Hallo, wir haben ein kleines Problem das wir gerne geklärt haben möchten bzw. wie wir das am besten handhaben können.
Wir haben eine Mietwohnung übernommen mit einem Garten, im Garten wiederum befindet sich ein Gartenhaus per Eigenbau vom Vormieter der er es uns verkauft hat. Der Vormieter hatte damals beim Vermieter angefragt ob er es aufbauen könnte, was genehmigt wurde.
Jetzt wollen wir umziehen, und das Gartenhaus dem nächsten Nachmieter verkaufen, nur will der Vermieter die ganze Wohnung, nach unserem Umzug, vollständig sanieren (die Wohnung ist alt und hat seine Berechtigung für eine Sanierung).
Heißt wir haben weder die Zeit und die Möglichkeit das Gartenhaus zu verkaufen bzw. nach einem Nachmieter umzusehen.
Jetzt hieße es das Gartenhaus dem Vermieter zu verschenken oder vollständig abzureißen. Quasi die Friss oder Stirb Taktik, weil das Grundstück ja dem Vermieter gehört und wir laut Vertrag keinerlei Rechte haben bzw. unser einziges Recht ist alles abzureißen, wie mit den deutschen Küchen. Kann das auch verstehen wenn es sich um eine Lampe oder ne Schaukel im Garten befindet, dass wir diese abmontieren müssen.
Aber da es um ein großes, festes und teures eingebautes Gartenhaus geht (ca. 800-1200€), ist das eine ganz andere Dimension und wollte mich erkundigen welche Rechte und Möglichkeiten wir haben.
Gibt es da eine Kulanz-Grenze vom Mietrecht aus, die noch uns schützen kann, bevor der Vermieter uns beklaut oder zum abreißen zwingt, zB. das der Vermieter eine Aufwandsentschädigung uns zahlen muss oder so? Immerhin kann er dadurch eine Mietwohnung mit Gartenhaus durch uns nun vermieten und wir gehen leer aus.