Also, ich habe der Hausverwaltung zurückgeschrieben - und denen wie bereits angesprochen angeboten, dass ich die Schlüssel entweder in den Briefkasten werfen oder per Einschreiben und versichert verschicken kann.
Daraufhin kam vorhin folgende Antwort:
"Ihre Vorschläge können wir so nicht akzeptieren. Sie haben die vertragliche und gesetzliche Pflicht, an der Rückgabe der Wohnung mitzuwirken. Diese Rückgabe kann nur persönlich mit uns durchgeführt werden. Dabei i zu beachten, dass Termine ausschließlich während der üblichen Bürozeiten stattfinden können. Außerdem ist darauf zu achten, die Besichtigung zur Abnahme der Wohnung bei ausreichender Beleuchtung - am Besten bei Tageslicht - erfolgen sollte.
Wir hatten Ihnen bereist mitgeteilt, dass wir damit einverstanden sind, dass Sie nicht persönlich erscheinen müssen. Gern können Sie eine andere Person bevollmächtigen, den Termin an Ihrer Stelle wahrzunehmen. Dazu sind am 30.12.2024 mehrere Terminoptionen vorhanden. Bitte rufen Sie uns dazu nochmals im Verlauf des heutigen Vormittags an.
Vorsorglich mache ich darauf aufmerksam, dass der Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten unseres Büros oder die Zusendung per Einschreiben, nicht den vertraglichen Pflichten entspricht und keine ordnungsgemäße Rückgabe der Wohnung darstellt. Schlimmsten Falls kann Ihr Anspruch auf Rückzahlung einer Kaution gefährdet sein."
Ich muss jetzt dazu sagen, dass mein Mietvertrag in meiner Wohnung liegt und ich mich aktuell in einer anderen Stadt befinde. Erst am 28.12., wenn ich dann meine Sachen aus der Wohnung räume, werde ich wieder vor Ort sein. Daher weiß ich nicht, inwiefern es in meinem Mietvertrag eine Klausel gibt, die diese Antwort der Hausverwaltung berechtigt und inwiefern die Drohungen mit der Kaution überhaupt haltbar sind.
Daher würde ich jetzt gerne wissen, was euer Rat an mich wäre? Ich bin übrigens im Mieterschutzbund, allerdings dürfte es halt mehrere Wochen dauern, bis ich da einen Beratungstermin erhalte, sodass das für die Schlüsselübergabe leider zu spät kommt...