursacht, da Sie viel heizen. Es sind 7946 von 15997 auf Ihrer Wohnung, also fast 50% der Heizenergie bei 3 Wohnungen. Klar dass sich das auf die Kosten auswirken muss.

    dass wir 2024 mehr geheizt hatten als nötig gewesen wäre, haben wir auch so reflektiert und ist uns auch so schlüssig. Gründe gab es viele, aber für die Zukunft lässt sich vieles davon vermeiden. Leider durch den Heizölpreis von 1,84€/L ein sehr teures Lehrgeld...

  • dass die CO2-Kosten in dieser Rechnung noch nicht aufgeführt werden müssen, da es sich um den Verbrauch der Heizöllieferung aus dem Jahr 2022 handelt.

    Diese Meinung ist falsch. Richtig ist lediglich, dass für das Heizöl, das aus 2022 stammt (2900 Liter), der Vermieter keinen Anteil der CO2 Kosten mit tragen muss. Das bedeutet aber nicht, dass in der Abrechnung gar keine CO2 Kosten ausgewiesen werden müssen. Das Gesetz definiert das eindeutig mit dem Abrechnungszeitraum. Was ich zuvor sagte, steht auch im Gesetz dabei. Eindeutiger geht es nicht.

    (2) Die Vorschriften über die Aufteilung der Kohlendioxidkosten nach diesem Gesetz sind auf Abrechnungszeiträume für die Abrechnung der Wärme- und Warmwasserkosten anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Kohlendioxidkosten, die aufgrund des Verbrauchs von Brennstoffmengen anfallen, die vor dem 1. Januar 2023 in Rechnung gestellt worden sind, bleiben unberücksichtigt.

  • Diese Meinung ist falsch. Richtig ist lediglich, dass für das Heizöl, das aus 2022 stammt (2900 Liter), der Vermieter keinen Anteil der CO2 Kosten mit tragen muss. Das bedeutet aber nicht, dass in der Abrechnung gar keine CO2 Kosten ausgewiesen werden müssen. Das Gesetz definiert das eindeutig mit dem Abrechnungszeitraum. Was ich zuvor sagte, steht auch im Gesetz dabei. Eindeutiger geht es nicht.

    Vielen Dank für das Zitat aus dem Gesetz.

    Stimmt, das ist sehr eindeutig. Interessant, dass das die Abrechnungsfirma nicht weiß

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