Kurzzeitvermietung erneut längern nach sechs Monaten

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,

    Ich hoffe ich bin hier richtig. Wir vermieten derzeit in Hessen eine Wohnung möbliert zur kurzzeitvermietung. Die Mietdauer war auf 6 Monate angesetzt, nun hat uns der Mieter gebeten die Mietdauer um 3 Monate zu verlängern. Wir sind uns nun nicht sicher, ob dies rechtlich möglich ist da kurzzeitvermietung eigentlich nur bis 6 Monate gilt.

    Wäre eine Verlängerung um 3 Monate möglich? Was sollte man hier beachten oder was könnte passieren?

    Würde ein neuer Mietvertrag statt einer Verlängerungsergänzung irgendetwas ändern?

    Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich bereits im vorraus.

  • Würde ein neuer Mietvertrag statt einer Verlängerungsergänzung irgendetwas ändern?

    Nein, das macht keinen Unterschied. Der Mieter möchte ja seinerseits nur begrenzt da bleiben. Problematisch wird es immer nur dann, wenn der Mieter dauerhaft bleiben wollen würde, aber der Vermieter die Mietzeit begrenzen will.

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