Hallo liebe Forumsmitglieder,
Ich hoffe ich bin hier richtig. Wir vermieten derzeit in Hessen eine Wohnung möbliert zur kurzzeitvermietung. Die Mietdauer war auf 6 Monate angesetzt, nun hat uns der Mieter gebeten die Mietdauer um 3 Monate zu verlängern. Wir sind uns nun nicht sicher, ob dies rechtlich möglich ist da kurzzeitvermietung eigentlich nur bis 6 Monate gilt.
Wäre eine Verlängerung um 3 Monate möglich? Was sollte man hier beachten oder was könnte passieren?
Würde ein neuer Mietvertrag statt einer Verlängerungsergänzung irgendetwas ändern?
Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich bereits im vorraus.