Gartenhaus auf Mietgrundtsück

  • Hallo, wir haben ein kleines Problem das wir gerne geklärt haben möchten bzw. wie wir das am besten handhaben können.

    Wir haben eine Mietwohnung übernommen mit einem Garten, im Garten wiederum befindet sich ein Gartenhaus per Eigenbau vom Vormieter der er es uns verkauft hat. Der Vormieter hatte damals beim Vermieter angefragt ob er es aufbauen könnte, was genehmigt wurde.

    Jetzt wollen wir umziehen, und das Gartenhaus dem nächsten Nachmieter verkaufen, nur will der Vermieter die ganze Wohnung, nach unserem Umzug, vollständig sanieren (die Wohnung ist alt und hat seine Berechtigung für eine Sanierung).

    Heißt wir haben weder die Zeit und die Möglichkeit das Gartenhaus zu verkaufen bzw. nach einem Nachmieter umzusehen.

    Jetzt hieße es das Gartenhaus dem Vermieter zu verschenken oder vollständig abzureißen. Quasi die Friss oder Stirb Taktik, weil das Grundstück ja dem Vermieter gehört und wir laut Vertrag keinerlei Rechte haben bzw. unser einziges Recht ist alles abzureißen, wie mit den deutschen Küchen. Kann das auch verstehen wenn es sich um eine Lampe oder ne Schaukel im Garten befindet, dass wir diese abmontieren müssen.

    Aber da es um ein großes, festes und teures eingebautes Gartenhaus geht (ca. 800-1200€), ist das eine ganz andere Dimension und wollte mich erkundigen welche Rechte und Möglichkeiten wir haben.

    Gibt es da eine Kulanz-Grenze vom Mietrecht aus, die noch uns schützen kann, bevor der Vermieter uns beklaut oder zum abreißen zwingt, zB. das der Vermieter eine Aufwandsentschädigung uns zahlen muss oder so? Immerhin kann er dadurch eine Mietwohnung mit Gartenhaus durch uns nun vermieten und wir gehen leer aus.

  • Dazu zwingen etwas zu zahlen kann man den Vermieter nicht. Lediglich, wenn er verlangen würde, dass das Gartenhaus stehen bleiben soll, wäre es etwas anderes, aber das ist hier nicht der Fall. So bleibt also nur, mit dem Vermieter in Verhandlung zu gehen, dass er das Gartenhaus abkauft. Wenn er überzeugt ist, dass das Gartenhaus einen Mehrwert für das Grundstück darstellt und er von nächsten Mieter dafür sogar etwas mehr Miete verlangen kann, könnte es gelingen.

  • Hallo,

    falls der Vermieter darauf setzt, dass Sie das Gartenhaus einfach so stehen lassen, könnte man ihm einen kleinen "Anreiz" für das Abkaufen geben. Man kann es ja z.B. bei Kleinanzeigen inserieren und es ihm mitteilen. Dann gehen Sie zumindest nicht ganz leer aus.

    Viele Grüße!

  • Aber da es um ein großes, festes und teures eingebautes Gartenhaus geht (ca. 800-1200€), ist das eine ganz andere Dimension und wollte mich erkundigen welche Rechte und Möglichkeiten wir haben.

    Was heißt "eingebaut" konkret? Gemauert? Dann wird es natürlich schwierig.

    Ein Holzhaus kann man problemlos abbauen und woanders wieder aufbauen, d.h. ihr könnt das entweder einfach selbst mitnehmen und woanders nutzen oder über Kleinanzeigen, Flohmarktgruppen usw. verkaufen. Wenn das ein hochwertiges Haus ist, das zu einem vernünftigen Preis verkauft wird, findet sich schnell ein Käufer. Wir haben auch schon ein Gartenhaus erst umgezogen und wieder aufgebaut, und dann später immer noch gegen gutes Geld über Kleinanzeigen verkauft, als wir es nicht mehr gebraucht haben. Die Kündigungsfrist sollte hierfür eigentlich problemlos reichen.

    Mit dem Vermieter sprechen kann man natürlich auch, aber der hat gute Gründe, euch kein Geld dafür zu geben. Wenn er es euch abkauft, müsste er es anschließend mitvermieten, was Instandhaltungskosten für ihn bedeutet, besonders wenn das Haus schon älter ist. Wenn er Miete dafür verlangt, erwartet der Mieter natürlich auch eine volle Nutzbarkeit. Von euch abkaufen und dann dem Mieter schenken, macht für ihn keinen Sinn. Daher vermute ich, dass man da beim Vermieter eher auf taube Ohren stoßen wird. Aber ein Versuch ist es natürlich wert.

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