Wohngemeinschaft und Mietvertrag mit Großmutter

  • Guten Tag,

    Ich starte eine WG in einem älteren Haus das meiner Großmutter gehört, aber in 5 Jahren abgerissen wird.
    Im Gegenzug für billige Miete muss ich mit meinen Mitbewohnern alles selbst bewohnbar machen und ich soll die Organisation und Verantwortung übernehmen.
    Bei der Formulierung der Mietverträge kamen uns folgende Fragen:
    -Wie können in einem Mietvertrag Ansprüche über das Mietrecht ausgeschlossen werden? (Das ist eine Vorraussetztung, meine Großmutter möchte die Verantwortung so weit wie möglich an uns abgeben)
    -Wie sollte der Mietvertrag zwischen mir als Hauptmieter und der ihr aussehen damit ich die Rechte habe die ich brauche um meine WG zu leiten?
    -Wie sollte der Mietvertrag zwischen mir und meinen Untermietern/Mitbewohnern aussehen damit festgelegt ist dass sie und wir als Gemeinschaft eigenständig wirtschaften müssen, also Renovierungsarbeiten und Reperaturkosten selbst tragen müssen?
    (-Können wir das ohne weiteres umsetzen oder muss ich ein Gewerbe anmelden, obwohl ich keinen Gewinn erwirtschafte oder gibt es auch andere rechtliche Möglichkeiten wie zB ein e.V.?)

    Vielen Dank!!

  • (Das ist eine Vorraussetztung, meine Großmutter möchte die Verantwortung so weit wie möglich an uns abgeben

    Das ist im deutschen Mietrecht nicht möglich. Bereits bekannte Mängel sind nicht zu beheben, aber wenn beispielsweise die Heizung kaputt geht, ist immer der Vermieter in der Pflicht, egal was im Mietvertrag steht. Daran kann man nichts ändern. Wenn man keine Verantwortung für die Instandhaltung übernehmen will, daher man nicht vermieten.

  • Okay danke. Nach meinem Wissen könnte ich stattdessen auch keinen Pachtvertrag abschließen weil dieser wegen fehlen der „Fruchtziehung“, auch als Mietverhältnis zählen würde, richtig?

  • Nach meinem Wissen könnte ich stattdessen auch keinen Pachtvertrag abschließen weil dieser wegen fehlen der „Fruchtziehung“, auch als Mietverhältnis zählen würde, richtig?

    Wie man das nennt, ist egal. Letztlich wird es als das betrachtet, was ist es ist. Hier wird Wohnraum gegen Geld zur Verfügung gestellt und damit ist man im Wohnraummietrecht.

    Wenn man überlegt, was hier praktisch angedacht sein soll - der Mieter soll die Instandhaltung übernehmen, weil der Vermieter in ein Abrissobjekt nichts mehr investieren will. Selbst im Gewerbemietrecht wird dies i.d.R. nicht einfach so vereinbart, sondern der Mieter (oder auch Vermieter) tätigt Investitionen und dafür wird ein Jahre(zehnte) langer Kündigungsausschluss vereinbart. Hier soll aber ja gar kein langfristiges Mietverhältnis begründet werden, sondern im Gegenteil, es soll auf einen kurzen Zeitraum befristet werden. Dies widerspricht jedem Grundgedanken von Wohnraummietverhältnissen in Deutschland.

    Eine Möglichkeit, wie man in diesem Fall seine Risiken zumindest reduzieren kann, wäre, wenn du als Vermieter auftrittst und nur möblierte Zimmer innerhalb der eigenen Wohnung anbietest. Dann verkürzen sich die Kündigungsfristen erheblich und es ist auch kein Grund mehr nötig (siehe BGB), sodass man bei Bedarf die Mietverhältnisse schnell beenden kann (sofern keine Befristung vereinbart wurde). Dann hat man als Vermieter zumindest die Wahl, die Instandhaltungskosten zu tragen oder darauf zu verzichten und alle Mietverhältnisse zu beenden, wenn die Kosten nicht wirtschaftlich erscheinen.

    Ich kann an dieser Stelle nur dazu raten, sich umfassend bei einem Fachanwalt für Mietrecht beraten zu lassen. Es ist ein leichtes, für rechtlich halbwegs gebildete Mieter, eine solche Situation auszunutzen. Da sollte man in jedem Fall gut informiert sein, bevor die ersten Tatsachen durch unterschriebene Mietverträge geschaffen werden.

  • Die Eigentümerin bleibt in der Verpflichtung, wie schon geschrieben wurde. Aber da es sich um die Großmutter handelt, kann man es etwas pragmatischer betrachten und man muss es nicht so sehr rechtlich angehen. Denn nur weil die Großmutter Pflichten hat, bedeutet das ja nicht, dass man diese einfordern muss. Kümmern sie sich einfach selbst um die Dinge, quasi als interne Vereinbarung, und alle sind zufrieden. Gegenüber dem Untermieter sind ohnehin Sie als dessen Vermieter in der Pflicht.

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