Guten Tag,
der Mieter einer Wohnung mit Tiefgaragenstellplatz hat den Stellplatz mit mündlicher (telefonischer) Erlaubnis des Vermieters an einen Dritten überlassen. Diesbezüglich wurde schriftlich nichts fixiert.
Nun ist der Vermieter, der die Erlaubnis gab, verstorben, und der Erbe ist Vermieter. Dieser weiß naturgemäß nichts von der Erlaubnis, und er wurde auch nicht darüber informiert.
Nun hat der Vermieter nach einiger Zeit offenbar davon erfahren und fordert Auskunft. Ein Nachweis über die Erlaubnis kann nicht erbracht werden.
Fragen:
Ist für eine solche Erlaubnis zur Untervermietung zwingend die Schriftform zu wählen (abgesehen von der Sinnhaftigkeit)?
Handelt es sich bei der unerlaubten Untervermietung eines Stellplatzes wirklich um einen solch scherwiegenden Verstoß, dass eine sofortige fristlose Kündigung gerechtfertigt ist?
Oder muss vorher eine Abmahnung erfolgen, um dem Mieter Gelegenheit zu geben, das "zu beheben"?
Hintergrund:
Das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter ist angespannt. Der verstorbene Vermieter hatte lange Zeit die Miete nicht erhöht, so dass die Wohnung nun vergleichsweise günstig ist. Dies passt dem Erben natürlich überhaupt nicht. Und er hat mehrfach klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass der Mieter sich eine neue Wohnung suchen soll, was natürlich nicht gemacht wurde.